Beiträge von PeKe

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    Ey ich find die Teile so übel. Das so was überhaupt verkauft werden darf. Wir haben sie in den Urinalen. Ist zum in die Ecke K*<X*en.

    Besonders Lustig im SDB finde ich den Passus verschlucken.

    Im Zeitalter von Nachhaltigkeit, Mikrokunststoff im Wasser etc. ... finde ich das Produkt gehört vom Markt genommen.

    Hi,

    ich habe einige Seminar für verschieden Tools gemacht und ihr werdet staunen, ich kam zu der Erkenntnis das eigentlich immer dasselbe gemacht wird und sich lediglich das Diagramm bzw. die Dokumentation/Präsentation unterscheidet (die Alternative wäre ich bin zu blöd, kann ja auch sein :/ ).

    Je nach gewünschtem Ziel ist halt das eine Diagramm besser verständlich als das andere.

    Lediglich einmal hatte ich wirklich einen Nutzen bei einer Ereignisanalyse. Es kristallisierte sich heraus, dass mehrere, nicht direkt an der Tätigkeit beteiligte Arbeitsgruppen, negativ auf das Ereignis gewirkt hatten. Dies konnte als Baum gut abgebildet werden.

    Gruß

    Peter

    Sind die bei Euch besonders beansprucht? Oder ist das ein normaler und erwartbarer Turnus?

    Geht hauptsächlich um Stühle in der Messwarte. Obwohl meist schon "Schwerlaststühle" sind diese 24/7 im Gebrauch. Dazu kommt die teilweise lässige Einstellung "ist ja nicht meins" was im täglichen Gebrauch sich auch negativ auswirkt. Das war auch der Hauptgrund für die Maßnahme "Personalakte" Die rein im Büro genutzten Stühle halten bei uns länger und werden bei Bedarf erneuert. Auch dort gilt die augenscheinliche Prüfung. Die Kollegen machen halt weniger Blödsinn mit ihrem Arbeitszeug.

    Hi,

    wir machen das ähnlich wie im Film. |?

    Mitarbeiter sind unterwiesen wie das Ding auszusehen hat und was sie zu tun haben wenn was kaputt ist.

    Nutzen sie einen defekten Stuhl und haben dadurch einen Unfall bekommen sie einen Eintrag in die Personalakte, da sie keine Prüfung (in Augenscheinnahme auf offensichtliche Mängel) durchgeführt haben. Kommt aber selten vor, da wir die Stühle im Schnitt alle 4-5 Jahre austauschen müssen weil kaputt. Meist der Bezug und die Mechanik zur Einstellung von Höhe, Lehne und Armstützen. Also nicht auf den ersten Blick erkennbar.

    Gruß

    Peter

    Hi,

    ich würd mal sagen du darfst maximal 720 Kg einlagern und das über die einzelnen Fächer verteilt.

    Die Feldlast ist hier in Summe mit 720 Kg angegeben, das ist die oberste Grenze.

    Auf hier nur 3 Fächer verteilt 240 KG je Fach.

    Gruß

    Peter

    Hi,

    im VDI-MT 2047 Blatt 4 steht hierzu:

    ...Einschlägige Fortbildungsmaßnahmen werden empfohlen und als Auffrischungsschulung anerkannt. Über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ist ein entsprechender Nachweis zu führen...

    Würde ich als ein "kann" aber kein "muss" ansehen.

    Wobei klar ist, das man sich über etwaige Änderungen ja auf dem laufendem halten muss.

    Nochmal nachgeschaut. in der TRBA200 steht dazu folgendes:

    (3) In Abhängigkeit von der Aufgabe und der Höhe der Gefährdung, kann zur Erlangung der benötigten Kompetenz im Arbeitsschutz die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erforderlich sein.
    (4) In den Schutzstufen 3 und 4 ist das Intervall für regelmäßige Fortbildungen so zu wählen, dass die Aktualität der Fachkunde gewährleistet ist, mindestens alle 5 Jahre. Der Arbeitgeber hat die Fortbildungsmaßnahmen so auszuwählen, dass die Inhalte die Anforderungen dieser TRBA erfüllen und die Vortragenden über die erforderlichen Kompetenzen zum gewählten Thema verfügen.
    (5) Zusätzlich ist es erforderlich, kontinuierlich die Fortentwicklung von Wissenschaft, Stand der Technik und Rechtsetzung zu verfolgen, damit die erforderlichen Kompetenzen für alle im Anhang 1 gelisteten
    Themenkomplexe auf einem aktuellen Stand gehalten werden.

    Wäre also abhängig von eurer Schutzstufe, in welche die Verdunstungskühlanlage eingeteilt ist und welche Gefahren identifiziert sind.

    Hi, die Antworten sind ja schon klar. Du solltest darüber nachdenken, ob zusätzlich in Englisch angebrachte Warnhinweise ggf. zu Verwirrung führen könnten oder einfach die Informationsaufnahme negativ beeinflussen. Wenn sie das nicht machen, lass sie dran. Wenn sie "stören" mach sie weg.

    Wir hatten mal einen Backenbrecher in Italien gekauft und unser Einkauf hatte "vergessen" auf die deutsche Berschriftung hinzuweisen. Haben wir halt alles nachträglich selbst gerichtet -> unnötige Arbeit.

    Gruß

    Peter

    Sieht so aus, als sollte das Brandschutzkonzept neu betrachtet werden.

    Es gibt viele Menschen die in ihrer Rosa Welt lauter Helden aus irgendwelchen Filmen sehen die in letztem Einsatz das Leben vieler retten. Bei euch wäre das dann der MA der sich heroisch mit Sandeimer und Schäufelchen auf einen Lithium Brandherd stürzt.

    Nicht böse gemeint, aber dein CEO sollte mal in der Realität ankommen. Feuerwehr rufen wenn´s brennt und schon ist der "Ersten HIlfe" genüge getan.

    Ich will nicht den Sand in Frage stellen. Er sollte aber auf eine fundierten Basis eingeführt werden und nicht weil das einer "toll" findet.

    Gruß

    Peter

    Die GL des Kunden möchte jedoch eine schmale und aufwandsarme Lösung.

    Wünschen darf man sich alles..hier ist das aber prinzipiell der falsche Ansatz.

    Wir haben Unterteilt in verschiedene Mitarbeitergrupppen: Führungskräfte/Vorgesetzte, Büro mit/ohne Kundenkontakt, Meister - Lager, Handwerk etc.

    Bisher auch nur auf sehr hoher Flughöhe durchgeführt was mir besonders nicht gefällt, passt aber zum Wunsch deines Kunden.

    *SarkAn* Scheinbar gehen alle Geschäftsführer auf dieselbe Schule *IroAus*

    Je nach Gruppe gibt es dann verschiedene Belastungen.

    Aber eine richtige Lösung kann ich dir leider auch nicht präsentieren, da sich hier bei uns auch keiner wirklich damit beschäftigen will.

    Ein Beispiel:

    Belastung/Gefährdung:

    E-Mails werden in Besprechungen gelesen - Fehlentscheidung durch Ablenkung - zu hohes Arbeitspensum.

    Maßnahme:

    Verhaltensregeln einführen und für die Einhaltung sorgen; Zeit zur E-Mail Bearbeitung blocken

    Gruß

    Peter

    Du wirst doch das GHS Symbol H280 Gase unter Druck finden. Und wenn du mal gesehen hast, wie dir so eine Gasflasche, geschweige den ein Bündel um die Ohren fliegt, wirst du doch hoffentlich von einer Gitterabtrennung im Fluchtweg abkommen.

    Du kannst natürlich versuchen eine Begründung zu finden, weshalb bei einem Brand diese Gasflaschen nicht heiß werden und dir daher auch nicht um die Ohren fliegen.

    Viel Glück.

    Ich vermute mal das wird wegen Brandschutzvorschriften nicht gehen. Du musst ja nicht nur Dinge die brennen könnten sondern wie hier auch der Druckaufbau durch Hitzeeinwirkung betrachten. Abgesehen von undichten Gasflaschen etc.... .

    Ließ doch mal die TRGS 510 durch. Da stehen tolle Sachen drin wie z.B.

    Bei der Lagerung in Lagerräumen müssen

    1. die Lagerräume von angrenzenden Räumen feuerhemmend getrennt sein,
    2. Abtrennungen feuerbeständig sein, wenn in angrenzenden Räumen, die nicht dem Lagern von Gasen dienen, Brand- oder Explosionsgefahr besteht,
    3. die Außenwände von Lagerräumen mindestens feuerhemmend sein; beträgt der Abstand zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, mindestens 5 m, kann die Außenwand aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,
    4. Dacheindeckungen ausreichend widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein,
    5. Fußbodenbeläge in Lagerräumen für ortsbewegliche Druckgasbehälter mindestens schwerentflammbar sein.

    Gegen so eine Gitterkonstruktion als Lager/Abnahmeplatz spricht nix dagegen, halt nicht im Fluchtweg ;-). Am einfachsten wäre ggf. das Verlegen ins Freie.

    Vielleicht hilft auch die TRBS 3146/TRGS 746 "Ortsfeste Druckgasanlagen für Gase"

    Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln, die bei der Reinigung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie deren Einrichtungen eingesetzt werden. Sie findet keine Anwendung auf Reinigungs- und Pflegemittel, deren Wirkung ganz oder teilweise auf biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung beruht.

    1. Zur "Arbeit" eingesetzt, dann GBU, BA erforderlich inkl. Substitutionsprüfung, Gefahrstoffkataster etc..

    2. Eigenwirtschaftlich eingesetzt (z.B. Spülmaschine in einer Gemeinschaftsküche) ohne Arbeitsanweisung und Zusammenhang zur Tätigkeit --> keine BA. Es langen die Herstellerhinweise auf den Reinigungsmitteln.

    Bei einem internen Audit wurden wir auch bemängelt. Damit der Auditor ruhe gibt, haben wir eine allgemeine BA für Haushaltsreiniger erstellt ohne uns auf ein Produkt festzulegen. Gefährdungen sind und Daily Life Risk abgedeckt. Aber meiner persönlichenMeinung nach war schon das zu viel.

    Beachte, nur für Haushaltsübliche Arbeiten ohne Zusammenhang zur Tätigkeit (Arbeit/Beruf).