Beiträge von HFI1988

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    Moin moin zusammen,

    ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema PSAgA. Nun kam die Frage auf, ob man PSAgA vor der Erstinbetriebnahme sachkundig prüfen muss. Leider konnte ich zu diesem Thema im web, also auch hier keine konkrete Antwort finden. Mir ist klar, dass die PSAgA entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen ist. Kann ich dann nun die PSAgA ein Jahr(-1Tag) ab Herstellungstermin sachkundig ungeprüft benutzen oder gibt es eine Rechtsgrundlage zur sachkundigen Prüfung vor der ersten Benutzung?

    Beste Grüße,
    Harm