Beiträge von E.weline

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    Mal angeonmmen der Beschäftigte nimmt die mit heim, lädt sie dort und das geht hoch... wer zahlt das, und wer zahlt die Folgeschäden (Heim, Haus, Auto)? Eigentlich ein Schaden der durch einen Defekt an einem Unternehmensgegenstand ausgelöst wurde.

    Und dann denke ich noch mal weiter.... Wer von euch hat einen Unternehmenslaptop den er zu Hause nutzt?

    ... :| Du gehörst verkloppt... ^^ Jetzt müssen wir wieder ein Fass aufmachen...

    Aber genau das hab ich mir nach 2 Sätzen auch gerade überlegt...

    - Beschaffung (Anforderungen etc.) müsste vorgegeben werden

    - Prüfung der Sachen müsste auch vorgegeben werden - Bei den Labtops und der gestellten Büroausstattung wird das doch bei Dir gemacht, oder? Falls dann doch was passiert ist es Sache des Herstellers und des Anwenders (Das Ding wird ja zu 100% vom MA betrieben...)

    - Was nun der MA zuhause damit macht (Labtop mit in die Badewanne nehmen, Fahrrad-Akku an einer herausgerissenen Steckdose in der Garage laden... ) - Ich denke nach der Unterweisung sind wir da raus... oder möchtest du jeden MA im Homeoffice morgens die Treppe daheim zu seinem Arbeitsplatz geleiten...?

    ... und das bei sowas vermeintlich "banalem" wie eine Geschirrspülmaschine... deswegen *IroAN* liebe *IroAus* ich auch die Diskussionen: "Hier auf der Arbeit macht ihr so 'n Aufriss und Daheim in der Werkstatt ist mir noch nie was passiert..."

    Soll wohl bedeuten, nur ein Warnschild ist nicht geeignet, wenn die Gefahr trotzdem auftreten kann.

    Allerdings halte ich diese bildhafte Darstellung mit dem Drachen vielleicht geeignet für den Kindergarten, ansonsten eher nicht.

    Ich habe das Beispiel mit dem Krokodil für die Sicherheitswoche der technischen Azubis genutzt und die mal sortieren lassen... das Beispiel hat unser Dozent für die SIFA-Ausbildung bei der BG RCI verwendet... hat geklappt... Prinzip vergesse ich nie...

    Wie lange hat der die Lauge auf den Fuß einwirken lassen?

    Auf der Haut ist konzentrierte Natronlauge erst nach längerer Einwirkzeit kritisch und in der Regel problemlos mit Wasser abwaschbar. Anschließend evt. Haut nachfetten durch entsprechende Hautpflege, sofern keine akute Schädigung erkennbar ist.

    Hatte ich hier schon in einem anderen Zusammenhang erwähnt...

    - mehr als 4h aus falsch verstandenem Pflichtgefühl und tatkräftigem Einsatz

    - da sind noch ein paar andere Sachen schief gelaufen (Kommunikationsprobleme, MA hatte gesundheitliche Probleme, dass er den entstehenden Schmerz falsch eingeordnet hat, Schuhe gewechselt ja, aber nicht die Socken, kontaminieren Fuß nicht abgewaschen) und eigentlich wusste er aus der Unterweisung, was das für ein Zeug war - hat sogar erwähnt, dass im Privaten der Umgang mit Äzendem auch bekannt ist...

    Laut unserer Gefährdungsbeurteilung keine Augenspülflasche notwendig. Brille und Handschuhe sind am Start. Fließendes Wasser ist in der Küche mahr als genug vorhanden.

    Praxisbeispiel... genau bei so einer Tätigkeit... MA hantiert beim Kunden mit den vermeintlich entleerten Schläuchen so eines Dosiersystems einer Industriespülmaschine herum... hat sogar eine Schutzbrille auf und trotzdem hat es ein Tropfen geschafft dahinter im Auge zu landen... Resultat: Selbst nach zwei Wochen war das Auge gerötet bis blutrot ...

    Im SDB wird empfohlen...

    "Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser oder Augenspüllösung spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen." Da steht auch was von einer dichtschließenden Brille und laugenbeständiger Kleidung...

    Ihr habt da eine starke Lauge vor euch... pH 12-13... ist nicht ohne... wegen sowas hat einer unserer Mitarbeiter jetzt ein Loch im Fuß... schön schwarz... schön tief... wird schön hauttranspantiert...

    Problem: Bei so einem "Da ist ein Waschbecken in der Nähe..." - eigentlich gehört da eine Notdusche in die Nähe... mit allem Organisatorischen Zubehör... oder aber eine Augenspülflasche... und das ist schon eine kontrovers diskutierte Krücke...

    Auch bei vom Arbeitgeber geduldeten Raucherpausen und auf den Wegen zum Rauchen besteht kein Versicherungsschutz.

    Das ZUM macht mich jetzt aber doch nachdenklich... In der Pause... kein Versicherungsschutz... Weg zur Pause... leuchtet mir ein... Weg von der Pause wäre jetzt wieder interessant...Sie befand sich ja auf dem Weg zum Arbeitsplatz... somit nicht mehr privatwirtschaftlich unterwegs... wäre also versichert...

    Ein Kumpel von mir arbeitet in einer Autowerkstatt. Dem seine Klamotten bleiben alleine stehen wenn er sie auszieht. Und der fährt so in seinem Auto.

    ... wäre das in manchen Fällen nicht schon ein Gefahrgut-Transport... je nachdem wieviel Liter pro Kleidungsstück das sind... :/ Wenn das Drogenschmuggler machen (also etwas mit dem Gefahrstoff tränken), dann ist es sogar kriminell... ;)

    Ich bewerte immer das Risiko VOR Maßnahmen, setze dann die Maßnahmen ein und bewerte noch mal neu.

    Ich habe auch schon GBU gesehen, in denen Gefährdungen vorher bewertet wurden - Maßnahmen festgelegt - anschließend mit der Bewertung des Restrisikos die GBU abgeschlossen wurde... Sehr oft im Forschungsbereich...aus rot wurde z.B. gelb... wie es aber in der nächsten Revision weiter geht, habe ich nicht mehr mitbekommen (ob man dann bei gelb anfängt und versucht in den grünen Bereich zu kommen - es bei gelb inkl. Erläuterung belässt - oder was anderes damit macht) :/

    Zum Thema: Kann ich alles in eine GB verpacken, oder muss ich jedes Mal ein neues Blatt/Dokument/Tabelle erstellen...

    Auch hier kommt es darauf an... In kleineren Betrieben geht das. In größeren Betrieben mit diversen Kombinationen an Tätigkeiten und Arbeitsbereichen wird diese Tabelle schnell unübersichtlich und unspezifisch... das Dokument würde so zu einem "ich hab da halt eine GBU" verkommen.

    Diese GBU soll doch dazu dienen, die Gefährdungen zu identifizieren und Maßnahmen festzulegen, die bei folgenden Revisionen überprüft werden. Nach 5 Jahren weiß doch Meister Eder nicht mehr, welches Prüfintervall sich hinter "ist regelmäßig zu Prüfen" an Maschine 01 in Leichtbau-Halle 3 verbirgt und ob das auch für die baugleiche Maschine 02 in der Kühlkammer in Halle 4 gilt... Ich habe da schon 30 seitige Tabellen gesehen, in denen Häcksler mit 2 Zeilen abgespeist worden sind...

    Ich persönlich finde modulare GBU charmant... eine für das ganze Allgemeine (Ersthelfer, Brandschutz, Unterweisung, Weiterbildungen...) und dann spezifische für bestimmte Tätigkeiten und Maschinen... diese kann man je nach Bereich kombinieren und anpassen.

    Klärt mal telefonisch ab, welcher Bereich besichtigt werden wird und dann schickt ihr die GBs passend dazu. Ich finde es auch nicht unüblich, dass Behörden vorab Dokumente zugeschickt bekommen wollen - so kann beim Besuch direkt darauf eingegangen werden und der Hammer incl. endloser Diskussionen kommt nicht im Nachhinein.

    Man kann ja absprechen, dass weitere GBs dann vor Ort eingesehen werden können...

    Und nicht vergessen: Aktuell haben die viele neue Mitarbeiter, die das noch ganz genau nehmen... nach der 3 Firma mit jedes Mal 120 GBU hat auch der motivierteste Prüfer keine Lust mehr... ;)

    Fassen wir mal zusammen:

    Ihr- Arbeitsstätte mit MA und Arbeitgeber in dem Fall auch Flüchtlingen (oder habt ihr da keine Mitarbeiter?) - Evakuierungsübungen, Räumungshelfer, Unterweisungen, Melden eines Brandes... alles vorhanden und geregelt - da sehe ich nicht den Vermieter...

    Aber, dass Gebäude hat ja noch viel mehr... Brandschutztüren, Pläne, Feuerwehrlaufkarten, Brandmeldezentrale, Notrufknöpfe, Rauchmelder... da ist doch der Vermieter mindestens mit dabei, wenn es um groß angelegte Übungen und Probealarme geht... das interessiert doch auch seinen Versicherer?

    Guten Morgen... auch wieder so ein Fall...

    Schmiedehammer schlägt Hand ab

    Quelle: Konradin Mediengruppe

    Schmiedehammer schlägt Hand ab

    Unfall an Umformmaschine

    12. Januar 2024
    4 Minuten Lesezeit

    Unfall an UmformmaschineFoto: © Akarawut - stock.adobe.com

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    Arbeiten an Umformmaschinen sind gefährlich, deshalb müssen hier neben technischen Sicherheitsmaßnahmen auch Verhaltensanforderungen strikt eingehalten werden. Sonst sind schwere Verletzungen möglich, wie dieser Unfall in einem Schmiedeunternehmen zeigt.

    In dem kleinen Schmiedeunternehmen werden unterschiedliche Schmiedepressen (Hämmer) und andere Umformmaschinen zur Herstellung von verschiedenen Rohlingen eingesetzt. Da überwiegend Kleinserien auf Kundenanforderungen hergestellt werden, ist sehr viel manuelle Tätigkeit an den Maschinen erforderlich. Aus technologischen Gründen sind sie als Umformgruppen angeordnet, an denen meisten zwei – bei größeren Bauteilen auch drei – Beschäftigte arbeiten.

    Diese Mitarbeitenden müssen sehr gut aufeinander eingespielt sein, damit die Arbeit fehler- und unfallfrei ablaufen kann. Die eingesetzten Maschinen sind zum Teil relativ alt (Baujahr vor 1995) und entsprechen somit nicht in jedem Fall der EU-Maschinenrichtline beziehungsweise der Betriebssicherheitsverordnung. Ein Teil der Maschinen wurde mit neuen Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet.

    Die Umformgruppe, bei der es zu dem schweren Unfall kam, besteht aus einem Induktionsofen zum Erwärmen der Werkstücke, einem Oberhammer, in dem die Rohform hergestellt wird, einem Gesenkschmiedehammer mit Doppelgesenk zur Fertigformung sowie zwei Exzenterpressen.

    Letztere dienen zur Entfernung der Schmiedegrate sowie zur weiteren Bearbeitung der Werkstücke, zum Beispiel zum Lochen. An dieser Umformgruppe waren zwei Beschäftigte tätig, einer als Hammerführer und einer als Schmied. Letzterer legte die Teile in die jeweilige Maschine ein und beförderte sie nach dem Entnehmen zur nächsten.

    Kein eingespieltes Team

    Am Unfalltag war hier ein neues Team im Einsatz, was bisher noch nie zusammengearbeitet hatte und somit keine Erfahrungen miteinander und der auszuführenden Arbeit hatte. Da er die betreffenden Arbeitsprozesse am zentralen Bedienpult der Umformgruppe auslöst, sind die Handlungen des Hammerführers maßgeblich. Dazu muss er die entsprechenden Informationen vom Schmied bekommen. Bei eingearbeiteten Teams funktioniert das meist mit wenigen Kommandos oder sogar nonverbal durch Blickkontakte.

    Der Unfall ereignete sich an dem großen Gesenkschmiedehammer beim Bearbeiten des dritten Werkstücks in der Schicht. Der Schmied hatte das vorbearbeitete Werkstück aus der ersten in die zweite Gesenkform umgelegt, um den im Oberhammer vorgeformten Knüppel in die erste Form des Doppelgesenks mit der Zange einzulegen. Als Trennmittel mussten noch Sägespäne mit der Hand über die Werkstücke eingebracht werden.

    Hammerschlag zu früh ausgelöst

    Bedingt durch die geringe Erfahrung miteinander löste der Hammerführer am Bedienpult den Hammerschlag aus, obwohl der Schmid mit seiner Hand noch im Gesenk war. Dabei wurde dem Schmied die rechte Hand abgetrennt und diese im Gesenk zerquetscht. Im Krankenhaus konnte nur noch eine Versorgung des Armstumpfs erfolgen. Der verunfallte Beschäftigte war damit nicht mehr in der Lage, die bisherige Tätigkeit auszuführen und musste auf ein neues Arbeitsfeld umgeschult werden.

    Fehlende Schutzeinrichtungen

    Im Rahmen der Unfalluntersuchung wurde festgestellt, dass die Maschinen nicht den Mindestforderungen des Anhangs 1 der  Betriebssicherheitsverordnung entsprachen. Auch die in der ehemaligen Unfallverhütungsvorschrift „Kraftbetriebene Arbeitsmittel“ (VBG 5) gestellten Sicherheitsanforderungen waren nur zum Teil erfüllt.

    Zusätzlich wären auch die in der Berufsgenossenschaftlichen Regel  „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) in Kapitel 2.7 „Schmiedehämmer und Fallwerke“ aufgelisteten Sicherheitsmaßnahmen zu beachten gewesen, insbesondere die Ausrüstung der Hämmer und Pressen mit Schutzeinrichtungen, die die Auslösung des Hammerschlags oder des Pressenhubs bei Eingriff in den Arbeitsraum verhindern oder stoppen. Solche Sicherheitseinrichtungen können zum Beispiel Lichtgitter vor dem Arbeitsraum oder Schutzgitter mit Verriegelungsfunktion sein.

    Organisatorische Mängel

    Es traten aber auch gravierende organisatorische Mängel in der Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens zutage. So waren die Gefährdungsbeurteilungen nur sehr allgemein gehalten, es gab keine aktuellen und auf die jeweiligen Tätigkeiten ausgelegten Betriebsanweisungen und auch keine tätigkeitsbezogenen Unterweisungen.

    Insbesondere waren in den Gefährdungsbeurteilungen die notwendigen Nachrüstungen der „Altmaschinen“ an die Mindestanforderungen des Anhang 1 Betriebssicherheitsverordnung nicht betrachtet und somit auch keine Maßnahmen im Unternehmen ausgelöst worden. Für den Einstreu des Trennmittels Sägespäne sollte zudem eine Schaufel zur Verfügung stehen, um die Hände aus dem Gefahrbereich herauszuhalten.

    Pflicht zur Nachrüstung

    In Unternehmen sind noch sehr viele Maschinen mit Baujahren vor dem 01.01.1995 mit unterschiedlicher Herkunft und damit unterschiedlichen Sicherheitsstandards im Einsatz. Die notwendigen Anforderungen an die Mindestsicherheit solcher Maschinen wurden bereits 1997 in der Arbeitsmittelbenutzerverordnung (AMBV) beschrieben.

    Die Betreiber standen in der Pflicht, bis zum 30.06.1998 eine Überprüfung und gegebenenfalls eine notwendige Anpassung der Mindestsicherheitsanforderungen gemäß dem Anhang zur AMBV durchzuführen. Seit 2002 beinhaltet der Anhang 1 BetrSichV diese Mindestanforderungen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels durch den Betreiber zu prüfen und bei Erfordernis nachzurüsten sind.

    UJS_AD9B99E6-7BEA-4A77-A058-3F1D0089A68F-150x150.jpgAutor: Dipl.-Ing. Ulf‑J. Schappmann


    Sicherheitsingenieur VDSI

     SIMEBU Thüringen GmbH


    Foto: © Fotostudio City Color Munschke, Weimar

    Naja... die gehen vom Normalfall aus... Hochleistungs-Laser (z.B. für die Materialbearbeitung) - voll gekapselt Klasse 1... alles ok.

    Im Wartungsfall... Laser aus = kein Licht... was will man da justieren? Also muss das Ding an sein... Ist aber nicht der Normalfall... und auch nicht jeder darf da wild justieren oder verschiedene Linsen vorhalten - bis auf Forschung... die darf... und schon haben wir einen Grund, warum der Hinweis da drin stand...