HiHow,
besten Dank für Eure Beiträge !
So nun zu "derMichael" Ich Stimme dir zu wenn Führungskräfte ihr Rüstzeug in Führungskräfteseminaren, fachspezifischen Fortbildungen etc. erhalten sollten ! Aber wo, ab welcher Ebene mache ich den Schnitt wo ich sage der Mitarbeiter XY brauch aufgrund seiner Ausbildung nicht mehr Unterwiesen zu werden !
Ist das so Rechtskonform ?
Und mit Sicherheit kann in den meisten Fällen eine Geschäftsleitung einem z.B. Elektromeister in Fachlichen Fragen nicht das Wasser reichen !
Aber wie sieht es z.B. wie bei uns mit Betriebsanweisungen nach §14 GefahrstoffV. aus ! Wir haben Chemiker als Betriebsleiter und der sollte ein wenig mehr wissen haben als ein Chemiemeister !?
gruß
Michael
...sollten in Führungskräfteseminaren, fachspezifischen Fortbildungen etc. mit entsprechendem Rüstzeug ausgestattet werden, um die notwendigen Unterweisungen in ihrem Verantwortungsbereich durchführen zu können. Eine Betriebsleitung muss beispielsweise Erwartungen an die FK kommunizieren und prüfen. Aber, und das hab ich hier schon mal angesprochen: Wenn irgendjemand erwartet, dass eine Geschäftsführung einen Elektromeister über Gefahren beim Umgang mit elektrischem Strom unterweist, dann läuft irgendetwas falsch...
In diesem Sinne
Der Michael