Beiträge von MBerkovsky

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    Hallo und vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Ihr habt mir auf jeden Fall weiter geholfen.

    Eine Restfrage hätte ich dann: wenn sich der erste und der zweite F+R Weg weder in der räumlichen Kennzeichnung noch in den Abbildungen auf dem Plan unterscheiden, WIE vermitelle ich dann den Mitarbeitern WELCHER davon der 1 und der 2 ist. Bleibt dann nur die Unterweisung, oder...?


    Konkret haben wir eine folgende Überlegung für unsere Halle: wir haben zwei Schiebetore mit zusätzlich eingebauten manuell betätigten Türen. Beide führen ins Freie. SEHR günstige Lage (jeweils direkt in der Mitte der Halle, schön gegenüberliegend). Aber! Der Absatz zum Boden ist zu hoch (über 20 cm.). Stolpergefahr! Für den ERSTEN Fluchtweg definitiv nicht geeignet. Was kein Problem ist, da wir auch so genug "erste" F+R Wege eingerichtet haben. Die Überlegung ging dahin diese beiden Türen und den Abstand dazwischen- bedingt durch die SEHR günstige Lage in der Halle- als zweiten F+R Weg zu deklarieren. Weil- wie schon häufig erwähnt hier- wenn es brennt, dann werden die Menschen die für sie nähsten bzw. günstigsten und zwingend nicht die "richtigen" Wege nutzen.

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen.

    Muss bzw. sollte ein zweiter Fluchtweg in einem Flucht- und Rettungsplan gesondert bzw. anders gekennzeichnet werden? Ich meinte damit explzit die Darstellung in einem Plan. Wie kann ansonsten jemand, der einen solchen Plan zum ersten Mal sieht erkennen wo der erste und wo der zweite Fluchtweg sind? Danke euch im Voraus für das Antworten

    Hallo Namensvetter. Danke für die schnelle Antwort.

    Darf ich fragen WELCHE konkreten Erlaubnisscheine ihr generell einsetzt? Wir setzen jede Menge ein- Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, für beengte Räume, für wechselseitige Gefährdungen zwischen mehreren Partnerfirmen und und und! Sind aber auch ein sehr großer Betrieb :)

    Dieser Satz von dir ist sehr gut und entscheidend finde ich: "Kommunikation an die Subs und Verpflichtung auf diese Regeln liegt beim AN, ebenso die Kontrolle. Meine Kontrollpflichten und -rechte als AG bleiben unbenommen." Wie nimmt ihr diese Kontrollpflichten wahr? Lässt ihr euch z. B. Unterweisungsnachweise vom AN bezüglich der Subsubs zukommen oder kontrolliert ihr selber stichprobenartig vor Ort? Mit anderen Worten: wie kontrolliert ihr es, ob der AN seiner Verpflichtung die Regeln weiterzuleiten nachgekommen ist? Danke im Voraus für die Antwort.

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen.

    Bin eine relativ frischgebackene SiFa, neu hier im Forum und habe im Rahmen meiner Tätigkeit es schwerpunktmäßig mit Fremdfirmen zu tun :) An der Stelle möchte ich erstmal meiner "großen Freude Ausdruck verleihen", dass es bereits einen entsprechenden Thread gibt, wo man doch wichtige Infos und Hinweise bekommen kann. Sagt mal, wie handhabt ihr bei euch das Thema Subsubs? Sprich Nachunternehmen von eigentlichen Fremdfirmen? Gelten für sie dieselben Anforderungen wie für die Hauptauftragnehmer oder überlässt ihr die Verantwortung eher den Hauptauftragnehmern? Falls mehrere Haupt- und Nachunternehmen eingesetzt sind, wer übernimmt die Koordination? Und die zweite Frage: wie geht ihr mit dem Thema AMS bei Fremdfirmen? Setzt ihr ausschließlich zertifizierte Firmen ein?

    Viele Grüße und danke im Voraus!

    Michael B.