... Ich bewege 'schweres Gerät', ich muss auf andere achten!...
Finde ich im ersten Ansatz richtig.
ABER:
Meiner Meinung nach hat hier (Pinneberg) einiges nicht richtig funktioniert...
Wenn die komplette Arbeitsschutzorganisation (BA, Unterweisung etc..) fehlt, kann sich der Unternehmer eigentlich nicht einfach rausnehmen... leider wird das dann schon mal nachgeschoben oder nachträglich passend gemacht.
Auch die SiFa müsste anfangen kalten Schweiß ab zu sondern, wenn die Zustände schon immer bekannt waren und er/sie nie was angeprangert hat.
Seitens der Berufsgenossenschaft bzw. staatlichen Arbeitsschutzaufsicht (sind in Schleswig-Holstein ja hmmm sagen wir mal miteinander verbunden....) solte dies im Rahmen der Unfall-Nachuntersuchung geprüft werden.
Wie ist es so oft bei Toten? - den Verunfallten trift eine Mitschuld, er hätte sich nicht so nah am Stapler aufhalten dürfen etc... Der Tote ist immer schuld - kann sich ja auch nicht wehren, fertig. Sieht immer anders aus, wenn der Verunfallte/Geschädigte noch lebt und dann ggf. auch och zivilrechtlich gege die Beteiligten vorgeht.
MfG
Ulli