Den VERleiher treffen ebenfalls Pflichten
die leider sehr oft nicht beachtet werden. Das hat ganz klar zur Folge, dass ich als Entleiher und Arbeitgeber die unabdingbare Pflicht habe, für die Sicherheit der von mir beschäftigten Mitarbeiter zu sorgen. Dazu muss ich keine GFB explizit für Leiharbeiter machen, sie aber in der bestehenden Sicherheitsdokumentation unterweisen/schulen und mir das auch dokumentieren zu lassen.
Nach einem Unfall wird sich die BG in erster Linie an Entleiher halten, da, wo der Unfall stattgefunden hat.
Fremdfirmenmanagement ist alles.