Beiträge von E.weline

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    Ich finde das aber schon Betrachtens wert... vielleicht nicht ausschließlich durch die SiFa, aber wie schon gesagt mit Betriebsarzt, psychologischer Beratungsstelle, FK, Personalrat...

    Da gibt es einen MA mit offenkundig psychischen Problemen, der aggressiv - ggf. gewalttätig?- sein kann... das muss von mehreren Stellen beleuchtet werden. Ich finde, da geht es auch um die Persönlichkeitsrechte des MA - egal wie "verhaltensoriginell" derjenige ist.

    Ich hatte mal den Fall, dass ich in einer jugendpsychiatrischen Ambulanz unterwegs war, wo das Thema "gewalttätige Jugendliche" angesprochen worden ist - was wenn die Therapeutinnen schwanger sind, was wenn in einer Einzelsitzung ein Kind seine Gefühle nicht mehr im Griff hat...?

    Arbeitet derjenige Beamte alleine, mit mehreren Kollegen oder hat derjenige gar Kundenkontakt?

    Was sind Situationen, die kritisch sein könnten und am besten im Arbeitsalltag vermieden werden sollten? Wie kann man die Kollegen im Umgang mit ihm vorbereiten...? Vielleicht kann man anhand dessen den Arbeitsplatz umgestalten und ein weitgehend produktives Arbeiten bzw. Zusammenarbeiten schaffen?

    Vorab würde ich aber noch mit endgültigem "Schubladendenken" abwarten - der eine sagt so, der andere so - die Interessen der Führungskraft scheinen klar zu sein... wie ausgeprägt die Sachlage aber ist, lässt sich anhand dieser einen Aussage nicht festmachen. Oder gibt es eine fundierte Einschätzung einer dritten Stelle (ggf. Ombudsmann, Beratungsstelle)?

    Das Regal muss schon richtig befestigt sein... insofern würde ich mir um das Umkippen erstmal keinen Kopf machen. Außerdem stellt ihr da zumindest die Paletten nicht per Hand rein.

    Betrachten würde ich den Anfahrschutz für das Regal, die Verkehrswege (LKW-Verkehr vs Ein- und Auslagern am Regal)... das blaue in der Zeichnung sollen ja die Türen für den Fußgängerverkehr sein, richtig? Da müssen schon einige Kreuzungsstellen passiert werden...

    Kaputte Stühle - auch wenn es nur eine zerschlissene Sitzfläche ist - bergen immer eine Unfallrisiko (Hängenbleiben, Tacker-Klammern können rausschauen...).

    Das Thema mit den Rollen und dem Werkstattboden wurde bereits angesprochen.

    Hygiene im Zusammenhang mit Brandschutz, Verfangen von Metallspänen halte ich auch für relevant.

    Witzig, dass schon die Kollegen gefragt wurden, ob sie neue Stühle haben möchten... aus welcher "Ecke" kam das? Von ganz oben? Und noch witziger, dass die MA den Bedarf verneint haben...

    Geschickt wäre es, die Arbeitsplätze und Tätigkeiten sich genau anzuschauen, die MA zu fragen, was sie an ihrem aktuellen Stuhl gut oder schlecht finden und wo sie Verbesserungspotential sehen.

    So was hatten wir auch mal, wo man in einer Konfektionierung zerschlissene Bürostühle nach Art "Kinderzimmer" vorgefunden hat... da waren es vor allem Bedenken hinsichtlich der Hygiene. Wir haben die Kollegen nach Vorauswahl von wenigen Modellen Probesitzen lassen und die Ergebnisse in unsere Endauswahl einfließen lassen.

    ... Wohnverpflichtung auf dem Werkgelände ... Eingangstür zu einem Verwaltungstrakt, der auch der Zugang zur Hausmeisterwohnung ist... Mitarbeitende Person von dem Hund gebissen....

    Kann direkt ein Arbeitsunfall sein, wenn Mitarbeitende Person mit bestimmter Tätigkeit befasst war oder aber ein Wegeunfall wenn MA gerade auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz war...

    In jedem Fall den Vorgang dokumentieren.

    "Werksgelände" suggeriert, dass Publikumsverkehr ausgeschlossen ist, richtig? Also ist der Unternehmer in der Verantwortung da was zu unternehmen. Klingt für mich auch, dass der Hund außerhalb des privatrechtlichen Bereiches der Hausmeister-/Werkswohnung unterwegs war.

    Ist für mich kein reines "der Hausmeister muss da was unternehmen", sondern in gewissem Umfang auch ein Arbeitsschutzthema...

    So wie bei meinem Vorredner... Die Sibe sind in ihrem Bereich tätig, haben da ihren Vorgesetzten, der Ihnen gegenüber Weisungsbefugt ist.

    Mit mir haben sie ein paar Meetings, Rundgänge, schicken mir Protokolle von Begehungen und werden von der Arbeitssicherheit organisiert Fortgebildet...

    Puh... doch nicht so einfach, das Thema...

    Primär die Versicherung fragen? Wenn privates Gerät zu Brand führt... wer zahlt?

    Danach dann entscheiden... mache ich als Betreiber die Vorgaben? Lasse ich die Bewohner die Beiträge für die Versicherung mit begleichen?

    Oder ist mir das am Ende egal...

    Bei Seniorenheimen ist es auch ein wenig anders, als bei Internaten... Hilfe bei der täglichen Hygiene in Bezug auf Föhn, Rasierapparate - da gehen dann auch meine Mitarbeiter mit um. Und ich habe den ganzen Kasten voll mit gehbehinderten und bettlägerigen Personen, die a) keinen eigenständigen Löschversuch unternehmen könnten und b) nur unter erschwerten Bedingungen flüchten können... Wie ist das in Krankenhäusern geregelt? Da werden doch bestimmt auch die Mobiltelefone, Tablet-PC etc. geladen... Was sagt da die Krankenhausleitung dazu?

    Im Internat... ähnliche Situation wie im Seniorenheim bis auf die Mitnutzung durch die Mitarbeiter und ich hoffe, die Internatsschüler sind nicht mobilitätseingeschränkt...

    Neben Schulen fallen mir auch noch die Universitäten ein... jeder Student hat da Notebooks, die in der Bibliothek oder in Arbeitsbereichen angeschlossen werden...

    Hier wird das auch noch erwähnt...

    Sichere Seiten für Pflegeeinrichtungen – Elektrische Geräte und Anlagen, Stand 01/2022 (bgw-online.de)

    • Regeln Sie im Heimvertrag oder in der Hausordnung, dass private elektrische Geräte der Bewohnerinnen und Bewohner registriert, geprüft und sicher angeschlossen werden.

    Aber:

    Das Ganze ist vielmehr ein Versicherungsthema, als dass es die Arbeitssicherheit betrifft. Es geht bei euch um ein Internat... welcher Mitarbeiter wird die persönlichen Elektrischen Geräte der Bewohner für seine Arbeit nutzen?

    ich hatte ähnlichen Fall mal in den Seniorenheim, und auch bei einem Bildungsträger.

    ...

    Bei dem Seniorenheim wurde der Hausmeister ausgebildet als EuP und durfte dann die Elektrogeräte "prüfen".

    So kenne ich das auch aus den Anträgen, wenn man Familienangehörige da unterbringen möchte...

    Elektrische Geräte dürfen mitgebracht werden - unterliegen dann der Prüfpflicht - dann kann man sich selber darum kümmern oder den Service des Heimes in Anspruch nehmen.

    Würde ich dann auch auf das Objekt "Internat" übertragen... Bei den Tagesschülern würde ich mal hinterfragen, wozu sie das jeweilige Gerät benötigen... (Notebook zum lernen oder Spielekonsole)... Dann per Hausordnung regeln und gut ist...

    ... Ich schreibe es mal hier rein....

    weil wir kleine Menge von dieses Stoff verwenden, aber reicht so, wenn ich in der GB schreibe, dass wir nur kleine Menge (circa 10 ml pro Tag ) verwenden?? Gibt es irgendwelche Methode, Berechnung??

    Kleine Menge, hmm? Da muss ich doch mal fragen, ob das eine laborübliche Tätigkeit ist...?

    Wenn ja, dann wendet ihr die TRGS526 an und da steht:

    "...

    Der Arbeitgeber kann im Allgemeinen davon ausgehen, dass keine unzulässig hohe Exposition gegenüber Gefahrstoffen vorliegt, wenn

    1. fachkundiges und zuverlässiges Personal,

    2. nach den einschlägigen Vorschriften und dem Stand der Technik und

    3. insbesondere nach dieser Regel und laborüblichen Bedingungen (siehe Nummer 3.3.3)

    arbeitet..."

    Damit könnte man in Laboren die Gefahrstoffmessung für die etlichen verwendeten- bekannte oder nicht bekannte - Chemikalien umgehen. Das Argument ist: "Wir wissen nicht genau, wie hoch die Konzentration ist, können die Überschreitung des Grenzwertes auch nicht vollkommen ausschließen... also gehen wir vom worst case aus und verwenden Abzüge oder sonstige Sicherheitseinrichtungen... Drops gelutscht - ferdisch...

    Die Alternative zur Messung mit der Berechnung muss "...einer Messung gleichwertig sein...". und hier liegt der Hase im Pfeffer... Wer beurteilt das? Am Ende gar der Richter...Das muss hieb und stichfest sein, da muss einer mit Fachkunde ran und derjenige ist für seine Berechnung verantwortlich.

    Was auch noch als Alternative denkbar wäre: "...Analogieschlüsse zu vergleichbaren Laborarbeitsplätzen ziehen...". Aber auch hier muss jemand ran, der sich auskennt und die Verantwortung dafür übernimmt...

    Wenn ihr euch hinsichtlich "laborüblicher Tätigkeit" unsicher seid, dann die Frage an eure Aufsichtsperson stellen und um eine Stellungnahme bitten...

    So ähnlich findest Du das auch in der TRGS-402 - 4.4 Ermittlung der inhalativen Exposition...