Beiträge von KatharinaS.

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    Also bisher war nur die Rohbaufirma mit ihren SUBs vor Ort. Diesen AN forderte ich auch auf mir die GB zuzuarbeiten, klappte reibungslos. Die jetzige Firma (Los 2) sagt es gäbe keine Gefährdungen durch ihre Tätigkeiten, nur durch die Baustelle, ergo keine GB zugearbeitet (hab das schriftlich vom AN). Die anderen Lose wurden auch aufgefordert, noch keine Reaktion.

    Muss ich jetzt die Unterweisung machen? Oder mir nur die Unterweisungsnachweise ansehen? Es fällt mir schwer jetzt ne Unterweisung für ne Stahlbaufirma aus dem Boden zu stampfen ohne GB...ich bin ja eigentlich als SiFa hier im Betrieb schon voll ausgelastet :D

    Sooooo...der Anruf kam nicht, aber eine Mail.

    Ich schrieb am Freitag noch der BOL und nahm Sie in die Pflicht, mehr oder weniger.

    Geantwortet hat dann der Chef der BOL mit dem Verweis auf die Sächsische Bauordnung § 56…

    Ich gebe euch mal einen Ausschnitt der Mail:

    >> ...Die Verantwortlichkeit in dieser Funktion ist im §56(1) SächsBauO geregelt:
    „Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird und die dafür erforderlichen Weisungen zu erteilen. 2Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer, zu achten. 3Die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt.“


    Die Aufgabe umfasst jedoch nicht die Übernahme von Aufgaben eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) nach Baustellenverordnung.
    Damit obliegt es uns / Herrn XXX eben gerade nicht, Baustellenunterweisungen durchzuführen.


    Dies ist nach Baustellenverordnung Bauherrenaufgabe (via SiGeKo) bzw. Aufgabe des Unternehmers.


    Gern unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen an die Fa. XXX, indem wir die Firma erneut zu einer Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und zur Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung auffordern, jedoch können nur Sie als Bauherr wirklich wirksame Sanktionen ausüben.


    Dabei sollte jedoch bitte die Verhältnismäßigkeit stets im Auge behalten werden.


    Ich erkenne aktuell mit meinen über 20 Jahren an baupraktischer Erfahrung keine konkrete Gefährdungslage, die durch das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung oder Einweisung für eine simple Schlossermontage in einem einfachen 2geschossigen Gebäude ausgelöst werden könnte, so dass eine Einstellung der Arbeiten als Ultimaratio gerechtfertigt wäre.

    Das abzuschätzen obliegt aber natürlich abschließend nur Ihrer Verantwortung und Fachkunde als SiGeKo.<<


    Ist das so richtig? Übertreibe ich? Ich muss mich aber doch auch absichern, irgendwie...mir graut langsam echt vor den anderen Gewerken...alles einzelne Lose...<X

    :Lach:

    Ich glaube die technische Maßnahme ist schon ganz gut, auch wenn mir persönlich die organisatorische Maßnahme besser gefällt ;)

    Sooo Telefon ist aus

    Als SIGEKO gehört zumindest die Teilnahme an täglichen Baubesprechungen / Arbeitsvorbereitungsgesprächen zu deinen orginären Aufgaben. Im Rahmen solcher Gespräche werden i.d.R. anliegende Arbeiten und daraus resultierende Gefährdungen tagesaktuell mit allen Beteiligten besprochen. Ob der Auftragnehmer alle internen Schulungen mit seinen MA durchgeführt hat, ist erst einmal seine Sache

    Hier gibt es keine täglichen Baubesprechungen.

    Einmal in der Woche findet eine Bauberatung statt, an der ich auch so gut wie immer teilnehme. Außerdem versuche ich die Baustelle mehrfach, mindestens aber einmal pro Woche zu begehen.

    Ich habe nun die MA der besagten Firma darauf hingewiesen, dass sie am Montag gar nicht erscheinen müssen, wenn nicht alle Unterlagen vorliegen. Nun bin ich gespannt auf Montag...
    Außerdem hab ich ihnen angekündigt, dass ich gerne die Baustellenunterweisung übernehme, sie dann aber davon ausgehen müssen dass es mindestens 1-2 Stunden dauern wird und sie gar nicht erst auf die Idee kommen sollen, eine Behinderungsanzeige zu stellen.

    Heute Nachmittag wird mich sicher deren Chef wieder sehr erbost anrufen... :rolleyes:

    Danke!

    Und gerade in so einem Fall würde ich mich häuslich bei den Stahlbauern einrichten; sprich die kriegen über den Tag mindestens 2Stunden 1:1 Betreuung durch dich. Mit Prüfung der Anschlagmittel, PSA,, etc. bis ins kleinste Detail.

    Das drohte ich der letzten Firma schon an, dann klappte es (naja, nachdem ich einen wegen Nichttragen des Helms von der Baustelle schmiss)

    Aber ich denke so wird es werden.

    Vielen lieben Dank Mike! Du hast mir sehr geholfen!

    Ich hoffe mal, du hast die entsprechende Befähigung/Ausbildung dazu. Das Thema ist nicht ganz Ohne. Auch was die Verantwortung angeht. Ohne jemandem zu Nahe treten zu wollen; eine "einfache" FASI kann das nicht.

    Hallo Mike, ja ich habe die entsprechende Befähigung / Ausbildung (nach RAB 30) und bin bestellt.

    Ja, ich habe Weisungsbefugnis auf der Baustelle. Es ist jetzt nur die Frage, unterweise ich die neue Firma und wäre das ausreichend als Absicherung oder brauche ich dann dennoch die Gefährdungsbeurteilungen? Kann ich die BOL mit in die Pflicht nehmen?
    Der Bauherr, also mein Chef, ist auf meiner Seite.

    Also es mag ja sein, dass keine Gefährdungen bestehen - also aufgrund der super Organisation - dann ist dieser Umstand aber nichtsdestotrotz doch das Ergebnis einer durchgeführten GB, oder?!? :/

    Theoretisch ja, nur ist diese Aussage des AN einfach nur auf Grundlage maßloser Arroganz gegründet...

    Bei der ersten Firma (Los Rohbau) die hier war, lief das alles noch ganz gut. Ich habe die übergreifende Sicherheitsunterweisung gemacht und der Polier die Baustellenunterweisung (alles schriftlich festgehalten) und im Vorfeld bekam ich durch den Fachbauleiter die Gefährdungsbeurteilungen.

    So hätte ich es ja gerne weiterhin handhaben wollen.

    Also sollte ich jetzt, um mich abzusichern, für diese Firma selbst die Baustellenunterweisung vornehmen?

    Guten Morgen,

    dann versuche ich mal mein Anliegen verständlich zu formulieren :D

    Auf unserem Betriebsgelände ist aktuell eine Baustelle, die ich (Betriebs-SiFa) als SiGeKo*in betreue. Die Vergabe erfolgte durch "Losverfahren", also habe ich keine hauptverantwortliche Baufirma.

    Alle mir bekannten AN wurden von mir aufgefordert ihre Gefährdungsbeurteilungen für ihre MA an mich zu senden. Klappte genau einmal...nun habe ich eine Firma, die strikt darauf beharrt, dass auf Grund einer super guten Organisation für ihre MA seitens der Firma keine Gefährdungen besteht (Stahlbaufirma...klar...), also kann ich davon ausgehen, dass diese MA nicht unterwiesen werden...

    Als SiGeKo*in ist es ja nicht zwangsläufig meine Aufgabe, die Baufirmen zu unterweisen und schon gar nicht ihre Gefährdungsbeurteilungen anzufertigen...wie gehe ich weiter vor? Die BOL ist eher so auf dem Stand "bloß keinen Streit anfangen", da wir ja die Firma nicht verärgern sollen...

    Der SiGe-Plan ist mit Hilfe des Bauablaufplanes so gut es ging erstellt, ersetzt aber ja die Gefährdungsbeurteilungen nicht.

    Ich hoffe ihr versteht mein Problem :|

    Liebe Grüße!

    Also ich muss euch leider enttäuschen, Böller wird es wohl nicht geben, ich selbst mach zwar hier bei Großfeuerwerken mit, zünde privat aber aus Überzeugung gar nichts ;)

    Aber insgesamt ist die Kombination von Pyrotechnik und Arbeitsschutz echt spannend, gibt viel zu tun.

    Vielen Dank für die Einladung :)

    Einen Vortrag darüber werde ich aber wohl nicht halten. Ich hab zwar das Seminar besucht, werde aber hier im Betrieb mit diesem Thema nicht konfrontiert. Das stammt noch aus meiner vorigen Tätigkeit.

    LG

    Welcome usw :) Steht schon oben....

    Welche Scheine zur Absturzprävention hast Du gemacht?



    Sachkunde PSA gegen Absturz gemäß DGUV Grundsatz 312-906
    PSA gegen Absturz für Einsteigerinnen und Einsteiger
    Praktische Anwendung persönlicher Absturzausrüstung zum Retten gemäß DGUV Regel 112-199
    (Retten aus Behältern und engen Räumen gem. DGUV Regel 113-004)

    Ich glaube das war´s ;)

    Hallo zusammen,

    nun schreib ich eben doch mal was:

    Wo fange ich an...also eigentlich bin ich Lagerstättengeologin und hatte ursprünglich mit Arbeitsschutz eher weniger zu tun. Als ich dann in einem Altbergbau-Betrieb anfing, sollte ich irgendwann, neben meiner Tätigkeit als Planerin, den Arbeitsschutz mit übernehmen. Also absolvierte ich die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, machte mein SiGeKo-Zertifikat und noch viele Scheine zum Thema Absturzprävention.

    Nun arbeite ich seit Mai in einem pyrotechnischen Betrieb als Vollzeit-SiFa, SiGeKo*in und Brandschutzbeauftragte. Langweilig wird es hier sicher nicht und ich freue mich hier hin und wieder hilfreiche Denkanstöße zu finden :)

    Glück Auf aus Freiberg!

    Katharina