Beiträge von Rettungsweg

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo,

    bei uns werden unter allen Vorschlägen (egal ob umgesetzt oder nicht) 3 Amazongutscheine á 40 Euro verlost (Sachbezugsgrenze Einkommensteuer). Im Jahr kommen ca. 20 Vorschläge, manche allerdings anonym. Das sind dann aber nicht nicht Arbeitsschutzthemen, sondern auch allgemeine Vorschläge an die Betriebs-/Geschäftsleitung.

    Nicht an der Verlosung teilnehmen darf ich, obwohl ich mit Abstand die meisten Verbesserungen im Arbeitsschutz anrege ... :44:

    LG

    Robert

    Hallo jcsn,

    ich würde spontan sagen, dass eine erhebliche Anzahl von Unfallermittlungen mit der den Worten enden: "eine defekte Sicherungseinrichtung wurde vorrübergehend überbrückt."

    Die Lichtschranke wurde dort angebracht, weil die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, das diese Maßnahme notwendig ist. Wenn Absperrband oder Schild auch ausreichend wären, dann könnte man sich die Kosten einer Lichtschranke ersparen.

    Deswegen schließe ich mich den Vorrednern an. Da muss entweder die Maschine stehen bleiben, bis die Lichtschranke repariert ist oder eine andere wirksame Maßnahme ergriffen werden.

    MFG

    Robert

    Hi,

    ohne nähere Details kann man da nicht viel mehr sagen, als oben bereits erwähnt.

    Vorsorglich aber der Hinweis auf Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Wenn das nach der Errichtung eher wie nicht dauerhaft wirkt, könnte es dort Probleme geben. Männer haben feste dauerhafte Sanitäreinrichtungen, Frauen gehen vielleicht sogar einen längeren Weg und alles wirkt provisorisch. Das st jetzt nicht arbeitsschutzbezogen, aber trotzdem das erste, was mir einfällt.

    BG

    Robert

    Hallo,

    bei dieser Frage unterstützen euch die die Integrationsämter kostenfrei. Die verfügen auch über Geldmittel um Maßnahmen zu bezahlen. Dein zuständiges findest du hier: Integrationsämter

    Die sammeln Geld von Firmen, die die Beschäftigungsquote nicht einhalten und schütten es zweckgebunden an die Firmen aus, die MEnschen mit Behinderung einstellen. Zusätzlich beraten die Ämter auch.

    LG

    Robert

    Warum....? wie soll Wlan gegen Stress helfen....

    und mal ganz ehrlich lieber sollen sich die Eltern doch um Ihre Kinder kümmern ....das die Windeln nicht voll sind, oder die Kinder nicht gestresst sind.

    mal ein Buch vorlesen eine Geschichte erzählen oder mit in die Spiele Ecke gehen ....wäre sinnvoller

    Aus erzieherrischer Sicht halte ich zwar nicht viel davon Kinder mit elektronischen Geräten ruhig zu stellen, aber manchmal ist das schon eine gute Idee. Für mich persönlich sind Kinderarztbesuche mit Kind stressfreier, seit er einfach auf seinem Tablet spielt, statt durch die Gegend zu toben. Freies und sinnvoll nutzbares WLAN hilft da sicher ungemein.

    LG

    Robert

    Moin,

    es ist wie immer. Wenn der Betriebsarzt seinen Job ernst nimmt, liefert er solche Infos von sich aus. Ansonsten ...

    Ich persönlich habe bisher in der Regel fast nur mit Betriebsärzten zu tun gehabt, die nur auf konkrete Fragestellungen/Ansprachen reagieren. Insofern, wenn ich was neues höre und mir med. Fachkenntnis fehlt, dann frage ich den BA. Mehr würde ich nur erwarten, wenn es offensichtliche Sachen sind.

    LG

    Robert

    Moin,

    "Learning by Doing" ist zwar gut, bei der ganzen Betrachtung darf aber nicht aus den Augen verloren werden, dass eine gute Unterweisung auch Zusammenhänge aufzeigen soll. Und die schnappt man meist nicht einfach so im Alltag auf. Dafür müssen Mitarbeiter auch mal gezielt und im Komplex unterwiesen werden.

    Wenn es bei der jährlichen Unterweisung nur um Wiederkäuen des Alltags geht, dann gebe ich euch recht, dann ist das Schimpfen auf den Papierkram angemessen.

    Wenn man aber die Unterweisung als Möglichkeit betrachtet die Mitarbeiter für Zusammenhänge zu sensibilisieren und der Betriebsblindheit entgegenzuwirken, macht es durchaus Sinn sich einmal pro Jahr die Arbeit aufzuhalsen. Da können dann ggf. auch eine paar Onlinemodule hilfreich sein.

    Es ist leider immer ein Abwägen.

    Beste Grüße

    Robert

    Guten Morgen,

    nachdem ihr mir ja schon bei einem Problemchen geholfen habt, möchte ich kurz die Vorstellung nachholen.

    Ich bin Sifa (wer hätte das gedacht) und betreue aktuell mehrere Zeitarbeitsfirmen bundesweit, die hauptsächlich ins Handwerk verleihen. Die Handwerksbetriebe sind in der Regel vor Ort bei deren Kunden tätig. D.h. praktisch muss ich laufend unser AMS mit dem des Handwerksberiebes und dessen Kunden koordinieren.

    Schön an meinem Job finde ich, dass ich mit vielen Playern interagieren muss, damit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist, schade finde ich ein wenig, dass ich keine dauerhaften Strukturen schaffen kann, wie es zum Beispiel eine Sifa in einem stationären Betrieb tun kann.

    Mein Motto also, nach Heraklit: "Das einzig Beständige ist der Wandel"

    Ich freue mich auf den Erfahrungsaustausch mit euch.

    LG

    Robert

    Hallo,

    sowohl § 9 ArbSchG, als auch § 12 BetrSichV sprechen von: "Der Arbeitgeber hat ..." Wenn also ein Mitarbeiter von B die Maschiene bedienen soll, dann muss auch der Unternehmer B die Anweisung erstellen. Allerdings kann er seine Unternehmerpflichten jederzeit auf eine andere, geeignete Person übertragen. Somit ist es auch möglich, dass Unternehmen A als Beauftragter diese Betriebsanwweisung erstellt. Diese Beauftragung sollte allerdings auch schriflich erfolgen und der B sollte natürlich auch prüfen, ob A "geeignet" ist.

    Beste GrüßeRobert

    Kenne einige die als Taucher Schweißarbeiten ausführen. Sind zwar über diverse Sicherheitseinrichtungen abgesichert, aber schweißen tun die da unten alleine.

    Da sehe ich aber auch keine Brandgefahr. :44:Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.

    Danke für den reichhaltigen Input.

    Ich habe bei den Empfehlungen jetzt auf eine stärkere Sensibilisierung der Mitarbeiter gesetzt. Vor allem im Hinblick auf Entfernen/Abdecken von brennbaren Gegenständen, dem Bereithalten eines geeigneten Löschmittels und (Dank Hinweis von Michael "Arbeitet auf der Baustelle i.d.R. keiner wirklich alleine") werde ich empfehlen im Rahmen der Möglichkeiten die Arbeit so zu organisieren, dass ein zweiter Mitarbeiter in Rufweite arbeitet (selbe Etage z.B.).

    Danke und einen schönen Tag noch

    Robert

    Hallo azrazr,

    mir fällt da spontan DGUV Vorschrift 3 ein, die auch ein Einzelunternehmer zu befolgen hat, obwohl das aus dem BG-eigenem Umfeld kommt. D.H. alle Regeln, die auch ohne eigene Mitarbeiter anwendbar sind, muss auch der Einzelunternehmer anwenden. Er ist dann trotzdem Adressat der Vorschriften, Umgekehrt steht es mir als Unternehmer mit 500.000 Mitarbeitern auch zu, mich selber beim Lutschtest der Kulis einzuspannen, aber nicht meine Mitarbeiter.

    LG

    Robert

    Hallo Waldmann,

    untersagt war der falsche Ausdruck, sorry.

    Ich habe nach Beurteilung aller Risiken als Maßnahme vorgeschlagen, dass der Schweißer nicht alleine arbeitet. Das habe ich nicht nur, aber zum Teil damit begründet, dass ggf. ein Brand schneller entdeckt und gelöscht werden kann.

    Robert

    Guten Tag,

    ich habe aktuell folgendes Problem und würde gerne eure Einschätzung dazu haben:

    Ich überarbeite eine Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsplatz. Konkret soll auf einer Baustelle geschweißt werden. Schweißverfahren autogen (auch Gasschmelzschweißen genannt).

    Aufgrund des Vorhandenseins von Feuer + Brennbaren Gasen in Druckflasche, bin ich der Meinung dass eine Alleinarbeit des Schweißers nicht zu verantworten ist. Erschwerend kommt noch hinzu, das durch die PSA (vor allem Schweißbrille) das Sichtfeld eingeschränkt ist und Hell-Dunkel-Unterschiede (Flamme und Werkstück vs. Umgebung) auch die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Als eine der Maßnahmen habe ich deswegen die Alleinarbeit untersagt.

    Die Gegenseite 8) argumentiert mit DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

    "§ 8 Gefährliche Arbeiten: Gefährliche Arbeiten können z. B. sein:

    ...

    • Schweißen in engen Räumen,

    ..."

    und laut DGUV 113-004 ist der Arbeitsplatz auf der Baustelle kein enger Raum. Ergo ist die Arbeit dort keine gefährliche Arbeit im Sinne §8 DGUV V1.

    Nach GUV-R 500 Kapitel 2.26 Punkt 3.8 ff. Ist die Baustelle zwar ein Bereich mit Brandgefahr, der Schweißer könne aber vor Arbeitsaufnahme die Umgebung von Brandlast befreien bzw. die Umgebung schützen/abdecken.

    Vor Gericht würde ich notfalls auch so argumentieren, aber mein Bauchgefühl :/ sagt mir trotzdem, dass ein Autogenschweißer nicht alleine arbeiten sollte. Was denkt ihr? Kennt ihr Regelwerke, die mich vielleicht unterstützen könnten.

    LG

    Robert