Beiträge von NicolasGrebe

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    Wir haben gerade ein Objekt mit 5 Ladesäulen und da wir das Glück habe eine Sinnvolle BF zu haben, haben wir die mal Blöd gefragt und die Antwort erhalten das es für sie keinen Unterschied gibt, Quelle dafür ist u.a. eine Studie aus der Schweiz zum Brandverhalten von E-Fahrzeugen in Tunneln und Erfahrungswerten von BMW. Ich weiß das sie diverse Brände bereits hinter sich haben daher traue ich ihrer Einschätzung, ein Stimmungspapier/Empfehlungen sollen ca. Winter 2020 kommen, als Planungshinweise.

    Was schon einige gemeint haben ist das der Rauch absolut nicht ohne ist, aus der Studie in der Schweiz ist u.a. bekannt das der Rauch HF und ähnliche Verbindungen hat. Der Rest ist laut der Studie vergleichbar mit einem Normal KFZ.

    Wir nutzen bei uns (wenn wir mal arbeiten müssen) eine Hundeleine(Abseil- und Rettungsgerät) welche bis zu 10m Lang ist, aber keine Sturz ermöglicht, da es eine Fließkraftbremse einthält die den "Sturz" auf 1m/s Bremst, 3,6kmh ist als "Aufprall" aus haltbar, aus meiner Sicht. Da die Einrichtung Dauerhaft wirkt, ist eine Mindesthöhe im Gegensatz zu der Klassischen PSAgA nicht notwendig.

    @azrazr Über das Ziel hinaus geschossen, auf den Ersten blick Absolut, in einem "Normalen" Betrieb absolut, nur hatten wir das Problem das selbst Amputierte Hände unter dem Tisch gekehrt Wurden, seit wir diese Komplexe Lösung haben, gibt es immerhin eine Übersicht was passiert ist. Der andere Vorteil ist wir haben aktuell knapp unter 500 EH-Kästen für die wir Verantwortlich sind, da ist das fast unmöglich das anders zeitnah zu machen, weil ein Mitarbeiter die alle Kästen abfährt ist teurer als die Fernüberwachung.

    Der Grund warum wir die Augenwaschflaschen haben ist das wir häufig kein Wasser haben und wir die in einem Modul haben mit EH-Kasten, Augendusche und Beatmungsmaske sowie Übertragungseinheit.

    Ich habe die Tage nen Termin mit der BG, ich bin bei euch das die Pflasterspender absolut sinnvoll sind, ich frage mal an ob die das als Alternative zu den im EH-Kasten erlauben.

    Hi,

    ich greife das mal auf weil wir eine eigene Lösung Gestrickt haben für uns und unsere Kunden:

    Wenn ein EH-Kasten, Augenwaschflasche o.ä. Geöffnet/Entnommen wird, kommt sofort in unser Leitstelle die Meldung "Objekt XXXX, Station YY Ausgelößt, EH-Kasten 1", die Meldung geht auch an die Ersthelfer und ggf. Wachschutz und Firstresponder raus, wodurch idr. 2 Ersthelfer innerhalb von <90s an der Station sind, parallel wird das Einsatzprotokoll (nach FWDV damit wir das ByFwG Einhalten) und der Verbandsbuch eintrag vorausgefüllt und als Push auf die Handys der Ersthelfern geschickt, die das dann Vorort Ausfüllen und zurückschicken, von da aus geht es den Meldeweg im Unternehmen. Zusätzlich wird bei uns in der Logistik automatisch der Tauschauftrag erzeugt so das das Material innerhalb von idr. 1 Werktag erneuert ist.

    Liebe Grüße

    Hi,

    ich muss aus eigener Erfahrung MrH voll und Ganz Zustimmen, das 30/2 ist Aktuell Stand der Wissenschaft auch wenn es immer mehr Studien gibt die aufzeigen das die Sättigung der Patienten nach einer Zeit unter HLW ohne Beatmung noch immer im Okay, also nicht akut Schädigendem, Bereich sind.

    Lehrmeinung ist und bleibt 30/2, mit der Ausnahme der Ekelbesonderheit. Wir haben an allen Objekten zu Jedem EH-Kasten, nebenbei alle Kleine und dafür Doppelt so viele wegen kurzer weg, min. 1 Beatmungstuch hinterlegt, so das die Beatmung so auch ohne Ekel möglich ist.

    Der Punkt das die Normalen EHs nicht ausreichen kann ich aus Leidiger Erfahrung zu 100% Teilen. Allein Staub in den Augen kann man nix gegen machen, weswegen wir auch fast überall Augenwaschflaschen aufgestellt haben.

    Liebe Grüße

    Hallo Zusammen,

    Ich habe da eine Etwas andere Sichtweise, wir machen eigentlich nur Bau und Veranstaltungen wodurch ich das "Glück" habe sowas und Ähnliches leider Regelmäßig anzuschauen. Wir haben bei unseren Kunden (Wir sind Extern und sicher nur ab, also freiwillig) gibt es 2 Kran Firmen die nur ihr Hubzeug an ihren Kähnen zulassen, laut Aussage nach BG Auflage, welche genau das ist weiß aber keiner, daher glaube ich geht die Staatsanwaltschaft war. davon aus, da der Kranführer verantwortlich für das Hebezeug (was hier Scheinbar unzulässig war) als auch das Anschlagen Verantwortlich. Draußen auf den Baustellen Fahren eigentlich alle nur per Fernbedienung daher ist die Kontrolle vor Ort eigentlich möglich.