Beiträge von Thomas_Althoff

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    Als ich meine Nebentätigkeit als Selbständiger angemeldet habe, haben sich zwei "Behörden" bei mir gemeldet --> das finanzamt und die VBG.

    VBG habe ich nie geantwortet und beim Finanzamt bin ich ausgetreten, da unterhalb der Bemessungsgrenze von 15T€/a.

    Auch wenn ich gleich als Besserwisser dastehe: Die Regelung für Kleinunternehmer nach §19 UStG spricht von einem Jahresumsatz von weniger als € 17.500. Wichtig hier ist das auf den Rechnungen der Hinweis : "Das Honorar/Der Rechnungsbetrag ist nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit"

    Solltest Du in einem Kalenderjahr über die € 17.500 drüber kommen, bist Du ab dem 1.1. des folgejahres Verpflichtet Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen. In den ersten 2 Jahren wird dies monatlich fällig. Die Voranmeldung muss dann bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt sein. Nach 2 Jahren kann man, wenn man artig bezahlt hat, auch auf viertel- bzw. halbjährliche Zahlung wechseln. natürlich nur auf Antrag