Beiträge von Nullchecker

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    Hallo deSteel,

    derartige Rechtsgrundlagen sind mir auch nicht bekannt. Eine gewisse Berufserfahrung vor der Selbstständigkeit sollte selbstverständlich sein, auch ohne Vorschriften.

    Gruß

    Andy

    Ich sehe vor allem baurechtliche Probleme: Wenn die Container als Dauerlösung genutzt werden sollen, muss - zumindest in NRW - ein ganz normaler Bauantrag mit allen auch sonst gültigen Vorgaben und Pflichten für den Bauherren gestellt werden.

    Hallo Michael,

    meine volle Zustimmung.

    " Meist ist eine Baugenehmigung bzw. eine Aufstellgenehmigung erforderlich. Unbedingt vorab prüfen!"

    Gruß

    Andy

    In Summe kann ich somit keinen Zeitvorteil erkennen und ob die Qualität besser ist wird man möglicherweise auch erst nach längerer Zeit feststellen können.

    Hallo Axel,

    ich kann deinen Ausführungen nur zustimmen. Mir bereitet die Tatsache Bauchweh, dass in den Online Unterweisungen jegliche nonverbalen Elemente fehlen, die in der Regel in einem persönlichen Gespräch vorhanden sind. Wenn man dann noch die Anteile von Inhalt, Stimme und Körpersprache in der menschlichen Kommunikation betrachtet, reduziert sich die Wirkung der Wissensvermittlung bei solchen Unterweisungen massiv. Dann stellt sich mir auch die Frage, ob diese Art der Unterweisung bei sich wiederholenden Themen erfolgversprechend ist.

    Ich denke auch dem Mitarbeiter ist es wichtig zu sehen, wie wichtig dem Vorgesetzten das Thema Arbeitssicherheit ist und ob er überhaupt dahintersteht.

    @ kelte - Hut ab! 600 Mitarbeiter und eine solche Einstellung! So lebt Unternehmenskultur!

    Gruß

    Andy

    Ja Mark, vielen Dank für den Einblick in deine Tätigkeiten, für die detallierten Informationen zum E-Learning Angebot der von dir favorisierten GmbH, für deinen Ratschlag den Anschluss an die neue Zeit nicht zu verpassen und die Möglichkeit sich nunmehr entscheiden zu können, welche Anbieter man näher betrachten sollte.

    Man lernt immer noch dazu, stelle ich kopfschüttelnd fest.

    Gruss Andy

    Guten Tag Mark,

    Sie haben das im Gespräch mit angesprochen, dass viele Ihrer Kunden aus genau diesem Grund bei Ihnen sind... und ich kann es ja selbst bestätigen daher sehe ich hier keine Verkaufsstrategie wenn du das meinst.

    Ohne einen entsprechenden Nachweis (ZDF) handelt es sich m.E. nach um eine Verkaufsstrategie, denn die GmbH hat dir auch keinen greifbaren Nachweis über die Gültigkeit Ihrer Aussage geliefert. Ein "BG-Prüf Zert" oder ähnliches, in Form einer Bestätigung der Anerkennung, würde deine Aussage und die des Unternehmens belegen. Daher muss ich davon ausgehen, dass jedes Angebot eines E-Learning gleichermaßen gut oder schlecht ist.

    Einen Ansprechpartner hat der Mitarbeiter immer, das ist sein Vorgesetzter.

    Die meisten unserer Kunden haben im Jahr auch keine Zeit die Mitarbeiter in größeren Mengen herauszunehmen und Unterweisen zu lassen.... ich meine wie läuft es bei denn meisten ab? 20 -30 Mitarbeiter in einen Raum und es wird ein Vortrag gehalten *Applaus* Methodik Didaktik = 6 setzen.

    Unter uns! Wo liegt hier wirklich das Problem? Ist keine Zeit für die Unterweisung oder fehlt die Kompetenz bei den Führungskräften eine Unterweisung durchführen zu können?

    Für meine Person ziehe ich die persönliche Unterweisung vor und dass raten meine Mitarbeiter und ich auch allen unseren Kunden. Eine Nähe zum Mitarbeiter hilft letztlich ungemein beim Aufbau einer Unternehmenskultur, beim Erfolg des Unternehmens und bei der Zufriedenheit der Mitarbeiter.

    Gruß

    Andy

    Im Prinzip schon.

    Stellen wir vielleicht mal die Frage an alle die hier als Freiberufler tätig sind.

    Wie oft wurdet ihr schon kontrolliert ?

    Was willst du vergleichen?

    Neulich auf der Baustelle :

    "Na, wie sieht es denn mit der Organisation Ihres betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes aus?"

    (kleiner Unternehmer ( 1,5 Mitarbeiter) seit mehr als 20 Jahren, hatte zwischenzeitlich mehr als 20 Beschäftigte )

    O-Ton: " Ich bin noch nie kontrolliert worden. Aber meine Frau hat 2001 an einem Kurs (Unternehmermodell) teilgenommen und die Gefährdungsbeurteilung ist in Bearbeitung und das macht Herr X. von der XXXX." ( Ps.: der war noch nie vor Ort und den hat er noch nie persönlich getroffen)

    Welche Aussagekraft sollten also deine Erkenntnisse über die Kontrolle von Freiberuflern haben? Manche Berufsgenossenschaften schaffen es nicht einmal die Betriebe mit Beschäftigten regelmäßig " zu kontrollieren" !

    Gruß

    Andy

    Guten Morgen Mark,

    danke für deine Antwort, ein paar Fragen sind jedoch neu dazugekommen:

    Bei der LTS Media & Verlags GmbH ist eben genau das anders, die Unterweisungen werden nur von Arbeitsschützern geschrieben die auch selbst noch jeden Tag bei den Unternehmen vor Ort sind.

    Und das führt dann dazu, dass die Berufsgenossenschaften diese Art der Unterweisung anerkennen und die der anderen Anbieter nicht? Handelt es sich hier um eine "Verkaufsstrategie" oder wird diese Aussage offen kommuniziert? Es verwundert, dass hier deinerseits nicht Ross und Reiter genannt werden können, sondern auf die GmbH verwiesen wird. Wenn eine solche Aussage getroffen wird (ob von dir oder der GmbH), gehören m.E. ZDF dazu, um die Richtigkeit zu untermauern.

    Da kommen die zu dir ins Unternehmen und besprechen (Wenn eine Fasi z.B. vorhandne ist) alles nötige und stimmen sich mit euch ab, wenn keine vorhanden ist kommt noch ein Arbeitsschützer aus deren Akademie mit und berät. Hier werden etliche Bilder und auch kurze Videos gedreht und später eingebunden.

    Wie aktuell sind diese Unterweisungen? Wie schnell kann auf betriebliche Veränderungen reagiert werden? Wenn halbjährlich oder bei Bedarf öfter eine Aktualisierung stattfindet, dürften sich die Kosten schon erheblich im Budget bemerkbar machen.

    Aber wir leben im Jahr 2019 und die Zeit alle in den gleichen Grundlagen immer wieder zu unterweisen, habe ich einfach nicht mehr.

    Das ist eine der wichtigsten Aufgaben der jeweiligen Führungskraft.

    Gruß

    Andy


    Hallo Michael,

    in einem Jahresbericht steht doch nur

    " Angaben ob das Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter nach Abschnitt 1.10.3. ADR beteiligt gewesen ist ( Gefahrgut mit hohem Gefahrenpotential)"

    a. Unternehmen ist beteiligt, d.h. ein Sicherungsplan liegt vor oder

    b. Unternehmen ist nicht an der Beförderung von Gefahrgut mit hohen Gefahrenpotential beteiligt, d.h. es ist kein Sicherungsplan erforderlich

    oder liege ich hier falsch?

    Gruß

    Andy

    Muss ja auch im Jahresbericht drin stehen, ob für den Betrieb einen Sicherungsplan besteht...

    Danke Toni,

    im Jahresbericht wird die Prüfung auf Vorhandensein vermerkt! Bei einem internen GB bin ich mit diesem Verfahren durchaus bei dir. Aber wie sieht die Sache aber bei einem externen BG aus?

    Gruß

    Andy

    Der Gefahrgutbeauftragte muss im Rahmen seiner Aufgaben gemäß ADR 1.8.3.3 nur das Vorhandensein des Sicherungsplans und der zugehörigen Unterweisungen überprüfen. Er muss weder seinen Inhalt kennen, noch den Plan inhaltlich bewerten können

    Hallo MrH,

    ich sehe es genauso. Die Prüfung auf Vorhandensein schließt für mich die Kenntnisnahme des Inhalts nicht ein.

    Danke für deine Antwort!

    Gruß

    Andy

    Um also seiner Prüfpflicht nachkommen zu können, muss der GB natürlich auch (formal) inhaltlich prüfen.

    Kannst du die inhaltliche Prüfung des Sicherungsplanes gem. Unterabschnitt 1.10.3.2. durch den Gefahrgutbeauftragten aus den Aufgaben erkennen? Hier ist in der Aufstellung wörtlich die Rede von - Vorhandensein des Sicherungsplanes.

    Gruß Andy

    Hallo Sascha,

    danke für deine ausführliche Antwort. In meiner Frage ging es darum, ob der Gefahrgutbeauftragte Zugang zum Inhalt des Sicherungsplans haben muss oder ob er lediglich Kenntnis darüber erlangen muss, dass ein Sicherungsplan vorhanden ist? Wie sieht hier die Praxis aus?

    Gruß

    Andy