Beiträge von jeske

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    ch finde, die Anzeigenkampagne könnte kontraproduktiv sein und das Image der BG in der Öffentlichkeit und auch bei den Mitgliedsunternehmen negativ beeinflussen.

    Selber bin ich Mitglied mit bei der BG ETEM. Denke der Beitrag den man zu entrichten hat, ist angemessen und fair. Sehen wir nur mal die Krankenversorgung an, die ist im Gegensatz zur Krankenversicherung um Welten besser. Ich wünschte mir, dass alle Knappschaften des öffentlichen Recht würden nur ansatzweise so vernünftig mit den Beiträgen wirtschaften.

    Zahlt die BG dafür den vollen Anzeigenpreis? Die Zeitung sollte ja selber bemüht sein, ihre Angestellten durch sowas zu schützen.
    Also können wir nur spekulieren, was die Aktion kostet.

    Habe auf die schnelle eine Statistik von Unfällen bei Zustellern gesucht leider nichts gefunden. Nur eine Vielzahl von Unfällen. Denke auch, dass es viele Verletzte und Tote gibt. Nicht nur unter den Zeitungsausteilern. Persönlich kann ich mir vorstellen, dass es regelmäßig neue Schwerbehinderte dadurch entstehen. Was nur ein einzelner Schwerbehinderter der Gesellschaft (nicht nur der BG) kostet, weiß etwa jeder von uns. Von Toten ganz zu schweigen.

    Ohne genauere Recherche durchzuführen, halte ich die Kampagne der BG für vernünftig.

    Ich weiß nicht... hätten wir Sifa's dann nicht bald ausgedient, wenn jeder Hersteller bzw. Betreiber alles richtig macht aus Angst vor Strafe?....

    Ich glaube das solche lächerlichen Strafen, wie die 90 Tagessätze, nur unsere Arbeit als Sifas abwerten. Ist halt wirtschaftlicher kaum Arbeitsschutz zu machen und das ,,Risiko,, auf den Beschäftigen und uns allen ( BG Beiträge werden schließlich von allen erwirtschaftet) ab zuwälzen. Wie früher Faustformel : 1 Toter a 10 Tonnen Kohle...1 Toter je 1 Km Autobahnbau usw.
    Deshalb sind die Stundensätze für externe Sifas auch so gering.

    Wer von Euch geht täglich durch die Produktion und kontrolliert alle Verriegelungen oder Initiatoren?
    Die Maschine läuft und produziert. Da lasst Ihr die Kiste anhalten und seht nach? Oder reißt Ihr eine Tür von der Maschine auf? Im Lääbe nit.

    Deshalb gibt es die Übertragung von Unternehmerpflichten. Irgend jemand kann es kontrollieren Komisch, dass es Firmen gibt wo Sicherheit gut läuft und es Firmen gibt, wo aus reiner Habgier auf Sicherheit geschissen wird. Natürlich, auch manchmal von den Bediener selbst.

    Eine GFB ist zwar schön und gut aber ich glaube nicht das ich mich damit über die rechtlichen Vorgaben stellen kann ?(

    Zunächst ist erstmal die rechtliche Vorgabe die EU Richtlinie 2009/104/EG (Deutschland BetrSichV) entscheidend und wenn die anschließende GFB sagt, dass keine Gefährdung vorliegt, warum soll ich DGUV Vorschrift noch beachten?
    Deine Aussage jetzt: Vorschrift gibt, ich muss die Vorschrift umsetzen.
    Es gibt die Maschinenrichtlinie: sämtliche Druckkugelschreiber (haben eine gespeicherte Energie in der Feder) sind eine Maschine und unterliegen der MRL. Du läufst doch heute auch nicht durch eure Firma und sammelst sämtliche Kugelschreiber ein, weil Sie kein CE-Zeichen haben. Du weißt es gibt keine Gefährdung und lässt es gut sein. Deswegen sage ich, bei einen normalen Handhubwagen sehe ich keine zusätzliche Gefährdung, wenn ich nicht prüfe. Hat der Hubwagen eine Bremse, Schere oder anderes sieht es natürlich anders aus.

    Ist Vorbildlich von Dir mit UVV.

    Sehe aber selten eine Notwendigkeit dafür. Bei normalen Hubwagen ohne Bremse was kann passieren?
    Das Fördergut ist 5 cm über den Boden. Der Hubwagen versagt--> Fördergut fällt 5 cm runter..nichts ist passiert

    Frage an die Allgemeinheit? Wie steht Ihr dazu, sehe ich dies zu lasch?

    Grundsätzlich muss eine Maschine die EU-Richtlinien (Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie usw.) entsprechen
    Also benötigt Sie eine CE-Kennzeichnung/ CE-Konformität. Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten.

    1. Der Hersteller hat die Maschine für den EU Markt gebaut und hat das Konformitätsverfahren durchgeführt. Dann spricht eine Inbetriebnahme nicht viel entgegen. Solange es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Der Inverkehrbringer kann auch ein Zwischenhändler sein ,der Maschinen importiert.

    2. Wenn Ihr aber eine Maschine ohne CE- Konformität kauft müsst halt Ihr das CE-Konformitätsverfahren durchführen. In der Regel werden beim Konformitätsverfahren mit harmonisierten DIN EN Normen gearbeitet (Vermutungswirkung). Dieses könnt Ihr aber schlecht nachweisen und zudem fehlen euch auch Konstruktionsberechnungen und ähnliches. Hier wisst auch nicht was verbaut worde ( z.B. Asbest wird selbst noch in der USA verwendet) Also bleibt in den meisten Fällen nur eine EG Baumusterprüfung. Anbieter hierfür ist z.B der TÜV.... --> dieser Weg lohnt sich aufgrund der Kosten für das Konformitätsverfahren nur selten.
    Und Ihr seit der Hersteller/ Inverkehrbringer der Maschine , wenn Ihr die Maschine nach ein paar Jahren weiter verkauft, haftet Ihr weiter für die Maschine beim nächsten Betreiber(ProdSG).

    Also mache ich mit 1. weiter:

    Die Maschine muss haben:

    CE-Konformitätserklärung nach MRL- Richtlinie
    CE-Zeichen
    Betriebsanleitung (englisch geht, wenn euer Bedienpersonal englisch kann, sonst deutsch)

    Desweitern solltet Ihr ein
    CE-Check machen
    GFB nach Betriebsicherheitsverordnung ( MRL und BetrSichV unterscheiden sich ein wenig in Schutzzielen--> z.B. Direktes Berühren unter Spannung stehende Teile)

    Die Maschine muss eine CE Konformitätserklärung und eine Betriebsanweisung in der Landessprache des Einfuhrlandes haben.

    Betriebsanweisung erstellt der Betreiber....Der Hersteller gibt Dir eine Betriebsanleitung

    habt Ihr es nicht vertraglich geregelt in euren Werksvertrag / Dienstleistungsvertrag?

    Die Frage ist, arbeiten Sie eigenständig oder werden sie angewiesen?

    Bei Eigenständiges Arbeiten:

    Die Firma die die arbeiten ausführt, Dafür habt Ihr ja die Firma mit ihren Know-How. Ihr müsst Sie natürlich Hilfe geben. Über Gefährdungen in euren Haus unterrichten z,B, Staplerverkehr, Brandgefahr usw. Ihnen die Dokumentation der Maschinen geben. Ihr holt euch anschließend Ihre GFB als Kontrolle und Zwecks Restgefahren für eure Mitarbeiter

    Wenn ihr sie anweist, dann Ihr. Dann seid Ihr aber auch schnell ,,Arbeitgeber,, und es kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das ist eine richtig große Gefahr die Extrem teuer werden kann. Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträge kann im Extremfall auf euch zukommen.

    Wie verhält sich die BG, wenn herauskommt, das der Zimmerer-Meister bei artfremdem Gewerk verletzt wurde ?
    Wenn Er rein rechtlich die Arbeit hätte gar nicht ausführen dürfen (weil artfremd), könnte ich mir vorstellen, das die zuständige BG sich da quer stellen könnte !?
    Aber das ist wohl eh eine Frage an die Handwerkskammer und der BG.
    Ich würde mich da absichern und beide Stellen um ein Stadement bitten !

    Diese Arbeiten verstoßen nicht gegen die Handwerksordnung(HwO):
    Keiner Eintragung bedarf die Ausübung unwesentlicher Tätigkeiten gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 HwO.
    Werden Leistungen nicht für Dritte, sondern nur für das Hauptunternehmen erbracht, ist ebenfalls keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich (§ 3 Abs. 2 und Abs. 3 HwO – unerhebliche Neben- und Hilfsbetriebe)

    Da es eine artfremde Tätigkeit ist, nur verstärkt auf GFB und Einweisung achten.

    Tja.....kenn ich.
    Aber das der Sicherheitsbeauftragte / SiFa den Strafbefehl akzeptiert hat..................hmm

    Ist doch ein fast automatischer Vorgang. Person x hat noch nie Probleme mit Polizei und Staatsanwaltschaft gehabt. Dann kommt auf einmal ein Schreiben einen privat zugestellt. Verdacht auf fahrlässige Tötung--> "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ". Uppsssss…. 5 Jahre??..da bekommt man schon Angst. Der Anwalt macht es ja auch nicht umsonst. Aber Glück im Unglück: Staatsanwalt stellt mein Verfahren ein, gegen xxxx Euro. Also Überlegung, gleich zahlen und es von der Backe haben. Oder Anwalt Geld überweisen, mit ungewissen Ausgang (Kosten und Strafmaß) leben. Halte es ziemlich normal und menschlich , dass Leute Strafbefehle akzeptieren.

    die TRBS 2121-2 so durchliest sehe ich jetzt nichts, was mich dazu anweisen sollte. alle Sprossenleitern gegen Stufenleitern auszutauschen.

    Anfang des Jahres war ich beim BG Lehrgang Leitern (BG ETEM), dort war auch die Aussage, dass Stufenleitern vor Sprossenleitern bevorzugt werden sollten (größere Trittfläche). Nicht, dass man sofort alle Sprossenleitern entsorgen muss, sondern sobald man eine Leiter austauscht, sich eine Stufenleiter beschafft.

    na das ist aber schon weit her geholt.... wenn ein Handwerker in einer privat Wohnung schweißt und um den Boden nicht zu verschmutzen Überzieher an hat .... die dann auch noch Feuerfangen.

    Ich kenne die Überzieher in der Lebensmittelindustrie und da ist es ein Thema, wobei natürlich der größere Fokus auf den Bartbinden und Kopfhauben ist.


    SiFa sein heißt auch, nicht über das Ziel hinauszuschießen.

    Sifa heißt auch nicht nur ein Halbprofi zu sein...

    Nun, das kannst Du so sehen, darfst Du aber nicht!

    "Eine weitere Anforderung betrifft die rutschhemmenden Eigenschaften der Sicherheitsschuhe. Hierbei müssen auf vorgegebenen Kombinationen von Bodenbelägen und Gleitmitteln Mindestanforderungen an Reibungskoeffizienten erfüllt werden. Die Kennzeichnung erfolgt dann je nach Bodenbelag mit SRA, SRB oder SRC."

    Guckst Du hier: uvex-safety.com/blog/de/2015-0…e-von-sicherheitsschuhen/

    Da steht nichts darüber drin, dass durch den Überzieher der Baurat/ CE-Kennzeichnung erlöscht. Und wenn meine GFB sagt , das ich einen S3 Schuh brauche aufgrund z.B. Durchtrittsicherheit aber kein Problem sehe mit den rutschhemmenden Eigenschaften (z.B. wegen Teppichboden) dann ist es o.k.

    Ja - Dann tragen. Und da solche PSA baumustergeprüft ist, haben die Überzieher hier nichts suchen.

    Siehe das so, dass Du mit dem Überzieher nicht den Sicherheitsschuh veränderst. Also bleibt hier die Baumusterprüfung / CE-Kennzeichnung voll bestehen. Natürlich muss dann eine GFB Sicherheitsschuh/ Überzieher statt finden, wegen Rutschgefahr, Brandgefahr usw.

    Aber wo liegt der unterschied zwischen Leitern mit """Tritten""" und Leitern mit """Stufen""" ?

    Meinst du vielleicht , den Unterschied von Stufen und Sprossen ? Eine Stufe hat bei einer Leiter oder Tritt eine mindestens Breite von 8 cm. Sprossen eher 2,5 cm.
    Tritte haben eine maximale Hohe von 1 m und tragende Schenkel, die in Gebrauchsstellung zug- und druckfest miteinander verbunden sind .Die oberste Fläche ist zum Betreten vorgesehen.