im Forum, Oliver! Viel Spaß bei der Ausbildung.
Gruß
Andy
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Neues Benutzerkonto erstellenim Forum, Oliver! Viel Spaß bei der Ausbildung.
Gruß
Andy
Wir verwenden Deskbikes auch seit vielen Jahren an unseren Stehschreibtischen in einem abgesonderten Bereich.
Alternativ stehen den Beschäftigten im Fitnessraum andere " Tretmöglichkeiten" zur Verfügung. Die Alternative auf den richtigen "Rädern" macht auch mehr Sinn, da hier die gesamte Körperhaltung auf das "Fahren" ausgerichtet ist und die Arbeit auch geistig und räumlich unterbrochen wird.
Das bewußte Entfernen vom Arbeitplatz hin zur Bewegung findet hier großen Zuspruch und die "Geistesblitze" während der Bewegungspause kommen dem Unternehmen zugute. Sicherlich kann man das gut bei einer überschaubaren Zahl an Beschäftigten einrichten. In der Verwaltung dürfte es schwierig werden, die freie Zeit zu schaffen und allen Beamten und Angestellten in den verschiedenen Bereichen mit und ohne Publukimsverkehr gerecht zu werden. Das dürfte schon bei der Verteilung und Benutzungsdauer der Deskbikes zu Problemen führen.
Hier funktioniert es bestens, wird von allen genutzt und hat in alle den Jahren nicht an Reiz verloren.
Gruß
Andy
Gibt es für die Tickets eigentlich einen Seniorenrabatt so ab ü. 40 ?
im Club
Gruss Andy
im Club!
Gruß Andy
viele gute Ratschläge, obwohl niemand außer dem Threadersteller weiß, um was es eigentlich geht.
..ich bin immer wieder erstaunt aus wie wenig, so viel berichtet werden kann.
im Forum
Gruß
Andy
Hallo Andreas,
könntest du das neu SDB auch einstellen? Ein Vergleich ist nicht ganz uninteressant.
Gruß Andy
.....das musste jetzt!
..können wir uns auf "wenn es pressiert" einigen?
Selbstverständlich kann eine SiFa auch weisungsbefugt sein!
Wenn es sich beispielsweise um ein leitende SiFa handelt, hat sie auch Personalverantwortung - und das ohne in irgendwelche Konflikte zu geraten.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4749
"Als Vorgesetzter kann die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit den unterstellten Fachkräften für Arbeitssicherheit Weisungen erteilen. Diese Weisungen dürfen sich jedoch nicht auf die Anwendung der Fachkunde beziehen. Abs. 1 Satz 1 des § 8 des Arbeitssicherheitsgesetz gilt uneingeschränkt auch im Verhältnis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit untereinander."
Nicht ganz uninteressant bei der Weisungsbefugnis der leitenden SiFa!
Gruß
Andy
....alles halb so wild bei uns, wir nehmen sogar Franken auf.
im Forum mit Herz für Franken (warte auf die Reaktion von Kelte )
Servus Bernd,
a bissl wos gähd oiwei!
Gruß Andy
.......in meiner Funktion als HSE-Manager - muss ich auch nicht alles verstehen und alles beurteilen!
Hallo labasti,
Bewertung von 2005? Ob die noch so aktuell ist?
Gruß