Aktuell eines meiner Lieblingsthemen, das mich viele Haare gekostet hat. Viele teils widersprüchliche Aussagen bei der Recherche und am Ende die Erkenntnis: Als Laie treffe ich lieber keine "rechtssicheren" Aussagen wer darf was.
Trotzdem hier mal ein versuchter Beitrag:
Tüv oder Dekra brauchst du nicht zwingend.
Der Unternehmer (der auch in der Lage sein muss) hat sich im Zuge der Beauftragung ja:
von der körperliche und geistigen Eignung überzeugt,
den Hausmeister in den Tätigkeiten unterwiesen bzw. ausgebildet,
so dass er fachlich & sicher die Aufgaben übernehmen kann.
Sollte das der Unternehmer/Elektrofachkraft nicht können, ist ein Kurs eine gute Möglichkeit dies zu gewährleisten.
Welche Tätigkeiten er dann übernehmen kann? Würde ich mich persönlich ohne fachlichen Hintergrund wie gesagt nicht festlegen. Welche Qualifikation und Vorkenntnisse hat der Mitarbeiter, wie alt ist das Haus etc.? Solche Aussagen lasse ich lieber dann von Elektrofachkräften beantworten.
Ich würde auch immer das Haftungsrisiko bei einer fachliche nicht korrekten Installation einbeziehen, und da ist ja dann noch das Thema Instandhaltung und Prüfung des Ergebnisses, darf er das auch?
Auch die EuP muss regelmäßig geschult/unterwiesen werden. Und wie oben genannt gehört zur EuP auch die fachliche Verantwortung durch eine Elektrofachkraft (die nicht zwingend dafür ständig anwesend sein muss.).
Sinn der EfKffT ist ja, Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen zu befähigen, neben ihrer Hauptaufgabe elektrische Arbeiten (selbstständig und in eigener Verantwortung) vorzunehmen. Der Begriff macht mich immer noch wahnsinnig und sollte wenn: Nicht-Elektrofachkraft aber ausgebildet für festgelegte Tätigkeiten heißen.... .
Wäre jetzt ohne weitere Kenntnisse der Situation meine Wahl.
vg
Katrin