Hallo zusammen,
ich bin gerade bei den ersten Schritten im Bereicht und stoße auf ein meiner Meinung nach großes Problem. Die Problemstellung!
Unter Handlungsanlass habe ich folgendes geschrieben:
Im Bereich der Schleiferei gab es einen Beinaheunfall der einen Totalschaden an der Schleifmaschine hervorrief. Der Fehler liegt bei der Herstellerfirma der Schleifscheibe. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen (ASiG). Bezogen auf den Beinaheunfall hat der Werkleiter das Praktikumsthema „Sichere Handhabung und Montage von Centerless-Scheifscheiben“ befürwortet. Da dieser Vorfall nicht beeinflusst werden konnte bzw. kann, wird in diesem Bericht der Arbeitsablauf in Zusammenwirkung mit dem Arbeitssystem beurteilt und Mängel bezüglich Handhabung und Montage analysiert und beseitigt.
Nun bin ich ins grübeln gekommen, da dies eigentlich kein richtiges Thema ist auf das man einen Bericht erstellt.
Seit ihr auch dieser Meinung?
Wie soll ich denn nun den Punkt "Problemstellung" abhandeln?
HEDERL