Beiträge von D3n3thor

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    Unterschreibe selbst. Kein Thema.

    Wer wird auf dem Gerüst arbeiten? DEINE Angestellten? Was hat die BG dort überhaupt zu suchen?


    Alles richtig - die BG kam weil ich in diesem Bautagebuch unter "Gerüstbau" den Verleiher eingetragen habe (denke ich jedenfalls)

    Insgesamt sehe ich die Übernahme dieser Verantwortung als Sparen an der falschen Stelle. Ich hätte einen Gerüstbauer beauftragt.

    Mittlerweile denke ich auch, dass die Beauftragung eines anderen zumindest einfacher gewesen wäre.


    Wenn Du selbst am Haus herumbaust, kräht kein Hahn nach Deinem Gerüst. Da kannst Du machen was Du willst.

    Am Montag gibt es nochmal ein Gespräch mit der BG; ich werden dann mal berichten.

    Danke schon mal!

    Tut mir leid wenn ich das Thema nach so langer Zeit wieder aufleben lasse; aber ich habe einen konkreten Anwendungsfall:

    Ich bin privater Bauherr und wir wollen mit dem Klinkern anfangen. Ein Gerüst habe ich selber gekauft und auch aufgebaut (zusammen mit meinem Schwager).
    Wir hatten nun Besuch von der BG die ein, zwei Sachen bemängelte. Nichts wildes; es fehlten z. B. Bordbretter, ein Seitenschutz und die Netzabfangungen waren nicht hoch genug.
    Das habe ich mittlerweile auch ausgebessert (man bekommt von der BG ja ein schönes Protokoll).

    Wo dran ich allerdings scheitere ist ein Prüfprotokoll, welches durch eine "befähigte Person" unterzeichnet werden muss!
    Das Protokoll habe ich auf der Seite der BG gefunden (https://www.bgbau.de/service/angebo…schutzgerueste/)

    Ebenfalls gefunden habe ich die Definition einer "befähigten Person": https://www.bgbau.de/service/angebo…nete-beschaeft/


    Nun ist allerdings meine Frage:
    Wo bekomme ich so eine her?


    Ich als Bauherr bin es nicht. Mein Bauleiter/Architekt auch nicht bzw. will er das nicht unterschreiben/sein.
    Laut BG kann ich einen externen beauftragen.
    Könnte ich dazu einen Gerüstbauer beauftragen? Oder wie stellt sich sowas in der Praxis dar?

    Danke und Gruß