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    Hallo Zusammen,

    es ist ein Arbeitsunfall, jedoch nicht Meldepflichtig, weil hier keiner länger als 3 Tage krankgeschrieben war.

    Es muss nicht plötzlich passieren sondern hier gilt Zeitlich begrenzt und das kann auch mal ein paar Tage dauern.

    Da die Kaffeemaschine vom Arbeitgeber gestellt wird ist es ein Arbeitsmittel und daher unterliegt dieser der Betriebssicherheitsverordnung mit allen Maßnahmen. z.B. befähigte Person, Unterweisung, Betriebsanweisung, Prüfung und und und ...

    Ist vergleichbar mit dem klassischen Fall - Gefahrstoff in eine Trinkflasche umfüllen - ein Mitarbeiter nimmt einen Schluck.

    Gruß

    Viktor