Beiträge von icerman

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    Hallöchen,

    ja ich mir die Profi Version zugelegt !

    Was ich bis Dato getestet habe, ist es Spitze ! Schneller und Einfacher geht es nimmer :)

    Bin aber erst am Anfang ! Muss mich noch weiter in die Software einarbeiten ! Klasse ist schonmal das man Eigene bzw. fertige Fragenkataloge für z.B. Begehungen oder Audit´s nutzen kann !

    Da ist auch direkt mal ne Frage von mir ! Hat einer von Euch Fragenkataloge für div. Audit´s oder Begehungen ?

    gruß

    Michael

    Hallöchen:

    ich hät da mal ne Frage :D ?

    In der BGR 500 unter Punkt 2.12 Betreiben von Erdbaumaschienen steht weiter :unter Punkt !


    3.2 Anforderung an den Maschinenführer

    Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die


    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,


    • körperlich und geistig geeignet sind,


    • im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben,
      und von denen


    • zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

      Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.


      Jetzt ist meine Frage ? Wie kann bzw. muss die Person seine Befähigung dem Unternehmer gegenüber nachweisen ?? Reicht da der Staplerschein nach BGV D27 ? oder muss ein gesonderter Schein gemacht werden ??


      Gruß und Danke für Eure Hilfe

      Michael

    Hi,

    bei uns im Betrieb werden alle Betriebsanweisungen nach §14 und alle anderen auch, von den Schichtmeistern durchfegührt !

    Jetzt ist meine Frage wer muss die Schichtmeister Unterweisen ! Nach Aussage Betriebsleitung wird aufgrund der Ausbildung als Meister son ne Art Selbstunterweisung erwartret bzw. vorraus gesetzt. So nach dem Motto wenn du die Unterweisung deiner Schicht/Mitarbeiter durchführst hast du deine eigene damit abgegolten !

    Das wiederspricht meiner Auffassung von Unterweisungspflicht des Arbeitgebers ! Kann mich mal bitte einer Aufklären was nu Stimmt !?

    Danke und gruß

    Michael


    mmmhhh,

    so ganz kann ich dem nich folgen !

    In der BGV D27 §27 steht : "Hängende Lasten dürfen am Flurförderfahrzeug nur so angeschlagen werden, das sich das Anschlagmittel nicht unbeabsichtigt verschieben oder lösen kann oder beschädigt wird !"
    Wenn ich dat richtig sehe, sind die BigBag Schlaufen das Anschlagmittel ? Diese könnten durch die Scharfkantigen Staplergabeln beschädigt werden ! Gut gegen das Wegrutschen könnte man die Antirutschmatten nutzen (halt ich aber wenig praktikabel) !

    Also ich deute die BGV 27 so das es nicht gestattet ist einen BigBag an den Schlaufen nur mit der Gabel aufzunehmen ! (Ausnahme es ist eine Sondergabel, mit z.B. abgerundeteten Kanten etc.)
    Es git ja extra Anbaugeräte, die fest mit der Gabel verbunden sind ! Die extra für die Aufnahme von BigBag´s konstruiert sind !

    gruß
    Michael

    Hi Leute,

    besten Dank für die vielen Antworten !

    Aber leider ist noch keine dabei gewesen die meine Frage so richtig beantwortet !!! ;(

    Natürlich ist immer auf die max. zulässige Trag bzw. Standsicherheit des Staplers zu achten.

    Also hier nochmal die Sachlage und meine Frage !

    Die BigBag´s kommen im LKW als 3er Stapel an (Palette nur bei dem untersten BB) ! Von dort werden Sie in unsere Lagerhalle als gesamten reingefahren.
    Die MA der Bereitstellung stehen jetzt vor dem Problem das Sie die BigBag Stapel auf lösen sollen !
    Sie stellen sich in direkter Nähe leer Paletten hin, um die gestapelten BigBag´s dort hin umzulagern.

    Meine Frage ist !
    Darf man die BigBag´s nur mit der Gabel aufnehmen (Gabel durch Schlaufen!) Oder muss dazu ein geeignetes Anschlaghilfsmittel genutzt werden um das abrutschen zu verhindern!?

    gruß
    Michael

    Hi How,

    vieleicht kann mir ja hier einer weiterhelfen !

    Folgende Situation :

    Es kommt eine Lieferung bestehend aus 3 übereinander gestapelten BigBag´s !
    Die BigBag´s stehen ohne zwischen Palette aufeinander, nur die unterste steht auf einer ! Das ganze ist mit Folie umwickelt !

    Jetzt müssen die MA die BigBag´s nach der Anlieferung runter holen und auf Paletten verteilen !

    Jetzt ist die Frage darf der MA die BigBag´s nur an der Staplergabel anschlagen (mit der Gabel durch die BigBag Schlaufen) und so ca. 5 Meter fahren um den BigBag auf die Neue Paltte abzusetzen ? Oder muss Er erst ein geeignetes Anschlagmittel (Anbaugerät) nutzen ? Leider kann ich in der BGV D27 nix richtiges dazu finden ! Dort steht nur was von wegen darf net abrutschen !!

    Hat einr Erfahrung mit dem Thema und kann mir Helfen ???

    Gruß
    Michael

    Hallo Gemeinde,

    bin auf der Suche nach, Vorgaben für frei drehende (Glatte) Wellen (z.B. von Übergang Motor-Rührer, bzw.Motor- Mühlen) ?

    Finde leider nix dazu ! Brauche Angaben ob man solche Wellen durch einen Schutz abdecken muss (ggf.Gefährdung durch Einzug !Aber Welle ist ja Glatt)

    Hat einer damit Erfahrung und kann mir etwas dazu sagen ??

    gruß
    Michael

    Hi Bomber76,

    bin auch bald bei der BGBau um meine LEK4 dort zu machen !
    Ich denke mal wenn es so in etwa wie bei der BGRCI abgelaufen ist (Letzte Woche :D) dann brauchst du Dir keine Sorgen machen !!!
    Einfach in der Woche Aufpassen und alles wird Tuti :D :D :D

    gruß
    Michael

    Hallo Michael,

    nochmal Glückwunsch ! :ola:

    ICh fand die ganze Woche auch sehr Relaxt ! :urlaub:
    Ein wenig in der Woche aufpassen und mit der Prüfung geht alles tuti !


    Auf welchem Semi sehen wir uns den wieder ??? :X:


    gruß
    Michael

    Ja aber genau hier liegt doch das Problem ! Wenn ich alle 7 Handlungsschritte in die Präsentation mit Einbaue, kann ich sie ja Schlecht der Geschäftsleitung zur absegnen vortragen !
    In diesem Fall kann ich ja max. bis zum Handlungsschritt 5 "Auswahl der Lösung" vortragen !
    Wenn ich alle 7 Handlungsschritte in die Präsentation reinpacke, dann ist ja schon die Sache gelaufen und ich Präsentiere ein Analysiertes, Bewertetes, Ziel gesetztes mit ausgewälter Lösung Umgesetztes und kontrolliertes Ergebniss !

    Also die Frage ist doch dann ganz klar:

    Der Geschäftsleitung präsentieren als Analysiertes und Bewertetes Problem mit Vorschlägen zur Entscheidung ??
    oder
    Das ganze nochmal nur so das die Geschäftsleitung über das gesamte Projekt eine Abschluß Präsentation bekommt ??

    gruß
    Michael

    Hallöchen,

    bald ist es soweit und ich bin bei der BG Chemie mit meiner Ausbildung zur SIFA fertig :P
    Ich habe dann im Anschluß die Möglichkeit bei der BG Bau die Präsenzphase V zu machen !
    Jetzt habe ich aber gesehen, das es bei der BG Bau 2 unterschiedliche Angebote dazu gibt !

    Einmal ne Woche nur Präsenzphase V Bau !
    Dann gibt es noch 2 * 1 Woche dann aber Präsenzphase V Bau,Elektro und Metall !


    Hat einer dazu mehr Infos oder Erfahrungen ?(

    gruß
    Michael

    Hi Firestarter :D

    jo das es 2 nicht geschaft haben ist schon komisch ! ?(
    Wenn man in den 2 Tagen nur ein wenig zugehört hat, sind die Fragen kein Problem !
    Manche musste ja bis in die Späte Nacht auf Tour gehn 8) 8) 8) :P

    Jo firestarter wir sehn uns ;)

    Zitat

    Original von Volkini
    Die Lagerung gehört m.E. mit in eine Praktikumsarbeit, auch wenn sie nur am Rande erwähnt wird.

    Gr.

    Volkini

    Hallo Volkini,

    im Prinzip gebe ich Dir recht !
    Da bei uns bedingt durch die Werksgröße, der Stickstoff über eine Zentrale Versorgungsleitung kommt, würde das den Rahmen der PA sicherlich Sprengen !

    Aber noch mal zurück zu den Faktoren :
    Bei der Checkliste für Gefärdungsfaktoren, würd ich jetzt Stickstoff unter Punkt 3 Gefährdung duch Stoffe(Gefahrstoffe) und Punkt 8 Arbeitsumgebungsbedingungen einteilen !

    Seht Ihr das auch so ??

    gruß
    Michael