Hi,
im VDI-MT 2047 Blatt 4 steht hierzu:
...Einschlägige Fortbildungsmaßnahmen werden empfohlen und als Auffrischungsschulung anerkannt. Über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ist ein entsprechender Nachweis zu führen...
Würde ich als ein "kann" aber kein "muss" ansehen.
Wobei klar ist, das man sich über etwaige Änderungen ja auf dem laufendem halten muss.
Nochmal nachgeschaut. in der TRBA200 steht dazu folgendes:
(3) In Abhängigkeit von der Aufgabe und der Höhe der Gefährdung, kann zur Erlangung der benötigten Kompetenz im Arbeitsschutz die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erforderlich sein.
(4) In den Schutzstufen 3 und 4 ist das Intervall für regelmäßige Fortbildungen so zu wählen, dass die Aktualität der Fachkunde gewährleistet ist, mindestens alle 5 Jahre. Der Arbeitgeber hat die Fortbildungsmaßnahmen so auszuwählen, dass die Inhalte die Anforderungen dieser TRBA erfüllen und die Vortragenden über die erforderlichen Kompetenzen zum gewählten Thema verfügen.
(5) Zusätzlich ist es erforderlich, kontinuierlich die Fortentwicklung von Wissenschaft, Stand der Technik und Rechtsetzung zu verfolgen, damit die erforderlichen Kompetenzen für alle im Anhang 1 gelisteten
Themenkomplexe auf einem aktuellen Stand gehalten werden.
Wäre also abhängig von eurer Schutzstufe, in welche die Verdunstungskühlanlage eingeteilt ist und welche Gefahren identifiziert sind.