Beiträge von E.weline

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    Allerdings hätte ich durchaus Bedenken wegen der Durchreichen. Einen direkten Blick in den Strahl wird man dadurch nicht erreichen, aber Reflektion wäre möglich und da wir ja im IR Bereich sind, sieht man das nicht einmal.

    Genau... Das Thema Reflexionen ist hier zu Betrachten ... Und da werden bei uns z.B. auch Fußböden, Wandfarbe etc betrachtet...

    Mein Chef hat über das Wochenende per Schnellschuss eine CO2-Laser Gravurmaschine gekauft. Dabei handelt es sich um eine Laserklasse 4 mit Einhausung, also im Normalbetrieb Laserklasse 2.

    Wie ist denn die Einhausung konstituiert (einfach "nur" eine Einhausung, oder ist da auch eine automatische Abschaltung und Sicherung des Lasers dahinter?)

    In ersterem Fall könnte es durchaus sein, dass ihr in der Tat mit Laserklasse 4 im Normalbetrieb umgeht...

    Ansonsten wäre ich bei zzz: Dämpfe/Gase betrachten, Vorgehen bei Störungen festlegen und dokumentieren etc.

    Und woher willst die nehmen?
    Bei einem großen Chemiekonzern mit 4 Buchstaben wird zu den Abstellungen alles rekrutiert, was einen Handfeger halten kann.

    Na hoffentlich wissen die eingesetzten Sicherungsposten um die Gegebenheiten an ihrem Einsatzort...:/

    Folgendes wurde mir erzählt:

    Sicherungsposten bewacht Heißarbeiten in einer Grube und hat sich mal eben den erstbesten Feuerlöscher von der Ecke geschnappt... blöd nur, dass es ein CO2 Löscher war...

    Was ich damit sagen will ist, dass der Verantwortliche hoffentlich weiß, wen er mit den Arbeiten betraut (kommt derjenige aus dem Bereich oder ist er nur zufällig in der Firma und ansonsten an einem anderen Standort tätig - mal ketzerisch formuliert...)

    Habt ihr das mal mit einem Entgrater versucht? Ist nur ein Beispiel, gibt es in verschiedenen Ausführungen.

    Gruß Roy

    80-123-31-1_187354_640x480.jpg

    In diese Richtung gehen auch meine Überlegungen... Irgendwas mit vielleicht gebogener klinge, damit man sich beim Abrutschen nicht in die Extremität säbelt...

    Wir haben Schnittschutzhandschuhe festgelegt da mit allen getesteten Sicherheitsmesser das Ergebnis nicht befriedigend war und dann das auch nur für die eine Tätigkeit.

    Auch das wird ein Thema sein... Problem: Teilweise sind die gedruckten Bauteile sehr filigran, so dass beim Nachbearbeiten ein gutes Griffgefühl vorhanden sein muss...

    Hallo liebes Forum,

    wieder mal ein nettes Thema:

    Bei uns ist ein Unfall passiert, in dem sich ein Werkstattmitarbeiter mit einem Messer in die Daumenbeuge geschnitten hat. Er erstellt im 3D-Druckverfahren individuelle Kunststoffbauteile, bei denen im Nachgang die Stützstrukturen entfernt werden - teilweise funktioniert dies durch ablösen/abbrechen; aber teilweise muss wohl auch mit einem Messer (aktuell ein normales Werkstatt-/Taschenmesser) entgratet werden.

    Mir können die erzählen, was Sie wollen und wir können festlegen, was wir wollen... da es sich um individuelle - teilweise auch experimentelle - Bauteile handelt, werden immer wieder neue Voraussetzungen hinsichtlich Größe, Zusammensetzung und Formgebung auftauchen.

    Gibt es ein Sicherheitsmesser, welches für diese Voraussetzungen (Kunststoff) geeignet ist (Falls man mal abrutscht, das die Klinge gesichert ist...) - die Sicherheitsmesser (z.B. Martor) zum Karton- und Folie-Aufschneiden erscheinen mir hinsichtlich der Einsatzbereiche und der Klingenbeschaffenheit (Länge der Schnittfläche, Stabilität bei erhöhtem Druck) nicht optimal. Hakenmesser sind wohl auch nicht für jedes Entgraten verwendbar...

    Hat sich jemand auch schon mit solch einer Problematik herumschlagen müssen und was waren eure Lösungen, welche auch funktionieren?

    Da immer mehr der Bereiche auf den 3D-Druck kommen, werden die Unfälle bei uns vermutlich zunehmen...

    Unterweisung im im Umgang mit Schneidewerkzeugen und Schnittschutzhandschuhe stehen auch auf der Agenda... hängt aber auch davon ab, ob es für z.B. filigrane Bauteile anwendbar ist.

    Danke schon mal für euren Input...

    Meiner Meinung nach werden da viele Schulungen in einem oder mehreren Paketen geschnürt werden müssen... und das für diverse Anforderungen sehr individuell.

    Teilaspekte können sein:

    - Brandschutzhelfer

    - Atemschutz

    - Absturzsicherung

    - Rettung aus Höhe

    - ...

    Relevant sollte auch eine gute Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort sein... es wäre fatal den erstbesten greifbaren Sicherungsposten einzusetzen und ab gehts...

    Ich stimme da meinen Vorrednern zu:

    Entweder mit einem zusätzlichen Querriegel ohne tragende Funktion, an dem man Anschrauben kann, was man will.

    Magnetisch wäre auch denkbar.

    Ich hatte eben auch an Verklebungen gedacht, aber da käme es auf die Materialverträglichkeit an...

    Kann man selbstausgebildete SiBe auch zu dieser Fortbildung schicken?

    Bei der BG RCI wurde für die Fortbildungen für SiBe vorausgesetzt, dass man deren Grundausbildung SiBe absolviert hat... aus dem Grund habe ich unsere SiBe da angemeldet. Natürlich kann man sie zwischenzeitlich selber "schulen", aber wie Mestargon schon erwähnt hat:

    Es geht uns dabei aber mehr darum, das unsere SiBes auch Kontakte zu anderen SiBes knüpfen und sich über Themen austauschen können.

    Hallo

    Ich finde Dein Zitat etwas unglücklich formatiert.....

    Hubarbeitsbühnen sind Hebebühnen, aber nicht alle Hebebühnen sind Hubarbeitsbühnen.

    Für Hubarbeitsbühnen gilt alles, was für alle Hebebühnen gilt, es kommt hinzu, dass die Beauftragung zum Führen schriftlich erfolgen muss.

    Gruß vom Regelwerk

    Also würde ein offizieller Nachweis der Befähigung gegenüber dem Unternehmer (Theorie, Praxis und Prüfung) für beide zutreffen, richtig? de Uil ging es um die Schulung und ob jede Hubarbeitsbühne darunter fallen würde...

    Das kommt meines Wissens nach aus der Betriebssicherheitsverordnung...

    "...Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten (Betriebssicherheitsverordnung). So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen z.B. in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR/GUV-R 500) geregelt..."

    aus DGUV Grundsatz 308-008 - Seite 6

    Und dann kommt:

    "...Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden...."
    aus DGUV Regel 100-500 - Seite 59
    Wie dieser Nachweis erfolgt siehe Post #26...

    Dann wäre natürlich die Einbindung und eine Auswahl Sitzproben schön, würde die Mitarbeiter einbeziehen.

    So sind wir das angegangen:

    Ausgangslage: zig unterschiedliche Stühle - defekte mit ausgerissener Sitzfläche bis hin zum "Schreibtischstuhl aus dem Kinderzimmer"

    Einen Teil haben wir mit Hygiene angepackt, einen Teil mit Defekten und einen Teil mit "Für die Tätigkeit nicht geeignet"

    Dann Sitzprobe mit 6 Modellen (für jeden Bedarf 2 zur Auswahl)...

    Fertig...