Beiträge von Micha_K

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    In der ArbStättV wird immer nur von Bildschirmgeräten gesprochen.

    Die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" definiert "Bildschirmgeräte" auf Seite 8 wied folgt

    Zitat

    Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, die grundsätzlich aus Bildschirm, Tastatur oder sonstigen Eingabemitteln sowie einer Steuereinheit (Rechner) bestehen. Sie sind mit einer Software ausgerüstet, die das Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel beeinflusst.

    Im nächsten Absatz eine Klarstellung:

    Zitat


    Keine Bildschirmgeräte im Sinne dieser Information sind zum Beispiel:
    Fernsehgeräte oder Monitore für Einzel- oder Laufbilder, die ausschließlich zu Überwachungsaufgaben eingesetzt werden, wie bei der Überwachung von Gebäuden oder sonstigen Objekten – vorausgesetzt, an diesen Arbeitsplätzen findet keine zusätzliche Arbeit an Bildschirmgeräten statt

    Daraus würde ich für mich den Schluß ziehen, das auch ein TV an einem PC eingesetzt werden kann. - Solange weitere Vorgaben eingehalten werden.

    de Uil Im Frühstücksfernsehen wurde vorhin anders berichtet. - Wenn man dem von Dir ausgebrachten Link folgt wird man merken, das der Seitenhinhalt entsprechend angepasst wurde:

    Nihat , Ecki

    :32: Eine Sifa muß in der Lage sein, benötigte Informationen zu recherchieren und würde im Rahmen der Recherche z.B. auf das Posting #162 in diesem Threat stoßen, den Inhalt lesen, die darin enthaltenen Informationen erfassen und umsetzen. :32:

    (Vor allem Wenn die Textzeile "... bitte sendet mir eine E-Mail mit eurer E-Mail Adresse..." auch noch zitiert wird...)

    <...>

    Ich habe einen grauen Bart, bin also der alte weise Mann. So jemandem wird oft entsprechende praktische Erfahrung unterstellt, während junge gut ausgebildete Fachkräfte da manchmal entsprechende Überzeugungsarbeit leisten müssen.

    ... und dann noch der Satz "Kleider machen Leute"

    :Lach:

    Das erinnert mich an (m)einen Probearbeitstag für das LEK-II-Praktikum, bei dem ich jemanden begleiten sollte...

    Er: ca 35 Jahre, Arbeitskleidung mit Vogel-Logo, Warnweste, "Baumarkthelm" (aber zul. geprüft).
    Ich: ca.50, Jeans und T-shirt, darüber eine Warnjacke und U**x-Helm mit Reflektoren und Kinnriemen über dem Sonnenschutz.

    Alle (MA, FK und BL) haben mit mir gesprochen, statt mit ihm. Ich habe dann immer nur gesagt: "Herr XYZ ist Ihr Ansprechpartner, ich beobachte nur." :44:

    Also ich trage fast ausschließlich Barfußschuhe. Nur der notwendige Sicherheitsschuh und meine Hausschuhe sind keine. Hat man sich erst einmal an einen Barfußschuh gewöhnt, möchte man keinen anderen mehr.

    Dann komme ich zum Umkehrschluß: Hat man sich erstmal an (s)einen Sicherheitsschuh gewöhnt, trägt man ihn auch. :saint::saint::saint:

    Back to topic: Alle meine Vorrschreiber haben mit den zu durchlaufenden Stufen Recht.

    Ob und wie die Stufen durchlaufen werden, ist aber sowohl von der akuten Gefährdung in der Auffindesituation, wie auch von der Person abhängig.

    Irgendjemand hat hier mal geschrieben, dass er den Leuten, mit denen er reden möchte, ein Bonbon anbietet. Genialer Eisbrecher für genau solche Situationen! Wenn man dann die Frage nach dem Warum auch noch vorwurfsfrei über die Lippen kriegt, bekommt man auch eine ehrliche Antwort, denke ich.

    Das wurde dort aber im Rahmen des Threats behandelt. Ein eindeutiger Hinweis, in einem neuen Threat mit passendem Titel, ist zwar irgendwie redundant aber innerhalb der Forensuche leichter auffindbar.

    Derartige Hinweise nutze ich immer, um meine "Offlinesammlung" auf Aktualität zu prüfen.

    Ergänzend zum Feuertrutz-Link reiche ich den Direktlink zur TRGS 510 nach, den ich im Eingangsposting vermisse:

    https://www.baua.de/DE/Angebote/Re…icationFile&v=3

    Tatsächlich hat der Gesetzgeber für die FaSi ja eine Verantwortung für die Beratungsleistung eingebaut, die aber nicht durch den Arbeitgeber entschieden wird.

    Die Verantwortung der Sifa endet aber mit der "Qualität der Beratung".
    Wenn die Sifa in der GBU zu dem Schluß kommt, das Arbeitssicherheitsschuhe zu tragen sind und den Einsatz von S1P empfiehlt, dann ist der Arbeitgeber bzw. die Führungskraft in der Verantwortung, wenn Sie es zulässt, das weiterhin Flip-Flops getragen werden. Die Sifa kommt erst wieder mit an Bord, wenn Sie dieses bei einer Begehung nicht bemängelt. Wurde dieses gemacht, ist sie wieder raus: Melden macht frei.

    Wie es mit der Verantwortung für Arbeitssicherheit aussieht, wenn dieses arbeitsvertraglich delegiert werden soll, kann ich nicht sagen. Einen solchen Vertrag würde ich Anwaltlich prüfen lassen. Ich sehe da gewisse Gürden, wie z.B. räumliche & fachliche Nähe. Diese sind letztendlich der Betriebsstruktur, dem Unternehmensziel und dem beruflichen Hintergrund der Sifa geschuldet.

    Was den Sibe angeht, Hafensifa, so denke ich das dieser spätestens beim Lesen der Anklageschrift durch den Richter unter Bezugnahme auf §20 DGUV-V 1 von der Liste der Angeklagten gestrichen werden würde.

    1) Nee, das siehst du falsch. Wir haben neue und moderne Rechner.
    2) Da bei uns mit Kundendaten (Rentnern und solche die es werden wollen) umgegangen wird, sind die Daten extrem geschützt. Es gibt keine Laufwerke. USB und andere Schnittstellen sind gesperrt. Da kennt der Datenschutz keine Grenzen, bei uns.

    1) Das hatte sich anders angehört.

    2) Da gibt es auch andere Möglichkeiten der Ermöglichung. , zzz hat da schon was aufgezeigt,
    Mein Vorschlag ginge Richtung Stand-Alone-Rechner, mit CD/DVD-LW (ohne Wlan, USB und Netzwerkkarte). Dann ist das Netzwerkzugriff unterbunden.
    Aber Du kennst die Situation vor Ort besser und bist da sicher schon im ... :21:-öh- ... ich meine natürlich regem Austausch mit der IT.