DIe E-Ameise fällt unter die 2006/42/EG Maschinenrichtlinie. Es hat sich wahrscheinlich die bestimmungsgemäße Verwendung geändert, somit wäre das CE erloschen und die Maschine dürfte nicht mehr benutzt werden. Es muss auch eine Vollständige technische Dokumentation vorliegen, mit Zeichnung, Bedienungsanleitung und Lastdiagrammen. Es muss ebenso eine Risikobeurteilung erstellt worden sein.