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    Guten Morgen... auch wieder so ein Fall...

    Schmiedehammer schlägt Hand ab

    Quelle: Konradin Mediengruppe

    Schmiedehammer schlägt Hand ab

    Unfall an Umformmaschine

    12. Januar 2024
    4 Minuten Lesezeit

    Unfall an UmformmaschineFoto: © Akarawut - stock.adobe.com

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    Arbeiten an Umformmaschinen sind gefährlich, deshalb müssen hier neben technischen Sicherheitsmaßnahmen auch Verhaltensanforderungen strikt eingehalten werden. Sonst sind schwere Verletzungen möglich, wie dieser Unfall in einem Schmiedeunternehmen zeigt.

    In dem kleinen Schmiedeunternehmen werden unterschiedliche Schmiedepressen (Hämmer) und andere Umformmaschinen zur Herstellung von verschiedenen Rohlingen eingesetzt. Da überwiegend Kleinserien auf Kundenanforderungen hergestellt werden, ist sehr viel manuelle Tätigkeit an den Maschinen erforderlich. Aus technologischen Gründen sind sie als Umformgruppen angeordnet, an denen meisten zwei – bei größeren Bauteilen auch drei – Beschäftigte arbeiten.

    Diese Mitarbeitenden müssen sehr gut aufeinander eingespielt sein, damit die Arbeit fehler- und unfallfrei ablaufen kann. Die eingesetzten Maschinen sind zum Teil relativ alt (Baujahr vor 1995) und entsprechen somit nicht in jedem Fall der EU-Maschinenrichtline beziehungsweise der Betriebssicherheitsverordnung. Ein Teil der Maschinen wurde mit neuen Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet.

    Die Umformgruppe, bei der es zu dem schweren Unfall kam, besteht aus einem Induktionsofen zum Erwärmen der Werkstücke, einem Oberhammer, in dem die Rohform hergestellt wird, einem Gesenkschmiedehammer mit Doppelgesenk zur Fertigformung sowie zwei Exzenterpressen.

    Letztere dienen zur Entfernung der Schmiedegrate sowie zur weiteren Bearbeitung der Werkstücke, zum Beispiel zum Lochen. An dieser Umformgruppe waren zwei Beschäftigte tätig, einer als Hammerführer und einer als Schmied. Letzterer legte die Teile in die jeweilige Maschine ein und beförderte sie nach dem Entnehmen zur nächsten.

    Kein eingespieltes Team

    Am Unfalltag war hier ein neues Team im Einsatz, was bisher noch nie zusammengearbeitet hatte und somit keine Erfahrungen miteinander und der auszuführenden Arbeit hatte. Da er die betreffenden Arbeitsprozesse am zentralen Bedienpult der Umformgruppe auslöst, sind die Handlungen des Hammerführers maßgeblich. Dazu muss er die entsprechenden Informationen vom Schmied bekommen. Bei eingearbeiteten Teams funktioniert das meist mit wenigen Kommandos oder sogar nonverbal durch Blickkontakte.

    Der Unfall ereignete sich an dem großen Gesenkschmiedehammer beim Bearbeiten des dritten Werkstücks in der Schicht. Der Schmied hatte das vorbearbeitete Werkstück aus der ersten in die zweite Gesenkform umgelegt, um den im Oberhammer vorgeformten Knüppel in die erste Form des Doppelgesenks mit der Zange einzulegen. Als Trennmittel mussten noch Sägespäne mit der Hand über die Werkstücke eingebracht werden.

    Hammerschlag zu früh ausgelöst

    Bedingt durch die geringe Erfahrung miteinander löste der Hammerführer am Bedienpult den Hammerschlag aus, obwohl der Schmid mit seiner Hand noch im Gesenk war. Dabei wurde dem Schmied die rechte Hand abgetrennt und diese im Gesenk zerquetscht. Im Krankenhaus konnte nur noch eine Versorgung des Armstumpfs erfolgen. Der verunfallte Beschäftigte war damit nicht mehr in der Lage, die bisherige Tätigkeit auszuführen und musste auf ein neues Arbeitsfeld umgeschult werden.

    Fehlende Schutzeinrichtungen

    Im Rahmen der Unfalluntersuchung wurde festgestellt, dass die Maschinen nicht den Mindestforderungen des Anhangs 1 der  Betriebssicherheitsverordnung entsprachen. Auch die in der ehemaligen Unfallverhütungsvorschrift „Kraftbetriebene Arbeitsmittel“ (VBG 5) gestellten Sicherheitsanforderungen waren nur zum Teil erfüllt.

    Zusätzlich wären auch die in der Berufsgenossenschaftlichen Regel  „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) in Kapitel 2.7 „Schmiedehämmer und Fallwerke“ aufgelisteten Sicherheitsmaßnahmen zu beachten gewesen, insbesondere die Ausrüstung der Hämmer und Pressen mit Schutzeinrichtungen, die die Auslösung des Hammerschlags oder des Pressenhubs bei Eingriff in den Arbeitsraum verhindern oder stoppen. Solche Sicherheitseinrichtungen können zum Beispiel Lichtgitter vor dem Arbeitsraum oder Schutzgitter mit Verriegelungsfunktion sein.

    Organisatorische Mängel

    Es traten aber auch gravierende organisatorische Mängel in der Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens zutage. So waren die Gefährdungsbeurteilungen nur sehr allgemein gehalten, es gab keine aktuellen und auf die jeweiligen Tätigkeiten ausgelegten Betriebsanweisungen und auch keine tätigkeitsbezogenen Unterweisungen.

    Insbesondere waren in den Gefährdungsbeurteilungen die notwendigen Nachrüstungen der „Altmaschinen“ an die Mindestanforderungen des Anhang 1 Betriebssicherheitsverordnung nicht betrachtet und somit auch keine Maßnahmen im Unternehmen ausgelöst worden. Für den Einstreu des Trennmittels Sägespäne sollte zudem eine Schaufel zur Verfügung stehen, um die Hände aus dem Gefahrbereich herauszuhalten.

    Pflicht zur Nachrüstung

    In Unternehmen sind noch sehr viele Maschinen mit Baujahren vor dem 01.01.1995 mit unterschiedlicher Herkunft und damit unterschiedlichen Sicherheitsstandards im Einsatz. Die notwendigen Anforderungen an die Mindestsicherheit solcher Maschinen wurden bereits 1997 in der Arbeitsmittelbenutzerverordnung (AMBV) beschrieben.

    Die Betreiber standen in der Pflicht, bis zum 30.06.1998 eine Überprüfung und gegebenenfalls eine notwendige Anpassung der Mindestsicherheitsanforderungen gemäß dem Anhang zur AMBV durchzuführen. Seit 2002 beinhaltet der Anhang 1 BetrSichV diese Mindestanforderungen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels durch den Betreiber zu prüfen und bei Erfordernis nachzurüsten sind.

    UJS_AD9B99E6-7BEA-4A77-A058-3F1D0089A68F-150x150.jpgAutor: Dipl.-Ing. Ulf‑J. Schappmann


    Sicherheitsingenieur VDSI

     SIMEBU Thüringen GmbH


    Foto: © Fotostudio City Color Munschke, Weimar

    Naja... die gehen vom Normalfall aus... Hochleistungs-Laser (z.B. für die Materialbearbeitung) - voll gekapselt Klasse 1... alles ok.

    Im Wartungsfall... Laser aus = kein Licht... was will man da justieren? Also muss das Ding an sein... Ist aber nicht der Normalfall... und auch nicht jeder darf da wild justieren oder verschiedene Linsen vorhalten - bis auf Forschung... die darf... und schon haben wir einen Grund, warum der Hinweis da drin stand...

    Umso wichtiger sind die aktive Vernetzung und Foren wie dieses.

    Mehr gibt es eigentlich auch nicht zu sagen...

    Meine Erfahrung bisher... (und so lange bin ich eigentlich auch nicht dabei...):

    In der Ausbildung bekommt man die Theorie anhand idealisierter Prozesse und Abläufe vermittelt - diese lassen sich aber in freier Wildbahn nicht ohne weiteres Umsetzen (vielleicht auch gar nicht). Hier muss man mit Kompromissen leben. Es muss was produziert und verkauft werden, was innovativ ist, teilweise noch nirgends beschrieben ist, ... man landet in einer Firma und stellt fest, dass die in der SiFa Ausbildung gelernten Prozesse nicht anwendbar sind, vielleicht anwendbar aber nicht gewollt sind oder komplett anwendbar sind... Und dann richtet man sich ein und versucht den Laden zu betreuen.

    Das alles kann die Ausbildung nicht abdecken... dazu bedarf es an Erfahrung und da hat mir dieses Forum immens weitergeholfen. Mittlerweile habe ich auch schon einiges gesehen und weiß um die Schwachstellen...

    Kommt darauf an, was Du genau meinst... Meinst du in finanzieller Hinsicht für den Unternehmer? In technischer Hinsicht für den Bereich? In Persönlicher Hinsicht für den Betroffenen bzw. auch für den Vorgesetzten?

    Wenn da eine Berufskrankheit anerkannt wird, dann haben wir Arbeitsschützer bereits im Idealfall eine Analyse hinter uns, die GBU überarbeitet und sind den Gefährdungen nach dem STOP Prinzip angemessen begegnet...

    Persönlich würde ich mal sagen muss der MA (ich nehme mal Lastenhandhabung als Beispiel) insofern geschützt werden, als dass aufgrund der eingetretenen Leistungsminderung die verbliebene Arbeitskraft geschützt werden muss... "Der Schaden ist eh schon da - sparen wir uns mal den Aufwand..."

    Ich würde auch mal davon ausgehen, dass die BG/UVen oder die Ämter das Unternehmen auf dem Radar behalten und da einen Besuch abstatten...

    Guten Morgen,

    da musst du dich an den Publikationen entlang hangeln...

    kommt darauf an, wie es bei euch um die Lagerung steht... In Büros, in einem Raum im Gebäude, in einem Ladeschrank, in einem Ladeschrank auf den Abstellplatz...

    FBFHB-018

    Info der UKH - Damit nichts anbrennt: Lithium-Ionen-Akkus sicher lagern und verwenden

    Google spukt da noch mehr Info raus... ich habe mit folgenden Schlagwörtern gesucht: lagerung akkus ebike...

    Nimm den Brandschutzbeauftragten mit an Bord... der kann da auch gut weiterhelfen...

    Im Grunde ist es egal, bei welche BG oder bei welchem Träger die Ausbildung abläuft... Die Inhalte der Ausbildung sind ähnlich - später bedient man sich der Publikationen aller BGen und UVen... z.B. habe ich die Ausbildung bei der BG RCI gemacht - unfassbar viel Büro-Fragen, die ich mit Material der VBG klären kann - Fragen zur Trinkwasserspender-Aufstellung geht man mit Hilfe der Gastronomie nach - bei Fragen zur Grünpflege hilft die SVLFG - Putzkräfte werden bei der BG Bau behandelt - usw. usw.

    Boah... da hat man wieder ein Problem gefunden...

    Für mich wäre einzig das Thema mit Hygiene bzw. anhaftenden Gefahrstoffen relevant. Und hier bedarf es dringend der Aufklärung der MA.

    Habe gerade ein Unfallanalyse hinter mir, in dem der MA mit Lauge-kontaminierten Socken weitergearbeitet und nach Hause gefahren ist... nun hat er ein Loch im Fuß. Das ist vieles Schiefgelaufen, was zwar geregelt aber nicht beachtet wurde... die MA ziehen sich zwar auch um, aber auf die Socken hat keiner den Fokus gesetzt...

    Gefärdungsbeurteilung incl. SDS haben und fortschreiben und ganz deutlich die MA aufklären... alleine wenn ich daran denke, dass die mit ihren Arbeits-Klamotten an der Haustür von ihren Kindern begrüßt werden...

    Die Kabelbinder sind auch sehr fest angezogen, schneiden fast schon in die Isolierung. Und nichts hält länger als ein Provisorium. Aus diesem Grund versteh ich den Kollegen.

    Langfristig würde ich hier auch eine korrekt verlegte Leitung umsetzen.

    Das war auch mein Gedanke zum Bild...

    Zug entsteht da schon, denn das scheint je nach Bedarf was angeschlossen zu werden... gibt bessere Lösungen - auch in Überputz-Verlegung (Leer-Rohre wie die bereits vorhandenen, Steckdose zum an die Wand schrauben). Dazu brauchts halt einen Elektriker...

    "...Die EuPs können im Prüfteam zuarbeiten, selbstständig prüfen dürfen sie jedoch nicht...."

    So wird das Praktisch vielerorts gemacht...

    Für exeworkz bedeutet das: Du könntest die Geräte durchchecken aber die Beurteilung deiner Messergebnisse - für jedes Gerät - macht die Elektrofachkraft mit der oben beschriebenen Fachkunde. Erst danach gilt das Gerät als geprüft...

    PS: ...neben vielem Anderen übrigens auch ein Grund, warum ich jetzt lieber Burger bruzzle... 😉

    Die haben auch keine Befindlichkeiten... ansonsten ist die Charge bereits alt und hat ein Eigenleben...

    Aber nochmal zum Thema... Die Dame findet die aktuelle Situation "beklemmend"... Die Argumente, die Sie anbringt lassen schon erahnen, dass es in ihr brodelt...

    *DueEi*

    Ich gebe dir recht, dass man sie einfangen muss - am besten mit einem Gespräch, wenn es geht.

    Das hätte aber vorher stattfinden müssen...

    Cheffe: "Wir haben hier sensible Daten - da darf keiner draufsehen... wie wäre es mit einer Sichtschutzfolie? Obacht... ihr könnt nicht mehr im Sitzen nach draußen blicken sondern nur noch schräg nach oben. Spricht was dagegen?..."

    Entweder wurde das nicht angesprochen, sondern einfach so von weiter oben entschieden...

    Oder es wurde angesprochen und man hat diese Dame vergessen oder sie hat sich keine Gedanken dazu gemacht... jetzt schon...

    Ansonsten wurden mögliche Lösungen schon gesagt...Tageslichtquotient ermitteln....

    Müssen es denn unbedingt die 3/4 des Fensters sein.... kann man das nicht weiter herunter reduzieren? Aber auch dann wird Sie im Sitzen nicht alles überblicken können.

    Folie austauschen dürfte wegen Kosten unattraktiv sein...

    Muss sie dauerhaft auf ihrem Arbeitsplatz sitzen, oder könnte sie auch andere Tätigkeiten in anderen Bereichen machen - Botengänge, Meetings in anderen Bereichen... hätte sie die Möglichkeiten dazu?

    Wie es hier weitergeht hängt nun mal vom Verantwortlichen ab... lauft aber nicht Gefahr im weiteren Prozess vor den Karren gespannt zu werden ("ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden und lade alles bei der SiFa ab...")

    So habe ich auch mal gedacht...

    Wenn die ganze Diskussion um Befindlichkeiten am Anfang steht, ja... dann geht das...

    Aber wenn das Thema die Spitze des Eisbergs ist... hast du keine Chance... vor allem im öffentlichen Dienst. Da möchte keiner der Verantwortlichen ins Mienenfeld und deswegen werden wir Arbeitsschützer uns auch um die Befindlichkeit dieser Dame kümmern müssen...

    Hier sollen Name, Alter, Qualifikation, ggf. Leistungsbereitschaft und auch körperliche Einschränkungen und Merkmale jeder einzelnen im Arbeitssystem mitwirkenden Person angegeben werden.

    Es kommt auch darauf an, was für einen Fokus du auf die Beurteilung setzt. Geht es um den blanken Arbeitsplatz, dann macht die Angabe eines Namens in meinen Augen keinen Sinn. Wohl aber die Qualifikation (Elektriker, Staplerscheininhaber, etc...), das Alter (im Zusammenhang mit "Erwachsen oder Jugendlicher") und auch die körperliche Eignung - und hier können Sachen wie Höhentauglichkeit, Körpergewicht (250 kg in einer PSAgA hatte ich auch schon mal als Thema...) auch eine Rolle spielen... Du erstellst quasi eine Checkliste zur Auswahl für künftige Kandidaten bzw. auch Mitarbeiter, welche zwangsläufig älter werden können.

    Auf der anderen Seite hatte ich aber auch gezielt Fragestellungen, in dem es um einen ganz bestimmten Mitarbeiter an einem ganz bestimmten Arbeitsplatz ging... da wiederum macht der Name schon Sinn. Vor allem auch dann, wenn das Thema Gefährdungsbeurteilungen ganz neu mit einem etablierten und bestehenden Mitarbeiterstab angegangen wird... alle erstmal rausschmeißen geht ja nun mal nicht.