Das was ihr angeführt habt fällt alles unter "Solange weitere Vorgaben eingehalten werden.".
Wobei diese Lösung nicht uninteressant ist:
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Neues Benutzerkonto erstellenDas was ihr angeführt habt fällt alles unter "Solange weitere Vorgaben eingehalten werden.".
Wobei diese Lösung nicht uninteressant ist:
In der ArbStättV wird immer nur von Bildschirmgeräten gesprochen.
Die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" definiert "Bildschirmgeräte" auf Seite 8 wied folgt
ZitatBildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, die grundsätzlich aus Bildschirm, Tastatur oder sonstigen Eingabemitteln sowie einer Steuereinheit (Rechner) bestehen. Sie sind mit einer Software ausgerüstet, die das Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel beeinflusst.
Im nächsten Absatz eine Klarstellung:
Zitat
Keine Bildschirmgeräte im Sinne dieser Information sind zum Beispiel:
• Fernsehgeräte oder Monitore für Einzel- oder Laufbilder, die ausschließlich zu Überwachungsaufgaben eingesetzt werden, wie bei der Überwachung von Gebäuden oder sonstigen Objekten – vorausgesetzt, an diesen Arbeitsplätzen findet keine zusätzliche Arbeit an Bildschirmgeräten statt
Daraus würde ich für mich den Schluß ziehen, das auch ein TV an einem PC eingesetzt werden kann. - Solange weitere Vorgaben eingehalten werden.
Danke, Ja genau deswegen habe ich auch die Links mit eingefügt.
Die Aussagen mutieren ungleich schneller als das Virus selber....( und die kann sehr schnell sein)
Und genau das war der Grund, warum ich hinter meiner Quellenangabe Datum und Uhrzeit genannt habe.
de Uil Im Frühstücksfernsehen wurde vorhin anders berichtet. - Wenn man dem von Dir ausgebrachten Link folgt wird man merken, das der Seitenhinhalt entsprechend angepasst wurde:
ZitatAlles anzeigenDas Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt nach intensiven Beratungen zu den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden thrombotischen Ereignissen die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca.
Gegenüber dem Stand vom 11.03.2021 sind inzwischen weitere Fälle (Stand: Montag, den 15.03.2021) in Deutschland gemeldet worden. Bei der Analyse des neuen Datenstands sehen die Expertinnen und Experten des Paul-Ehrlich-Instituts jetzt eine auffällige Häufung einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenenthrombosen (Sinusvenenthrombosen) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca.
Die Daten werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weiter analysiert und bewertet.
Bis zum Abschluss der Bewertung durch die EMA werden die Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca in Deutschland ausgesetzt. Die heutige Entscheidung betrifft sowohl Erst- als auch Folgeimpfungen.
Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen – z.B. mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen – sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollten.
Quelle: Paul-Ehrlich-Institut Stand 16.03.2021, 07:15 Uhr
Nur zur Info:
Die von RKKV angesprochene Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) ist Landesrecht NRW.
Kein Grund sich zu entschuldigen. Hier zu posten wird kaum die gewünschte Reaktion bewirken.
Viel Erfolg bei der LEK 1!
Eine Sifa muß in der Lage sein, benötigte Informationen zu recherchieren und würde im Rahmen der Recherche z.B. auf das Posting #162 in diesem Threat stoßen, den Inhalt lesen, die darin enthaltenen Informationen erfassen und umsetzen.
(Vor allem Wenn die Textzeile "... bitte sendet mir eine E-Mail mit eurer E-Mail Adresse..." auch noch zitiert wird...)
<...>Ich habe einen grauen Bart, bin also der alte weise Mann. So jemandem wird oft entsprechende praktische Erfahrung unterstellt, während junge gut ausgebildete Fachkräfte da manchmal entsprechende Überzeugungsarbeit leisten müssen.
... und dann noch der Satz "Kleider machen Leute"
Das erinnert mich an (m)einen Probearbeitstag für das LEK-II-Praktikum, bei dem ich jemanden begleiten sollte...
Er: ca 35 Jahre, Arbeitskleidung mit Vogel-Logo, Warnweste, "Baumarkthelm" (aber zul. geprüft).
Ich: ca.50, Jeans und T-shirt, darüber eine Warnjacke und U**x-Helm mit Reflektoren und Kinnriemen über dem Sonnenschutz.
Alle (MA, FK und BL) haben mit mir gesprochen, statt mit ihm. Ich habe dann immer nur gesagt: "Herr XYZ ist Ihr Ansprechpartner, ich beobachte nur."
Also ich trage fast ausschließlich Barfußschuhe. Nur der notwendige Sicherheitsschuh und meine Hausschuhe sind keine. Hat man sich erst einmal an einen Barfußschuh gewöhnt, möchte man keinen anderen mehr.
Dann komme ich zum Umkehrschluß: Hat man sich erstmal an (s)einen Sicherheitsschuh gewöhnt, trägt man ihn auch.
Back to topic: Alle meine Vorrschreiber haben mit den zu durchlaufenden Stufen Recht.
Ob und wie die Stufen durchlaufen werden, ist aber sowohl von der akuten Gefährdung in der Auffindesituation, wie auch von der Person abhängig.
Irgendjemand hat hier mal geschrieben, dass er den Leuten, mit denen er reden möchte, ein Bonbon anbietet. Genialer Eisbrecher für genau solche Situationen! Wenn man dann die Frage nach dem Warum auch noch vorwurfsfrei über die Lippen kriegt, bekommt man auch eine ehrliche Antwort, denke ich.
Haben die Mike144 als Vorlage genommen?
Könnte eine Marktnische werden, oder?
Das wurde dort aber im Rahmen des Threats behandelt. Ein eindeutiger Hinweis, in einem neuen Threat mit passendem Titel, ist zwar irgendwie redundant aber innerhalb der Forensuche leichter auffindbar.
Derartige Hinweise nutze ich immer, um meine "Offlinesammlung" auf Aktualität zu prüfen.
Ergänzend zum Feuertrutz-Link reiche ich den Direktlink zur TRGS 510 nach, den ich im Eingangsposting vermisse:
Tatsächlich hat der Gesetzgeber für die FaSi ja eine Verantwortung für die Beratungsleistung eingebaut, die aber nicht durch den Arbeitgeber entschieden wird.
Die Verantwortung der Sifa endet aber mit der "Qualität der Beratung".
Wenn die Sifa in der GBU zu dem Schluß kommt, das Arbeitssicherheitsschuhe zu tragen sind und den Einsatz von S1P empfiehlt, dann ist der Arbeitgeber bzw. die Führungskraft in der Verantwortung, wenn Sie es zulässt, das weiterhin Flip-Flops getragen werden. Die Sifa kommt erst wieder mit an Bord, wenn Sie dieses bei einer Begehung nicht bemängelt. Wurde dieses gemacht, ist sie wieder raus: Melden macht frei.
Wie es mit der Verantwortung für Arbeitssicherheit aussieht, wenn dieses arbeitsvertraglich delegiert werden soll, kann ich nicht sagen. Einen solchen Vertrag würde ich Anwaltlich prüfen lassen. Ich sehe da gewisse Gürden, wie z.B. räumliche & fachliche Nähe. Diese sind letztendlich der Betriebsstruktur, dem Unternehmensziel und dem beruflichen Hintergrund der Sifa geschuldet.
Was den Sibe angeht, Hafensifa, so denke ich das dieser spätestens beim Lesen der Anklageschrift durch den Richter unter Bezugnahme auf §20 DGUV-V 1 von der Liste der Angeklagten gestrichen werden würde.
Herzlichen Glückwunsch! Weiter so! Das Wird!
Ich wechsel grade von der BGW zur VBG.
Die Ausbildungsstufen I und II werden problemlos anerkannt. Was danach kommt hat Shalimar schon beschrieben.
Bei mir ist es so, das ich vor der Ausbildungsstufe III (LEK 4) noch ein Einstiegsseminar besuchen kann/darf/soll/muss, ehe ich für die Ausbildungsstufe III zugelassen bin/werde.
(In 2 Monaten geht das erste Einstiegsseminar los *freu*)
Googlefund ohne Anspruch auf Aktualität und Richtigkeit:
https://www4.uni-jena.de/Aufbewahrungsfristen.html
Sehr schön gelistet mit dem Bezug zur jeweiligen Grundlage.
Mein Favorit ist jedoch das Sternchen:
"* mind. aber bis zum 75 Lebensjahr, aber nicht länger als bis zum 100 Lebensjahr"
Laut erster Einschätzung der UK NRW wären freiwillige Schnelltests nicht versichert.
Es könne kein sachlicher Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit hergestellt werden.
Sehr interessante Info!!! Danke sehr!
Ich träume davon, bei einer GBU ein Tablett dabeizuhaben, Bilder zu machen, die GBU sofort während der Begehung auszufüllen.......ach, ein Traum.
Wird immer ein Traum bleiben.
Sag niemals nie!
1) Nee, das siehst du falsch. Wir haben neue und moderne Rechner.
2) Da bei uns mit Kundendaten (Rentnern und solche die es werden wollen) umgegangen wird, sind die Daten extrem geschützt. Es gibt keine Laufwerke. USB und andere Schnittstellen sind gesperrt. Da kennt der Datenschutz keine Grenzen, bei uns.
1) Das hatte sich anders angehört.
2) Da gibt es auch andere Möglichkeiten der Ermöglichung. , zzz hat da schon was aufgezeigt,
Mein Vorschlag ginge Richtung Stand-Alone-Rechner, mit CD/DVD-LW (ohne Wlan, USB und Netzwerkkarte). Dann ist das Netzwerkzugriff unterbunden.
Aber Du kennst die Situation vor Ort besser und bist da sicher schon im ... -öh- ... ich meine natürlich regem Austausch mit der IT.