Beiträge von E.weline

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    Der Knackpunkt für mich ist folgender Punkt:

    "...Anforderungen an Bedienpersonen...

    - Nachgewiesene Befähigung und schriftliche Beauftragung zum Bedienen von FHAB..."

    Quelle: auf Seite 2 056-Ask-Hubarbeitsbuehne

    oder auch hier:

    "...und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben...."

    Quelle: auf Seite 59 DGUV Regel 100-500

    Der Nachweis erfolgt "...

    Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Führen einer Hubarbeitsbühne erfolgt durch eine in Abschnitt 3.3 beschriebene theoretische und praktische Prüfung...."

    Quelle: auf Seite 5 DGUV Grundsatz 308-008

    Das mit der Prüfung scheint nicht verhandelbar zu sein... zumindest hat mir das Tante Google gezeigt...

    Einen Überblick über die Hubarbeitsbühnen habe ich mal hier mit Abbildungen gefunden... das gibt es auch viele Umsetzungen von "Hubarbeitsbühnen"...

    DGUV Information 208-019

    Ich hatte das Problem, dass im Unternehmen die Leute plötzlich vom Himmel fallen oder die Bereiche wechseln, so dass man monatlich mit Schulungen um die Ecke kommen müsste...

    Daher finde ich die Lösung mit eigenem Ausbilder für solche hoch variablen Bereiche besser. Kann man so auch dem Unternehmer gegenüber kommunizieren. ("Kosten ja, aber dafür hohe Flexibilität was die Produktionsabläufe angeht...").

    Hallo und :515: hier bei uns im Forum...

    genauso lief es bei mir auch... Alte/Externe SiFa wollte aufhören - ich war da und zu dem Zeitpunkt mit Audits und Hygienemanagement beschäftigt und wurde gefragt ob ich nicht auch SiFa machen möchte...

    mein Gott, wie theoretisch. Kein Wunder, dass SiFas im produzierenden Gewerbe oder in Handwerksbetrieben immer mehr verpönt sind. Da bekommt man ja nichts vom Teller geschafft.

    Kann man so sehen, oder auch anders...

    Ich habe hier oft den Fall, dass z.B. bei früheren Gefährdungsbeurteilungen wohl nur bestimmte Punkte betrachtet worden sind - GBU lag dann vor - diese wurde dann immer wieder hervorgekramt ein wenig angepasst (Tätigkeit oder Gerät ist ja gleich) und ab damit... es wurde aber nicht intensiver auf das Arbeitssystem eingegangen (z.B. wo steht das Gerät genau und welche Leistungsvoraussetzungen haben die Mitarbeiter).

    Ich kenne es nur so und wundere mich teilweise, wenn ich so eine alte GBU sichte... war eine andere Generation von SiFa, damit ist mir das dann klar.

    Aber real ist es auch so, dass so theoretisch nur während der Ausbildung vorgegangen werden kann - man soll es mal richtig kennengelernt haben...

    Es kommt auch auf die vertragliche Regelung an... bei manchen Firmen scheint noch keiner sich damit beschäftigt zu haben (Leiharbeiter fallen irgendwie vom Himmel und sind dann da...)

    Wie, Wo und durch Wen erfolgt eine ArbMedV? Bei Pflichtvorsorgen schon ein heißes Eisen...

    Thema Beauftragungen ... auch relevant.

    PSA wurde schon genannt...

    etc.

    Bei richtig Beschäftigten (entgeltlich und vertraglich geregelte Tätigkeit) ist es klar... Beim Rest kommt es darauf an.

    Vielleicht hilft dir das weiter?

    https://www.ukh.de/ehrenamt/versi…schutz-ehrenamt

    "...

    Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die DGUV Vorschrift 2 (und damit auch das ASiG) im Bereich der ehrenamtlich Tätigen keine Anwendung findet.

    ..."

    Geht es euch um richtige Beschäftigte oder um die ehrenamtlich Tätigen?

    Ich würde auch sagen, dass eine Brille nur das korrigiert, was biologisch nicht einwandfrei ausgeführt oder verschlissen ist (Fokus der einfallenden Lichtstrahlen liegt nicht auf der Netzhaut, sondern davor oder dahinter - folglich unscharfes Sehen). Das Problem am Laser ist die über eine unfassbar weite Strecke fokussierte Strahlbündelung, wodurch die getragene Energie das betroffene Gewebe sowohl in 1m Abstand, als auch in 10 m Abstand schädigt... da stellt die Brille auch kein zusätzliches Problem dar:

    DGUV Information 203-036

    "...

    Im Gegensatz zum „Sonnenlicht“ oder dem Licht einer Lampe, bei dem die Leistungsdichte mit dem Abstand zur Lichtquelle sehr schnell abnimmt, ist die Abnahme der Laserleistungsdichte (Bestrahlungsstärke) mit der Entfernung nur gering. Diese Entfernung kann aber sehr viel größer sein als bei inkohärenten Lichtquellen. Daher können auch in größeren Entfernungen Gesundheitsschäden hervorgerufen werden, wenn die Laserstrahlung auf den Menschen, und zwar insbesondere auf die Augen, trifft

    ..."

    Der Effekt von Laserschutzbrillen beruht darauf, dass die vom Laser ausgehende Energie gefiltert wird...

    DGUV Information 203-042

    In solchen Fällen schildere ich dem Verantwortlichen gerne, wann er im Falle eines "banalen" Brandschadens wieder mit einem regulären Betrieb rechnen kann und frage ihn, wo er zwischenzeitlich welche auch immer verbliebenen Arbeiten ausführen lassen möchte. Je mehr brennbares Material zu Verfügung steht, umso länger können die Betriebsferien ausfallen...

    Kleines Schmankerl aus meinen Erfahrungen: Bei uns hatten wir einen Brand/Verschmorung in einem städtischen Verteilerkasten im Serverraum - wurde irgendwie (wahrscheinlich mit Brandmelder) am Wochenende bemerkt und die Feuerwehr war schnell vor Ort. Kleiner Sachschaden am Verteilerkasten und auch der Server hat zum Glück nichts abbekommen.

    Und jetzt kommts: Der Verantwortliche für die IT und die Technik im Raum hat die ansteigenden Monoxid Werte des Raumes (oder sowas ähnliches) auf seinem Mobiltelefon angezeigt bekommen... Reaktion? Keine... Das nenne ich mal Einsatz... auf meine Frage, was man nun verbessern möchte kam nichts rüber. Nicht mal die passenden Fragen des GF... oh man.