Beiträge von motaboy

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    Hi,

    mir ist die benötigte Fahrwegbreite für den innerbetrieblichen Transport immer noch nicht klar. Auf VGB.de heißt es Randzuschlag 0,5m ODER 0,75m bei kombinierten Fahrzeug- und Fußgängerverkehr (siehe Bild), auf Lagerwiki.de heißt es "2*Lastbreite + 2*Sicherheitsabstand + Begegnungszuschlag" - was denn nun? In meinem konkreten Fall habe ich einen Stapler mit 1,5m Breite und Ware mit 4m Breite auf einem Fahrweg der mit dem Fußgängerverkehr gemeinsam genutzt wird. Staplerverkehr findet nur im Einbahnmodus statt.
    Nun muss ich wissen welche Berechnung richtig ist:
    4m (Ware) + 2mal 0,5m (Randzuschlag) + 2mal 0,75m (Personenverkehr) = 6,5m
    4m (Ware) + 2mal 0,75m (Personenverkehr) = 5,5m

    Falls die erste Version mit 6,5m Fahrwegbreite richtig wäre, wäre dann die in ASR A1.8, Abschnitt 4.3, Satz 4 angegebene Herabsetzung der Fahrwegbreite möglich? Eine geringe Anzahl an Verkehrsbewegungen liegt bei uns ganz bestimmt vor.

    Zitat

    (4) Bei einer geringen Anzahl von Verkehrsbegegnungen (ca. 10 pro h) darf die Summe aus doppeltem Rand- und einfachem Begegnungszuschlag bis auf 1,10 m herabgesetzt werden, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung für die Beschäftigten entsteht.