Beiträge von Lupfer

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    Moin zusammen,

    für unsere Baustellenmontage sollen wir eine weisungsbefugte und fachkundige Person (Aufsichtsführende Person) benennen, um die sichere Durchführung der Arbeiten zu überwachen.

    Unsere Schwierigkeit ist das so einfach umzusetzen. Wir setzen Monteure in 2 Teams ein, diese wechseln aber häufig untereinander oder es arbeiten 2 x 2er Teams (also 4) zusammen. Das kann am anderen Tag schon wieder ganz anders aussehen. Fachkundig sind alle, aber mit der weisungsbefugniss ist es schwierig. Bisher ist es der Projektleiter als Vorgesetzter, der ist aber nur selten auf der Baustelle. Und somit nicht direkter Ansprechpartner für evtl. die BG etc.

    Bsp. Baustelle XY

    Meyer und Schulze arbeiten Montagsvormittags mit Müller und Muster zusammen. Montagnachmittag arbeiten Meyer und Schulze alleine weiter.

    Dienstag arbeiten Meyer und Muster zusammen. Mittwoch Schulze und Muster...

    Was ich damit sagen will, es rotiert ziemlich. Ist vom Arbeitsprozess auch so gewollt.

    Aber wie kann ich einen Aufsichtführenden bestimmen? Der bürokratische Aufwand ist ja gewaltig, dieses jedes mal neu festzulegen und zu dokumentieren.

    PS: Natürlich muss einer den Hut aufhaben, aber wie könnte man das am besten regeln.

    Vielleicht hat jemand eine Lösung, Alternative, Anregungen?

    Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen.:)

    Danke und Gruß
    Lupfer

    Ja, die GF wird da mitgehen. Wir sind in den letzen Jahren ziemlich gewachsen und das bedarf einiges an Änderungen.

    Bei uns ist es wie bei Hans-Jürgen, viele Führungskräfte(FK) übernehmen noch weitere Aufgaben.

    Aber da sie ja trotzdem für ihre Mitarbeiter mitverantwortlich sind, muss es Ihnen immer wieder klar gemacht werden, ist manchmal mühselig ;)

    Hallo zusammen,

    mich würde mal interessieren, was ihr so in den Stellenbeschreibungen eurer Führungskräfte stehen habt, bezgl. Arbeitsschutz(Qualität).

    Der Hintergrund ist, dass bei uns die Stellenbeschreibungen aktualisiert werden. Ich würde gerne die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Qualität dort mit erwähnen, da bisher dazu nichts vorhanden ist. (Im Arbeitsschutz werden die Führungskräfte bei uns schriftl. beauftragt Unternehmerpflichten im Bereich Arbeitsschutz zu übernehmen, daher soll in den Stellenbeschreibung eher ein allgemeiner kurzer Text stehen.)

    Meine Vorschlag wäre:

    Der Stelleninhaber hat seine Aufgaben so wahrzunehmen, dass

    - die Belange des Arbeitsschutzes in seinem Bereich in vorbeugender Weíse beachtet und eingehalten werden und Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen ausbleiben.

    - die ihm übertragenen Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz verantwortungsvoll ausgefüllt werden.

    - die Qualitätsanforderungen der geltenden Managementnormen eingehalten werden und an der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse aktiv mitgewirkt wird.

    Könnte man das so machen? Wie handhabt ihr das?

    Gruß
    Daniel

    Moin zusammen,

    ich nutze mal den ruhigen Ostermontag und stelle mich auch mal ganz kurz hier vor. Ich lebe und arbeite im schönen Emsland.
    Momentan befinde ich mich in der Sifa-Ausbildung bei der BGHM, in einigen Wochen startet die Präsenzphase 3.2 und dann geht´s bald ins Praktikum. ;(;)

    Ich freue mich darauf viele spannende Themen, tolle Beiträge und nette Leute hier im Forum zu entdecken.

    Viele Grüße
    Daniel