Der Knackpunkt für mich ist folgender Punkt:
"...Anforderungen an Bedienpersonen...
- Nachgewiesene Befähigung und schriftliche Beauftragung zum Bedienen von FHAB..."
Quelle: auf Seite 2 056-Ask-Hubarbeitsbuehne
oder auch hier:
"...und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben...."
Quelle: auf Seite 59 DGUV Regel 100-500
Der Nachweis erfolgt "...
Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Führen einer Hubarbeitsbühne erfolgt durch eine in Abschnitt 3.3 beschriebene theoretische und praktische Prüfung...."
Quelle: auf Seite 5 DGUV Grundsatz 308-008
Das mit der Prüfung scheint nicht verhandelbar zu sein... zumindest hat mir das Tante Google gezeigt...
Einen Überblick über die Hubarbeitsbühnen habe ich mal hier mit Abbildungen gefunden... das gibt es auch viele Umsetzungen von "Hubarbeitsbühnen"...