Beiträge von RaMo-Bremen

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    Hallo,

    mich würde einmal interessieren, wie ihr das mit der Weitergabe von euren eigenen Gefährdungsbeurteilungen (also von eurer Firma) an irgendwelchen Fremdfirmen handhabt.


    Der Fall:
    Wir stellen elektronische Geräte her, die nach Lieferung manchmal bei unseren Kunden im Werk durch einen unserer Servicetechniker dann in Betrieb genommen werden. Nun fragt eine solche Fremdfirma (unser Kunde) nach der Gefährdungsbeurteilung des Servicetechnikers.
    Gefährdungsbeurteilungen sind natürlich vorhanden, doch möchte ich sie eigentlich nicht an firmenfremde Stellen senden, denn in den Gefährdungsbeurteilungen stehen ja auch viele Dinge, die einem außenstehenden absolut nichts angehen und aus meiner Sicht zum Teil auch dem Datenschutz unterliegen, da dort ja auch die Namen des Management, der Führungskräfte, der Ersthelfer, der Betriebsarzt, der Betriebsrates, usw. alles aufgeführt sind. Weiterhin werden dort ja auch erkannte Mängel und Defizite genannt sowie deren aktuelle Maßnahmenbearbeitung. Diese Firmeninternas gehen doch anderen Firmen nichts an - oder ?

    Wie seht ihr das, bzw. wie handhabt ihr so etwas mit der Weitergabe eurer eigenen Gefährdungsnbeurteilungen ?

    Oder kennt ihr irgendeine Vorschrift. wo so etwas geregelt ist ?


    Gruß
    Ralf

    Also bei mir wollten sie damals vorab den Praktikumsbericht bis zum Abgabetermin als Datei haben (als möglichst zusammenhängendes PDF) und zusätzlich sollten wir eine Papierversion zur nächsten Präsenzphase dann zwecks Ablage mitbringen.

    Bei der "Datei" stand ich auch vor der Frage, wie mache ich es ? Denn der Praktikumsbericht setzte sich natürlich aus verschiedenen Dateiformaten zusammen.....WORD, EXCEL, PDF, Bilder, Scans und das sogar noch erschwerend von der wechselnder Seitenausrichtung her in einem Dokument (Hoch-/Querformat).

    Ich hatte das Glück mir hieraus durch unsere Marketingabteilung ein einziges PDF erzeugen zu lassen, vom Deckblatt über Bericht bis hin zu den ganzen Anhängen. Mit der Professional-Version von Adobe geht das alles irgendwie die verschiedenen Formate und Seitenausrichtungen zusammenzufügen. Die Kollegin aus dem Marketing hat dafür nur ca. eine halbe Stunde benötigt bis der komplette Praktikumsbericht als fertige PDF-Einzeldatei vorlag. Ich hätte wahrscheinlich wesentlich länger gebraucht :)

    Frage am besten vorher einfach deinen TAP, wie er es haben möchte......vielleicht machst du dir da viel zu viel Gedanken.

    Viel Erfolg bei deinem Praktiumsbericht !

    Hat jemand Erfahrung mit der Software von Risk-Project

    Hallo Steffen,

    ich wollte für unsere Firma im letzten Jahr auch eine entsprechende Software anschaffen und habe u.a. dabei auch Risk-Projekt getestet.
    Die mehrwöchige Testphase ist absolut kostenlos und man bekommt (sofern man möchte) per Telefon oder Teamviewer eine ca. einstündige Einweisung in das Programm und kann es dann ausgiebig testen (GBU's erstellen, Gefahrstoffkataster anlegen, Betriebsanweisungen, usw.). Auch bei Fragen während der Testphase stehen die Mitarbeiter einem freundlich und kompetent per Telefon zur Seite.
    Wenn man sich nach der Testphase für das Programm entscheidet, kostet es eine jährliche Lizensgebühr um die ca. 1000 Euro pro Jahr (wenn ich mich recht erinnere)

    Das Programm ist nicht schlecht, aber ich finde es zum Teil sehr umständlich, besonders wenn man z.B. die Gefährdungsbeurteilungen ausdrucken möchte. Auch der Platz bei einigen Feldern zum Eingeben von Texten ist begrenzt. Darüber hinaus gab es noch viele kleine Dinge, die mich nicht zufrieden gestellt hatten.
    Gegen das Programm habe ich mich letztendlich entschieden, da alle eingebenen Daten auf Servern von Risk-Project gespeichert werden und man also keine Daten auf dem eigenen Rechner hat. Sollte man die jährliche Lizens einmal kündigen, hat man nichts mehr, es sei denn man hat sich die Daten vorher importiert (als PDF oder EXCEL).

    Mein Rat: Hole dir den kostenlosen und total unverbindlichen Testzugang und probiere es einfach aus, ob dies "deine" Software werden könnte.....

    Wie gesagt, nicht schlecht die Software, aber hat mich persönlich nicht überzeugt.....

    Gruß
    Ralf

    Hallo Cooley,

    das war von mir ja auch nur erst einmal eine Idee, bzw. ein Vorschlag, ob es überhaupt für dich in Frage kommt.

    Mit den Kosten musst du natürlich selber klären. Für Mitgliedsbetriebe der BG ETEM ist der Lehrgang natürlich kostenlos. Für SiFa's anderer BG'en oder Selbstständige SiFa's möchte die ETEM diesen Lehrgang wahrscheinlich bezahlt haben (sofern überhaupt freie Plätze vorhanden sind).
    Aber würde diese Lehrgangsgebühr nicht eh dein Arbeitgeber übernehmen, denn wenn du andere Fortbildungsveranstaltungen oder andere Lehrgänge besuchst, kostet es ja schließlich auch etwas :)

    Kontaktiere doch einfach mal die BG ETEM und frage was möglich ist und was es kostet (BG ETEM in Bad Münstereifel, Abteilung Schulung/SiFa-Betreuung, Tel: 02253-506-2216)

    Gruß
    Ralf

    Hallo Cooley,

    wie wäre es denn als Weiterbildung einfach die Präsenzphase V (also den fachspezifischen Teil) bei einer anderen BG zu besuchen ?

    Wie ich sehe, hast Du mal deine Ausbildung bei der BGHW abgeschlossen. Wie wäre es denn z.B. die Ausbildungsstufe III noch einmal bei der BG ETEM zu machen ? Dort gibt es 2 verschiedene branchenspezifische Teile. Sehr interessant und auch übergreifend zu Produktionsbetrieben ist z.B. der Teil "Branchenspezifik Fertigungsbetriebe" (Lehrgang "P6F").
    Inhalte dort sind u.a.: Spezielle Maschinen und Anlagen, Elektrotechnik im Fertigungsbetrieb, Messen und Beurteilen von Lärmbelastungen sowie das Thema Persönliche Schutzausrüstung. Dauer insgesamt 3 Tage in Bad Münstereifel.

    So hättest Du doch 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Du hast dich weitergebildet und hast gleichzeitig noch einen branchenspezifischen Abschluss bei der BG ETEM.

    Wäre das nicht eine Idee ?

    Gruß
    Ralf

    Der Praktiumsbericht ist erst nach der LEK 3 zu erstellen.

    Hallo Beate,

    wie soll das denn funktionieren ?

    Der Praktikumbericht und dessen Bewertung ist die LEK 2. Die Präsentation des Praktikumberichtes und dessen Bewertung ist die LEK 3.

    Wie soll das denn funktionieren, den Praktikumbericht erst nach der LEK 3 zu erstellen, wenn das Praktikum (LEK2) und die Präsentation (LEK3) schon bewertet wurden ?

    Hast du hier einen Gedankenfehler ?

    Gruß
    Ralf

    nein, er meint die LEK 2, also die Bewertung des Praktikumsberichtes.

    Nach der Selbstlernphase 2 ist kein Test oder kein Bericht erforderlich. Nach deiner Selbstlerphase 2 schließt sich i.d.R. ja die Präsenzphase III an und danach kommt dann erst das Praktikum und der Praktikumsbericht (LEK 2).

    Gruß
    Ralf

    Hi,

    was sagt denn die Bedienungsanleitung des RCD aus ?

    Ich habe mal eben in einer unserer Bedienungsanleitungen eines RCD nachgeschaut. Die Montage, Anschluss und Inbetriebnahmke darf nur durch eine ausgebildete Elektrofachkraft vorgenommen werden. Das regelmäßige "Prüfen" des RCD (Testschalter umlegen und Testtaste drücken) gehört zur Bedienung des RCD und kann durch den Bediener erfolgen. Dieser muss in diesem Beispiel also keine EFK und auch keine EuP sein.
    Für mich würde also eine Ein-bzw. Unterweisung des Werkstattleiters in den Prüfablauf völlig ausreichen.

    Sicherungswechsel an Containerpressen kommt darauf an, welche Spannungshöhe würde ich sagen. Kleinspannung i.O, aber darüber hinaus EFK oder zumindest EuP.

    Gruß
    Ralf


    Ich möchte auch nicht mit dem Thema übertreiben aber wo fange ich am besten an?


    Leider hast du keinen Wohnort in deinem Profil hinterlegt.....

    Falls du zufälligerweise aus Bremen oder sehr naher Umgebung kommst, kann ich gerne mal auf eine Tasse Kaffee (oder zwei) bei dir vorbei kommen um dir eine kurze Einweisung zu geben, wie du diese Themen am besten einfach aber zielführend angehen kannst........gerade bei einem Kleinunternehmen mit 3 MA ist es noch relativ simpel, wenn man gewisse Prozesse und Vorgehensweisen beachtet.

    Also, falls du aus meiner Nähe kommst, melde dich einfach mal......

    Hallo Jürgen,

    also bei mir waren es damals 30 Fragen zum Ankreuzen (Anzahl der richtigen Antworten war sogar vorgegeben), die nur den Stoff aus der letzten Woche beinhalteten.

    Ein bißchen Grundlagenwissen aus den vorangegangenen Wochen gehört natürlich auch dazu, alleine schon um teilweise die Aufgabenstellung richtig zu verstehen.
    Und manchmal konnte man auch einfach durch das Ausschlussprinzip auf die richtige/n Antwort/en kommen :)

    Aber wenn du die Woche ein bißchen aufpasst, ist es total problemlos zu bewerkstelligen......also bei uns lagen alle Teilnehmer damals so zwischen 75 bis 100 % und alle haben bestanden.

    Gruß
    Ralf

    Ralf: Ich habe Probleme mit Deiner Fragestellung. Einerseits schreibst Du, dass Ihr das Essen und Trinken am Arbeitsplatz und private Pflanzen verbieten wollt, andererseits suchst Du jetzt, also nach der Entscheidung Argumente und Begründungen dafür. Das passt doch nicht zusammen. Warum wollt Ihr das denn verbieten? Ihr habt Euch doch etwas dabei gedacht, oder nicht? Also muss es doch Dir/Euch bekannte Gründe geben oder wollt Ihr trotz guten Betriebsklimas die Mitarbeiter einfach nur ein bißchen ärgern

    Erst einmal danke ich Allen für die Hinweise, Tips und Erfahrungen aus euren Firmen. Wie gesagt, ich sammle ja gerade verschiedene Argumente und möchte es dann auch erst einmal mit dem Vorstand besprechen, wie wir hier dann weiter vorgehen werden. Aus euren Antworten konnte ich einige Ideen entnehmen, vielen Dank dafür.

    @ Micherheit: Warum passt meine Fragestellung nicht zusammen ? Klar man kann es stumpf verbieten, aber das wollen wir nicht. Ihr wisst alle, gutes Personal ist schwer zu bekommen und wir möchten niemanden "vergraulen". Daher suchen wir halt den "goldenen Mittelweg" :) An den Plätzen, wo mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, ist ein Verbot unumgänglich, das ist uns auch klar. Aber zum Beispiel 2 Arbeitsplätze weiter oder in dem daneben liegenden Büro, wie sieht es da aus ? Wir möchten vermeiden, dass "Neid" oder so etwas aufkommt, was das Betriebsklima darunter leidet. Ich weiss, es ist sehr schwiering hier nun einen goldenen Mittelweg zu finden......deshalb ja auch meine Frage in diesem Forum an euch, ob ihr dieses Problem auch schon hattet und wie ihr damit umgegangen seid....

    Die übrige Infrastruktur in der Firma ist super, wir haben ein tolles Betriebsrestaurant, ein schönbes Bistro und in jedem Gebäude und jeder Etage 1-2 Teeküchen. Alles neu und vom Feinsten.
    Auch sog. Kommunikationstische (Stehtische) sind in jeder Abteilung vorhaden. Also mehr Angebote schaffen, so wie es oben vorgeschlagen wird, brauchen wir nicht.
    Aber: wir wollen natürlich auch nicht, dass die Mitarbeiter ihren Kaffee und ihr Brötchen dort essen und jedesmal erst einmal 30 Minutenb Pause dabei machen......ach, es ist halt alles sehr schwierig :)

    Auch gegen 1 oder 2 kleine Pflanzen am Arbeitsplatz haben wir nichts einzuwenden, aber es gibt mittlerweile halt ein paar Arbeitsplätze, die aussehen wie ein Dschungel mit 2 Meter hohen Rankpflanzen, wo man den eigentlichen Arbeitsplatz nur noch erahnen kann. Auch hier müssen wir halt nun irgendwie den "goldenen Mittelweg" finden, was gar nicht so einfach ist.

    Hallo,

    bisher haben wir es in unserer Firma geduldet, dass an allen Arbeitsplätzen (Verwaltung, Lager, Forschung & Entwicklung, Produktion - Montage elktronische Geräte, usw.) gegessen und getrunken wird. Hiermit meine ich das Frühstücksbrötchen, die Snacks zwischendurch und natürlich den obligatorischen Kaffee oder Tee. Für die großen Pausen und das Mittagessen gibt es ein Bistro und ein Betriebsrestaurant für die Nahrungsaufnahme, so dass es eigentlich nicht erforderlich ist dieses am Arbeitsplatz zu tätigen.

    Mit Bezug eines Neubaus wollen wir es nun verbieten, bzw. erheblich einschränken, dass direkt an den Arbeitsplätzen gegessen und getrunken wird, Daher bin ich nun hier auf der Suche nach verschiedenen Argumentationshilfen und euren gutren Ideen :)

    Hierbei wollen wir natürlich sehr diplomatisch vorgehen, da bei uns ein sehr tolles Betriebsklima existiert, und es nicht einfach stumpf verbieten. Daher bin ich auf der Suche nach Argumenten oder auch Kompromissideen.......

    Ein gesetzlich generelles Verbot gibt es ja nicht. Und einige Ausnahmen des Verbotes sind mir bekannt, zum Beispiel steht dazu ja etwas in der:

    - Biostoffverordnung -BioStoffV-
    - Einige Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) z.B. :
    - TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
    - TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten"
    - TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
    - Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), z.B. :
    - TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle"
    - TRGS 526 "Laboratorien"
    - TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
    - TRGS 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas"
    - TRGS 530 "Friseurhandwerk"
    - DGUV Information 209-054 (bisher: BGI 805) "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Metallindustrie",
    - DGUV Regel 114-012 (bisher: BGR 238) "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft; Teil 1: Sammlung und Transport von Abfall",
    - DGUV Regel 114-007 (bisher: BGR 142) "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung" und
    - DGUV Regel 109-003 (BGR 143) "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen".

    Aber all dieses trifft auf uns, unseren Betrieb und unseren Tätigkeiten, ja nicht zu.


    Habt ihr noch andere Quellen, wo so etwas drin stehen könnte, was den Verbot von "Essen und Trinken" am Arbeitsplatz" rechtfertigen könnte ?? Argumente, Ideen, Vorschläge ??

    Wie ist so etwas in euren Betrieben geregelt ? (einen Betriebsrat haben wir übrigens nicht, falls die Frage interessant sein sollte)


    Ein weiteres Problem sind einige Arbeitsplätze, die momentan eher an einen Dschungel erinnern, anstatt an einen Arbeitsplatz, zum Beispiel in der Platinenbestückung. (sehr viele und sehr große private Pflanzen am Arbeitsplatz). Auch dies wollen wir im Neubau nicht mehr uneingeschränkt dulden.

    Gibt es diesbezüglich igendwelche Vorschriften ?? Oder Argumentationsideen und Vorschläge eurerseits ??


    Über Tips und Hinweise zu beiden Problemen wäre ich sehr dankbar


    Gruß
    Ralf

    Ralf: Prima, wenn ihr ein "Überangebot" an Bewerbern habt, gebt den MA doch die Möglichkeit in z.B. Inhouse Kursen, den Ersthelfer zu machen - unabhängig von Grenzen. Kosten schließlich fast nix, auch ohne BG Zuschuß und ihr setzt damit nicht nur Signale, sondern honoriert auch das Bemühen der MA. Super Sache!

    naja...."Kosten schließlich fast nix"....ist so nicht ganz richtig :)
    Du musst ja nicht nur die Seminarkosten für den Erste-Hilfe-Kurs selbst sehen, der ja sogar von der BG übernommen wird, sondern auch die internen Kosten der Firma für die Mitarbeiter/-innen. Bei einem Vollkostenstundensatz von knapp 140 Euro für einen Mitarbeiter, kommen da bei einem vollen Tag "Ausbildung" also schnell mal EUR 1.120,- an "internen Kosten" für diesen Tag pro Mitarbeiter zusammen (zzgl. Reisekosten, Spesen und den anderen internen Aufwand wie Schulungsanforderung, Dienstreiseantrag und -abrechnung, Seminarbeurteilung, usw.).

    Wir bilden, was die Anzahl der Ersthelfer angeht, sowieso schon etwas "über Bedarf" aus, aber alle Interessierten können wir leider nicht berücksichtigen.

    Hallo Heinz,

    also bei uns in der Firma ist es eigentlich anders herum. Ich habe mehr "Bewerber" für den Ersthelfer, als ich ausbilden darf. Die einmal Ersthelfer sind, machen das in der Regel auch dann beim nächsten Lehrgang in 2 Jahren auch wieder, einige machen das schon über 10 oder sogar 20 Jahre. Somit habe ich also schon mal einen verlässlichen "Pool" an Leuten.

    Da wir in den vergangenen Jahren extrem gewachsen sind mit der Firma, muss natürlich auch die Anzahl der Ersthelfer fast alle 2 Jahre angehoben werden.

    Es sind aber immer welche dabei, die das sehr gerne machen, z.Bsp.:

    a) die Mitarbeiter/-innen die ehrenamtlich z.B. als Übungsleiter, Tauchlehrer oder Betreuer im Jugendbereich tätig sind oder auch in irgendwelchen Rettungsorganisationen (wie ich z.B. auch in der DLRG Wasserrettung) tätig sind und die Aus- oder Weiterbildung alle 2 Jahre nachweisen müssen. Dies ist eigentlich für diese Leute Motivation genug, damit sie nicht ein Wochenende Ihrer Freizeit "opfern" müssen für die Erste-Hilfe-Aus- oder Weiterbildung, sondern dies als Ersthelfer während der Dienstzeit machen. Und die Organisationen, bei denen man ehrenamtlich tätig ist, erkennen die betrieblichen Ersthelferlehrgänge i.d.R. auch problemlos an.

    b) aber auch z.B. junge Mütter, die gerade aus der Elternzeit zurück kommen und 10 Jahre keinen Kurs gemacht haben, sind hierfür sehr empfänglich, ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse mal wieder aufzufrischen (also ich hatte jetzt 2 junge Mütter die zu mir kamen und darum baten mitmachen zu dürfen, weil sie gar nicht wissen was sie machen müssen, wenn dem Kind mal etwas zustößt)


    Schau doch mal, ob Ihr Übungsleiter, DLRG'ler oder ähnliches in der Firma habt und "köder sie damit :)

    Gruß
    Ralf

    Liegen hier eventuell ein paar Missverständnisse vor ?

    Es wird nach einer Stellenbeschreibung gesucht und nicht nach einer "Bestellung zur SiFa", nicht nach einer Tätigkeitsbeschreibung und auch nicht nach einer Stellenausschreibung.

    Eine Stellenbeschreibung ist eine personenneutrale schriftliche Beschreibung einer Arbeitsstelle zu Zielen, Aufgaben, Inhalten und Kompetenzen. Inhalte einer Strellenbeschreibung sind zum Beispiel:

    - wie ist die Stelle in der Unternehmensorganisation eingebunden (am Beispiel SiFa, ist es eine Stabsstelle direkt an die GF angegliedert ?) ?
    - wer ist gegenüber dem Stelleninhaber weisungsbefugt und welche Weisungsbefugnis besitzt der Stelleninhaber gegenüber wem ?
    - wie ist die Stellvertreterrregelung geregelt (Urlaub, längere Krankheit, Lehrgänge, usw.) ?
    - welche Zielsetzung soll mit der Stelle erreicht werden ?
    - welches sind die Führungsaufgaben, Fachaufgaben und personenbezogene Aufgaben ?
    - welche Kompetenzen und Pflichten hat der Stelleninhaber, bzw. welche muss er haben ?
    - Budgetverantwortung ?
    - welche Anforderungen muss der Stelleninhaber erfüllen ?
    - wie ist die Zusammenarbeit mit anderen Stellen geregelt ?
    - welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibnt es, bzw. welche sind angeraten ?
    - gibt es Leistungskriterien zur Messung der erwarteten Leistungsstandards ?
    - gibt es Hinweise zur Leistungserwartung als objektive Grundlage für eine Leistungsbeurteilung ?
    - sachlich-organisatorische Angaben (Datum, nächste Überprüfung, Unterschriften, Verteiler, usw.)

    Ein Muster einer anderen Stellenbeschreibung wird dir kaum weiterhelfen, da sie sehr stark von den Gegebenheiten der Firma und vom Gesamtgefüge abhängen.

    Aber Du kannst deinen Entwurf ja mal mit den o.g. Punkten vergleichen, ob Du diese berücksichtigt hast oder zumoindest an die einzelnen Punkte gedacht hast.

    Gruß
    Ralf

    Moin,

    auch bei uns in der Firma wird es so gehandhabt, wie oben bereits mehrfach geschrieben:

    Die gesamte Firma ist rauchfrei, d.h. in den Gebäuden wird nicht geraucht. Im Außenbereich wurde durch den Vorstand ein Raucherpavillon aufgebaut, der die Raucher vor Regen, Nässe und Schnee schützt. Jeder kann jederzeit rauchen gehen, allerdings muss er dazu am Eingangsterminal "ausstempeln", da diese zusätzlichen Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit gehören.

    Klar, am Anfang gab es natürlich auch einige Raucher-"Nörgler", die dies nicht gut fanden, aber mittlerweile ist die Akzeptanz da und es gibt aktuell keine Probleme mehr. Auch haben sich die Raucher anfangs dann beim Vorstand beschwert, warum die Raucher ausstempeln müssen während ander Nichtraucher ihre normalen Pausen überziehen und minutenlang mit Kollegen quatschen und ständig Kaffee holen, sprich dass die Nichtraucher dann länger Pausen haben als die Raucher. Das ist natürlich absoluter Quatsch, denn auch der Raucher holt sich (zusätzlich zu den Rauchpausen) ja auch seinen Kaffee und schnackt auch mit den Kollegen.

    Nach ein paar Monaten Eingewöhnungszeit, hat es sich aber gelegt und eigentlich sind alle damit nun zufrieden.......Ein kleiner Nebeneffekt ist übrigens, dass die Raucher nicht mehr so oft zum Rauchen gehen (die Zeit muss ja nachgeholt werden) und das auch die Anzahl der Raucher generell seitdem weniger geworden sind. Glückwunsch den Kollegen und Kolleginnen, die es geschafft haben mit dem Rauchen aufzuhören |?

    Gruß
    Ralf

    PS: Ich bin selbst Raucher und mich hat man noch nicht überzeugt aufzuhören :Lach: