Beiträge von SiBernd

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    Ich hab vor Jahren auf Bitten unserer BÄ in allen Toiletten Windelsammelbehälter montiert. Es könnte ja sein, das je*mann*d an Inkontinenz leidet. Der Vorschlag nur 2 oder 3 Toiletten auszustatten wurde wegen des Datenschutzes abgelehnt. So hängen die Teile nun schon Jahre ungenutzt an der Wand. Blöd ist allerdings, daß es ausser den gebräuchlichen Hygienebeutelspendern für Damen keine anderen gibt. In diese Hygienebeutel passen aber volle Windeln nicht rein:512:

    Heut wurde tatsächlich damit begonnen, die Fensterflügel mit Warnband zu bekleben. Schade, daß dieses Geld nicht dafür verwendet wurde, eben diese Fenster und den Rest des Gebäudes regelmässig zu reinigen. Dies passiert leider meist nur kurz vor Audits oder "hohem Besuch"

    Bin mal gespannt, ob nur MA im gewerblichen Bereich zu dumm sind, sich vor einem Fenster zu bücken, oder ob auch im kaufmännischen Bereich beklebt wird.|?

    Nachdem ja jetzt einige Zeit vergangen ist und sicher viele Erfahrungen gesammelt wurden, hier meine Gedanken:

    Da das System ja "leben" muss und die, die es eingeführt haben, ihre Punkte dafür wollen, müssen mit aller Macht Fälle gesucht oder sogar "konstruiert" werden. Was jahrelang normal war, wird jetzt zur Gefahr. Offene Fenster, Ecken um die man nicht herumsieht, WC-Türen ohne Fenster, 50 Jahre alte Teile aus Lochblech, die jetzt gefährlich sind.

    Gleichzeitig kommen Meldungen über Verletzungen mit Krankfolge, da muss man sich an den Kopf fassen. Darin sehe ich die Gefahr, daß dieses System, daß einem zeigt, wie einfach es ist, nicht arbeiten zu müssen, die Firma irgendwann lahmlegt. Hauptsache das System (Gensuite) lebt.

    Nachtrag:

    Dazu kommt noch, daß diese vermeintlichen Gefahren auch Massnahmen nach sich ziehen, die irgendwer abarbeiten muss. Das Finden solcher NearMisses ist mittlerweile geradezu ein Wettbewerb.

    Hallo zusammen,

    sorry für die vergessene Vorstellung, war aber so mit dem Thema beschäftigt...
    Bin über 35 Jahre im Betrieb, mittlerweile an Amis verkauft. Schon ewig mit Themen wie Sicherheit und Gefahrstoffen beschäftigt. Leider halt nur "nebenher" wie sicher viele hier.
    Zum erwähnten Thema:
    Ich finde es vergeudete Zeit, wenn seit Jahrzehnten bekannt ist, daß schwangere im Lärmbereich nicht arbeiten dürfen, dort noch für jeden Arbeitsplatz eine GefBu nach MuSchg zu machen. Die wird an der Situation auch nichts ändern. An manchen Prozessen kann nichts und an anderen will nichts (Kosten) geändert werden. Also könnte doch diese Zeit sinnvoller eingesetzt werden.
    Meiner Ansicht reicht es, Kandidatinnen für Tätigkeiten in diesem Bereich darauf aufmerksam zu machen, daß im Falle einer Schwangerschaft usw...
    ArbSchG §5 schreibt ja schon lange eine Bewertung vor. Falls diese Bewertung zB einen Lärmbereich aufdeckt, darf dort ja keine Schwangere oder Stillende arbeiten.
    MuSchG §10 fordert ja nur eine Bewertung, wenn dort obige arbeiten können.

    Muss in einem Lärmbereich, der ja schon lange aufgrund von Messungen oder GefBu, als solcher definiert und ausgewiesen wurde, trotzdem eine GefBu nach MuschG gemacht werden? Schwangere dürfen dort ja sowieso nicht arbeiten. Es sollte doch reichen, Mitarbeiterinnen darauf aufmerksam zu machen, daß sie dann dort nicht eingesetzt werden können.