Beiträge von Kathi

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    Danke für die ausführlichen Antworten.


    Da Chemie leider nicht selbst erklärend ist oder mal eben schnell in wenigen Tagen in einem Lehrgang hinreichend erklärt werden kann, dürfen Gefährdungsbeurteilungen gemäß GefStoffV nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese Fachkunde kann man meiner Meinung nach nur im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums erreichen,indem man sich eben längere Zeit ausführlich mit den Grundlagen der Chemie beschäftigt. Deinen Aussagen entnehme ich, dass du nicht über die nötige Fachkunde verfügst und rate dir deshalb, dich fachkundig beraten zu lassen

    Ich bin zwar im Labor tätig und habe daher Erfahrung mit Chemikalien, aber ich gebe dir Recht, dass ich definitiv nicht die Fachkunde besitze Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Habe aber das Ziel diese Fachkunde zu erhalten.

    Meinem Gefühl nach, besteht sobald ich mit CMR-Stoffen arbeite nie nur eine geringe Gefährdungen, sodass ich der Meinung bin, dass ein Expositionsverzeichnis immer notwendig sein wird, sobald Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B durchgeführt werden.

    Diese Meinung scheine ich aber nicht mit allen zu teilen und versuche daher die TRGS 410 und die GefStoffV wirklich zu verstehen.


    Je nach Art des Handschuhs, Ausbildung des Personals ("richtiges" Ausziehen von Handschuhen ohne mit der kontaminierten Oberfläche in Berührung zu kommen), Gefahr der Benetzung des Handschuhs / Art und Durchführung der Tätigkeiten kann ich im Rahmen meiner Beurteilung nicht die pauschale Aussage der TRGS 410 übernehmen (das lassen die TRGSen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung explizit zu, die muss ich nicht 1:1 umsetzen und alles einfach pauschal übernehmen ;) und zu einem anderen Ergebnis kommen. Wichtig ist dabei die nötige Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung!

    Das ist dann tatsächlich aber auch schon nicht so einfach eine nicht nur geringe Gefährdung auszuschließen, indem der Mitarbeitende "nur mal eben" Handschuhe trägt.
    Das bestärkt deinen Einwand, dass die nötige Fachkunde definitiv der Schlüssel zum Erfolg sein wird.

    Liebe Grüße

    Ich komme dann mal dazu. Ich beschäftige mich auch mit dem Thema und bin mir einfach nicht sicher, ob ein Verzeichnis bei uns notwendig ist. Ich finde, dass die TRGS 410 hier einige Schwächen aufweist, was diese Entscheidung angeht.
    Sobald ich in die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit CMR-Stoffen schreibe, dass Schutzhandschuhe getragen werden müssen, muss ich alle in das Verzeichnis aufnehmen? So verstehe ich das zumindest.
    Und wenn ich mit laborüblichen Mengen arbeite, ist es egal, wenn ich die Höhe der Exposition nicht weiß?

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