Beiträge von Aberle

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    Hallo zusammen,

    hätte jemand für mich eine Checklist zur OHSAS 18001.

    Danke

    Gruß Bassi


    :!::!::!:
    Servus Zusammen!

    Ähmm.... wie sage ich es jetzt, ohne jemanden zu nahe zu treten?

    Die BS OHSAS 18001 gilt nur noch bis März 2021! Und somit auch alle Prüfungen/Audits/Zertifikate danach.
    Die Probleme mit dem Brexit (ja ich weis, kann schon keiner mehr hören) sind da noch gar nicht berücksichtigt.

    Der Norm-Nachfolger (mit zum Teil erheblich zusl. Anforderungen) ist die ISO 45001:2018-06. 8o

    Anm. 1: Empfehle jedem der mit SCC zu tun hat, sich ebenfalls mit der ISO 45001 zu befassen.
    Anm. 2: Jeder der ein BS 18001 Zertifikat hält, sollte sich i.Ü. dringenst - wenn nicht schon geschehen - mit dem Zertifiziere zusammen setzten. Vermutliche Empfehlung - Auf die ISO 45001 wechseln - schnellst möglich.

    Und dann zu der Frage Checklisten: :thumbdown:
    Fast jeder Zertifizierer und damit Auditor, der auf der 'Höhe der Zeit ist' wendet heutzutage keine Checklisten mehr an.
    Und das aus guten Gründen - was aber ein eigenes Thema wäre. X/

    Nachdem die ISO9001, 14001 und 45001 meine Spezialthemen sind bzw. ich meine Brötchen damit verdiene, kann mich dazu jeder gerne per PN kontaktieren. ^^


    Jetzt sagt uns unser Lieferant, dass er diese Stühle mit der höheren Gasfeder nur noch mit Sitz-Stopp-Rollen liefern dürfe ODER mit Gleitern.

    Also bei mir löst das fast immer einen Reflex aus. Aktuell sind dies die mehr oder minder qualifizierten Aussagen zur DSGVO. :cursing: Aber zurück zum Thema und meinem Reflex.
    Auf welche Grundlage (Gesetz/Vorschrift/etc.) bezieht sich denn der Lieferant? Oder wäre es für den Lieferanten, viel zu kompliziert oder umfangreich um es zu erläutern oder eine Quelle zu nennen? ^^
    Mir fällt jetzt gerade dazu nix ein. Aber vielleicht liegt es ja an meinem nach Mittag-Tief. 8o;)

    Servus!

    Aus meiner Sicht mache ich da keinen Unterschied. MA aus dem ÖD oder der Wirtschaft sind für mich beides MA.
    Habe da - ganz grundsätzlich und nicht nur in diesem Beispiel - manchmal den Eindruck dass hier einige mit nicht ganz klarer Begrifflichkeit an diesen Texten herum ändern.
    Da hilft dann nur noch ein Blick unter der Rubrik Begriffe/Definitionen (falls vorhanden) oder dem m.E. oft vernachlässigten Sinn/Zweck von Gesetzen/Normen. Das setzt natürlich voraus, das ein Solcher vorhanden war/ist. 8o
    Kenne da manchen aus den UVen, Behörden, der das 'Wording' der eigenen Leute mit ziemliche drastischen Worten (die ich hier nicht wiedergeben möchte) tituliert hat. 8o
    Man denke da nur an das Chaos bei den Begrifflichkeiten der sog. Risikomatrix nach Nohl (die Nohl nicht mal so nannte!) der einzelnen BGs. Siehe hierzu u.a. DGUV I 205-021, DGUV I 217-018, GB BG ETEM, DGUV I 215-315.
    Da wird einem ganz 'schwumrich' dabei! <X Und dann noch die 'Unsitte' ein Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadensschwere zu bilden. :cursing:

    Viele Grüße

    Aus meiner Sicht greift die Unterschrift des Auftragnehmers (AN) auf dem Vertrag mit dem Auftraggeber (AG) für den Mitarbeiter (MA) des AN nicht. Darum unterschreibt ja auch der MA auf dem täglichen "Passierschein" des AG nochmal extra. Zumal sich beide, der AG & AN gemeinsam um die Info/Unterweisung kümmern müssen.
    Ausserdem würde ich es mir als AN meinem AG gegenüber verbitten, das er - der AG - für mich etwas verbindliches Zusagt. Von dem ich evtl. gar nichts weiss! :cursing:
    Wo kommen wird den da hin - sind doch in keiner Bananenrepublik. Obwohl, wenn ich da so drüber mal genauer nachdenke ... den Eindruck könnte man inzwischen bei Zeiten bekommen. ;(;)<X
    Die Frage die ich mir hier stelle ist die, warum der Rücklauf so schwach ist. Scheinbar hat es keine Konsequenzen und es kümmert sich niemand darum. Warum sollte ich dann was machen, wenn es eh 'Wurst' ist. Kostet nix, weder Geld, noch Zeit, noch Kunde. Also lassen wir es gleich ganz bleiben. ?(

    Hmmmm ... so wird da nie was draus! Irgendwer kann immer nicht.
    Wie wäre es dann mal mit eigenen Vorschlägen? Am Besten gleich mehrere. Und bei dem Termin, wo dann die meisten Zeit haben, der ist es dann. Danach ist es dann halt einfach eine Frage der Prioritäten. 8o:/:rolleyes:
    Und bevor wir uns ganz mit der Terminfindung verirren, schlage ich jetzt mal den Zeitraum
    September 2019 (kein Fenstertag, kein Feiertag, Ende Sommerferien, etc.) vor.
    Und gleich zur Klarstellung Wochenende Mittags im Riegele Biergarten in Augsburg.
    Puh, dachte nicht das es sooooooooo ;( kompliziert wird.

    Eure (letzten) Vorschläge bitte per PM. Verkünde dann die Auswertung.
    Nein! ;( - Doch! :/ - Ohh! =O 'LdF'

    UPDATE:
    Von mir aus auch so - man kann's aber auch kompliziert machen :S
    Umfrage
    https://doodle.com/poll/m68zh8uimt3mn66z

    Oha! Habe gerade mitbekommen, das der 31.05. ein Fenstertag ist.
    Aller Wahrscheinlichkeit nutzen das viele als verlängertes WE.
    Die Woche darauf ist Pfingsten bzw. Ferien.
    Also wäre der nächste 'unbeeinflusste' Termin dann nach Adam Riese, der 29.06.!
    Was meint Ihr?

    Servus!

    zu 1. wenn nicht ein (Grob-)Entwurf existiert, würde ich mit dem MA zusammen die GB in 2-3 Telefon/Video-Konferenzen erarbeiten. Fotos vom Arbeitsplatz/Arbeitszimmer sind sicherlich hilfreich. Wenn mal ein Termin vor Ort im Norden ist. Gleich 'Verhaften' und Unterweisung (Inhalt?) durchführen.
    Ausserdem würde ich dringend zu einer Betriebsvereinbarung raten. Wenn es der einzige MA mit Home Office ist stellt sich natürlich die Frage des Aufwands/Nutzens.
    Ach so: Vielleicht ist eine vorab 'Prüfung' ob, der/die MA für diese Arbeitsweise 'geeignet ist' sinnvoll. Nur so als Hinweis.

    zu 2.
    Vielleicht stehe ich grade auf dem Schlauch, aber was ist BA/JSA?
    BA = Betriebsarzt?
    JSA = ???
    Was ist denn die Tätigkeit und wie setzt sich diese zusammen?
    Home Office ist für mich nicht gleich Home Office! Zumal der Begriff alles andere als klar umrissen ist.
    Ist es Telearbeit, mobile Arbeit, Innen-/Aussen-Dienst Anteile, angeordneter Service, eigenverantwortliches Consulting, besteht interessierte Selbstgefährdung, etc.

    Servus!

    Da habe ich vor nicht mal vier Wochen einen sehr interessanten Vortrag von RA Prof.Dr. Wilrich gehört.
    Als Nichtjurist, der ich bin, war es ziemlich anspruchsvoll, den 'Feinheiten' (um nicht zu sagen advokatischen Argumenten) zu folgen. ;(
    Was ich mitgenommen habe, es hängt sehr viel von den genauen vertraglichen Verhältnissen (Dreieicksverhältnis AG - AN - MA) ab. Aber keiner der Parteien kann sich darauf berufen, sich was zu 'Sparen'. Eine formalisierte und inhaltliche Koordination ist zwingend notwendig. Am Besten präzise in den Verträgen festgelegt (inkl. Anpassungen). Klang für mich - in Teilen - irgendwie so nach SiGeKo. :D

    Oder lässt sich die Frage schlichtweg nur mit einem juristischen "es kommt darauf an" beantworten?

    Hast aber hast recht! Wie immer bei Juristen, 'es kommt drauf an'.

    Hab zwar die Folien von dem Vortrag - und bei Bedarf/Wunsch kann ich gerne Fragen, ob ich die hier seitenweise posten darf - aber sind ohne die Erläuterungen ziemlich harter Stoff. Wie ich gerade beim Durchblättern selber feststellen musste ... :huh::S<X

    Servus!

    ich habe mein Studium vor 3 Wochen erfolgreich Abgeschlossen,quasi jetzt Fachkraft für Arbeitssicherheit :)

    Gratuliere! Wünsche Alles Gute und viel Erfolg. Einschliesslich einer gehörigen Frustrationstoleranz ... ;(8o


    Muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Unternehmer über Bereichsspezifische oder Grund-Unterweisung unterwiesen werden??
    Oder reicht die Fachkunde und die Fachkraft muss nicht mehr Unterwiesen werden.

    Also, dass sich die FASI über die Gegebenheiten im Betrieb ständig am Laufenden halten sollte, steht wohl ausser Frage und ist selbstverständlich. Stimme da meinen Vorschreibern voll und ganz zu. Wie das nun bezeichnet und dokumentiert wird sei dahin gestellt. ;(

    Und wenn ein qualifizierter/befähigter Referent (FASI-Ausbildung) für die Grundunterweisung eine Grundunterweisung braucht, dann sollte ich mich fragen ob hier nicht was gewaltig schief läuft. :cursing:

    Wenn jemand von ausserhalb (des Betriebes) drauf schaut, wäre mir wichtig, dass in sich greifende PDSA-Zyklen erkennbar/nachvollziehbar wären. Als Stichworte fallen mir da ASA, Bericht an GL/GF, Weiterbildung, Begehungen, Maßnahmenverfolungen (Erfüllungsgrade! ---> Folgemaßnahmen), unbedingt Wirksamkeitsnachweise, etc. ein. Die bereichsspezifischen (Kurz-)unterweisungen der FKs etc. ergeben sich dabei für mich von selbst/by the way. Wenn dann da noch ordentliche Protokolle/Nachweise geführt werden, erledigt sich das für mich implizit/von Selbst. Wenn dann darauf im Weiterbildungs-/Unterweisungs-Bericht verwiesen wird oder Links (von mir aus, auch ordentlich zitiert wird) enthalten sind, ist es für mich erledigt. :thumbup: Wenn die Methode und die konkrete Umsetzung stimmt, dann ist es i.O.

    Servus Zusammen!

    Ist es irgendwo geregelt, dass die Unterschrift NICHT digital sein darf?Ist irgendwo geregelt, dass er Erlaubnisschein in Papierform ausgehändigt werden muss?
    Kann mir der Versicherer eine rechtsgültige Aussage für die Anerkennung der digitalen Form aussprechen?

    Hmmmm, bin kein Rechtsanwalt, daher kann/will ich hier keine verbindliche Aussage treffen. Könnte mir es allerdings vorstellen. Mit allen Einschränkungen die vor mir geäussert wurden.

    Möchte aber auf einen Aspekt hinweisen, der meiner Meinung nach bisher zu kurz gekommen ist. Und immer wieder auftaucht, weil ein Prinzip nicht einbezogen wird.

    Bisher ist es bei uns so geregelt, dass der Schein an den Arbeiter ausgegeben wird. Nach Beendigung der Arbeit soll er diesen beim Wachmann abgeben, damit dieser an der Arbeitsstelle später vorbeischauen kann.Ob dies geschieht weiss kein Mensch, da es von uns Beauftragten nicht kontrolliert wird.

    Ein Prozess/Verfahren, das nicht auf dem Papier funktioniert/gelebt wird, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit digital nicht funktionieren. Und wenn, dann nur, weil zwei Dinge erledigt wurden, die Digitalisierung und die Umsetzung/Realisierung (mit oder ohne Papier). Es ist der GAU eines Programmierers, wenn Kunden meinen mit einem NICHT funktionierenden Prozess der digitalisiert werden soll, ein Problem zu lösen, das eigentlich nichts mit der EDV zu tun hat.
    Da hat man die Digitalisierung nur zum Teil verstanden. Sorry für das ;( , aber leider sehe ich das all zu oft bei misslungenen Software-Projekten. Vielleicht erspart dieser Hinweis, ja Zeit und Geld. 8o