Beiträge von Micha_K

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    Der Link funktioniert leider nicht, jutta1977 .
    Du meinst sicher den Bericht "F2368", stimmts?

    Ich habe in dem Bericht leider nichts von "dunkelgün" gefunden. - Wo habe ich das bitte übersehen?!

    die folgenden RAL-Töne gelten als UV-absorbierend:

    RAL 5015 blau oder RAL 6011 grün

    E.H. : Danke, Egon. Wo kann ich das nachlesen bitte?

    in einer ähnliche Situation haben wir transperaente Schweißschutzvorhänge verwendet.

    Kann man als Stellwände oder fest an der Wand verschraubt , ähnlich wie einen Vorhang nutzen.

    Danke Balta , der Beitrag hat mir die Lösung für das Fensterproblem/die Fensterseite gebracht! :thumbup:

    Die Wände häte ich aber liebe gestrichen.

    Hallo E.weline ,

    Du hast natürlich Recht, das es ein Arbeitsplatz ist und dieser sicher sein muss. Ich wollte mit dem Verweis auf die Ausbildung damit lediglich die Faktoren "Expositionshäufigkeit" und "Expositionsdauer" aufklären, denn ich bin bestrebt auch die Kirche im Dorf zu lassen.
    Die Azubis schweißen nunmal nicht 8/5/52 (Urlaub gestrichen und krank ist nicht!:evil:)

    Natürlich meint die 100-500 nicht, den Beschäftigten vor dem Sonnenlicht zu schützen, sondern andere Beschäftigte vor den UV-Strahlen.
    Balta hat mein "Fensterproblem" Strahlenemission nach aussen mit seiner Antwort bereits gelöst. :)

    Deine Anmerkungen zur PSA sind völlig richtig. - Da werden monetäre Gründe bei der Anschaffung dann auch zweitrangig werden! Ich weiß sehr genau, welche Art Spiegel ich haben möchte und bin da nur kompromissbereit, wenn mind. meine Anforderungen bei niedrigerem Preis erfüllt werden.

    jutta1977

    Die Inhalte der AWE95 sind zu vor Übernahme zu überprüfen, denn dort zum Beispiel auf "TRK", "MAK", die Acetylenverordnung (AcetV) und "Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager" (TRAC) verwiesen, welche schon mehrere Jahre nicht mehr aktuell sind.
    Das soll nicht bedeuten, dass das gesagte falsch ist, sondern sich geändert haben kann.

    Ich denke, die Form spiel keine wirkliche Rolle, da das Fenster seitlich ist. Direkt am Tisch wird die Wand gestrichen werden.
    Für den Durchgang kommt ausschließlich nur ein Lamellenvorhang in Frage.

    Den Spezialisten in unserer Nähe darfst Du mir gerne per PN nennen! :)
    Danke schon jetzt!!!

    Hallo zusammen,

    erst einmal vielen Dank für Eure Hilfen, Anregungen und Links, die ich nur mal schnell überflogen habe. Ich bin einfach nur K.O. und will ins Bett.

    Wenn ich die Zeit finde, schreibe ich etwas von der Arbeit aus. Ansonsten von daheim.

    Hallo zusammen,

    ich brauche Eure Unterstützung/Meinung/Anregung bezüglich in einer Schweißkabine.

    Die Kabine hat die Abmessung 2,4 m x 4,5 m, die Raumhöhe beträgt 3 Meter mit Betonboden.

    Sie ist durch 1 tragende Wand, eine Aussenwand mit Fenster und eine Trockenbauwand mit Metallunterbau - im Rücken des Arbeitsplatzes - begrenzt.

    In der Aussenwand ist ein Fenster (Klarglas)

    Die aktuelle Wandfarbe ist weiß.
    Die Kabine wird explizit nur zu Ausbildungszwecken verwendet, es ist kein permanenter Arbeitsplatz.

    Soweit die aktuelle Situation... Nun meine Fragen:

    1. Muß das Fenster mit einer Folie oder ähnlichem verdunkelt werden?
      Es geht hier um den Schutz Dritter. Die Werkstatt befindet sich im UG und vor dem Fenster eine Böschung. Passanten auf dem Fußweg können Sichtkontakt haben. Abstand ist allerdings >10 m.

    2. Das mit der weißen Wandfarbe gefällt mir garnicht, wegen der Reflexion.
      Die DGUV-Regel 109-607 "Branche Metallbau" Verweist u. a. auf folgende Dokumente:
      1. DGU -Regel 100-500
        " ... Arbeitsplätze zum Lichtbogenschweißen so eingerichtet sind, dass unbeteiligte Versicherte gegen schädliche Einwirkung optischer Strahlung auf Augen und Haut geschützt sind." (Darauf will ich ja hinaus)
      2. DGUV-Information 209-010
        "Bei ortsfesten Schweißarbeitsplätzen sollten die Wände nicht hellfarbig und glänzend sein. Gut geeignet sind rohe Ziegelwände. Über die Reflexionseigenschaſten von Anstrichstoffen sind die Farbenhersteller zu befragen. Ungeeignet sind Kalkanstriche, weil sie die Strahlen stark reflektieren."
      3. TROS - T3
        4.5 Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsplätzen
        <...> Hierzu können folgende Maßnahmen dienen:
        –Einsatz von reflexionsmindernden oder absorbierenden Oberflächen, z. B. bei Schweißarbeitsplätzen mit Hilfe von Schweißerschutzvorhängen, Stellwänden, UV-absorbierenden Wandfarben, <...>

    In meiner Ausbildung damals, war die (einzige) Wand in der Kabine mattschwarz gestrichen.
    Das fände ich für diese Kabine etwas beklemmend, da man von drei Wänden und der Decke umgeben ist.

    Meine Gedanken gehen in Richtung RAL 5000 (Violettblau), RAL 5020 (Ozeanblau) oder RAL 6004 (Blaugrün).

    Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einer UV-absorbierenden Farbe? Dann würde ich mich über Hinweise dazu freuen.

    KO-Kriterium:

    Die Farbe muss mit Dispersionsfarbe überstreichbar sein! (Wir sind "nur" Mieter)

    Ich freue mich auf Eure Beiträge! :)

    :515:

    Für die aus dem Süden beginnt Norddeutschland nördlich des Main, somit kommst Du fast aus Norddeutschland. ;)

    :whistling::whistling::whistling:
    In Gelsenkirchen haben wir gesagt: Alles nördlich des Rhein-Herne-Kanals ist Dänemark, alles südlich der Ruhr ist Bayern...

    =O=O=O

    Demnach würde ich jetzt in Bayern leben...

    =O=O=O


    Da ist mir Deine Definition deutlich lieber, Axel!!!:saint::saint::saint:

    Moin Manni,

    herzlich :515:im Forum und eiterhin viel Erfolg bei der ausbildung! Das wird schon!


    moin moin

    Aus dem wilden Süden

    Liebe Grüße aus dem noch viel wilderen,

    - nicht ganz so südlichen Süden,

    - etwas nördlicherem Süden,

    - LaDaDi

    Micha

    1) Vor der Inbetriebnahme (also Nutzung) hat eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu erfolgen. :evil:

    2) Ein MA der in der Pause mit einer dem Betriebziel des Unternehmens dienlichen Tätigkeit beschäftigt ist, geht einer versicherten Tätigkeit nach.
    Auch wenn diese Tätigkeit nicht seiner Stellenbeschreibung entspricht, so sehe ich hier - im Falle eines Falles, einen sinngemäßen Anwendungsfall für den §7 Abs. 2 SGB VII.
    Das impliziert, das er "arbeitet" und somit keine "Pause" macht. --> Hier könnte ein Arbeitszeitverstoß vorliegen?!

    3) Wenn Du mit "Banalitätsklausel" in Richtung "Fachkundige Montage", so würde ich das in diesem Fall mit den genannten Fakten bejahen, wenn der durchführende MA schon einmal diesen billigmist preisgünstige Möbel zusammengebaut hat. - Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

    4) Warum haben die Hausmeister das bisher nicht auf die Reihe bekommen, den Tisch zusammen zu bauen?
    Welche Tätigkeiten hatten eine höhere Priorität, so daß eine akut durchzuführende Gesundheitsschutzmaßnahme zurückstehen musste? :cursing::cursing::cursing:

    Ich brauche einen Beruhigungskaffe...