Beiträge von B.T.Z.N.

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    Hallo Alle,

    erst mal Danke für die schnellen und guten Antworten.

    Ich habe gerade mit dem Betriebsarzt gesprochen. Der ist auch der Meinung das ein Umbau gemacht werden kann der nicht der ASR entspricht, wenn die vorherige Situation (Ansteckung, psych. Belastung wegen Ekel, Reinigung, etc.) schlechter ist wie die Situation nach dem Umbau (psych. Belastung, umsetzen von Mitarbeitern mit Behinderung innerhalb der Firma, etc.). Es ist auch so das alle Mitarbeiter*innen den Umbau gut finden. (Was natürlich nicht als Grundlage für den verstoß gegen Verordnungen reicht).

    Gut war, das der Betriebsarzt auch die Lösung mit einer mobilen Toilette vorschlug, wozu ich schon vor 3 Jahren geraten habe.

    Ich schaue jetzt erst mal selber wie es weiter geht von Seiten der Geschäftsleitung/Betriebsrat/und allen anderen beteiligten.


    Noch mal Danke für den guten Austausch hier


    Beste Grüße

    Thomas

    Hallo,

    ich habe meine zweite Frage an das Forum und hoffe das mir wieder so gut geholfen wird.

    Wir haben folgendes Problem: ein ehemaliges Badezimmer soll so umgebaut werden das zwei getrennte Toiletten darin unterkommen. Die eine Toilette soll von den Mitarbeiter*innen benutzt werden, die andere soll von Klient*innen genutzt werden. Die Momentane Situation mit einer Toilette ist aus Hygienischen Gründen nicht weiter so umsetzbar. Die Toilette ist Momentan nicht wirklich Behinderten gerecht, aber sie ist groß genug das man sich darin gut bewegen kann, auch wenn die Person Einschränkungen hat.

    Ganz wichtig, auch nach dem Umbau ist es nicht vorgesehen das beide Toiletten gleichzeitig genutzt werden. Immer nur einer hat Zugang – Klient*in oder Mitarbeiter*in

    Aufgrund der Größe des Raumes – ca. 1,5 m x 2,2 m - ist es nicht möglich die in der

    ASR A4.1 Sanitärräume vorgegebenen mindest Abstände einzuhalten. So kommen wir z.B. auf 160 mm statt 200 mm neben der Toilette und 600/700 mm anstatt 600/800 mm vor der Toilette.
    Egal welchen Grundriss wir durchspielen, es passt nicht. Auch schwingt mal eine Tür in den Bereich einer anderen Tür.

    Ich hänge jetzt so ein bisschen bei der Entscheidungsfindung? Welchen Kompromiss kann ich eingehen und wie und wo begründe/verschriftliche ich diesen?

    Reicht es, wenn ich in der Gefährdungsbeurteilung die Infektionsgefahr als gefährlicher betrachte wie die Gefahr durch zu kleine Bewegungsflächen (psychische Gefährdung/nicht behinderten gerecht)?

    Ich freue mich wenn mir wer weiterhelfen kann.

    Beste Grüße

    Thomas

    Hallo, noch mal vielen Dank für die Unterstützung.

    Es wird wohl eine Betriebs/Verfahrensanweisung werden die für die Jährliche Unterweisung genutzt wird und an den Arbeitsplätzen als "Erinnerungsstütze" gelagert wird. Der Betriebsarzt findet das vorgehen auch gut und die Kolleg*innen sind auch der Meinung das das eine gute Lösung ist.

    Mit besten Grüßen

    Thomas

    Erst mal Danke für die Hilfe.

    Das das ein „Größeres Thema“ ist, ist mir und allen Mitarbeitern/Geschäftsleitung bewusst.

    Auch sind mir die Krisenordner vom Landesinstitut für Lehrerbildung bekannt(Ablaufpläne, Hilfsangebote, etc.) und ich stehe oft genug mit dem Gewaltpräventionsteam in Verbindung. Erfahrungsaustausch mit allen möglichen Institutionen finden statt und Fortbildungen sind auch schon Besucht worden. Wir haben einen sehr ausführlichen Ablaufplan für Gewaltvorfälle gegen Mitarbeiter (Auch verbale Gewalt) und das Thema wird mit dem nötigen Ernst behandelt. Was mir wichtig ist, ist zum einen die Absicherung für den Auditor, der will hallt alles Mögliche schriftlich sehen (Dem reicht ein 40 Seiten Konzeptordner in meinem Regal leider nicht), und zum anderen möchte ich eine Grundlage haben für die jährliche Unterweisung (Da liesst sich auch keiner die 40 Seiten durch, leider). Ich möchte das Thema halt so „save“ bekommen wie z.B. die Ersthelfer Ausbildung, welche bei uns jährlich durchgeführt wird aber zum Glück bisher auch nie Ernsthaft angewendet werden musste. Deshalb die Frage ob eine Betriebsanweisung die richtige „Form“ ist, es auf zu schreiben. Oder spricht was dagegen? Es gibt da optisch ähnliches aus Brandenburg/Schulbehörde, sieht aus wie eine BA, steht aber nicht drüber. Nach meinem Verständnis ist die ganze Problematik ähnlich zu sehen wie – Biologische Gefährdungen, Tier bisse- und dann wäre eine BA doch das richtige Werkzeug? Oder?

    Beste Grüße

    Thomas

    Hallo,

    ich bin hier neu im Forum und habe mal eine Frage.

    Es geht um Handlungsabläufe und Verhaltensweisen zum Thema Amoklauf, Gewaltvorfall/Körperverletzung, etc. bei einem Bildungsträger.

    Meine Überlegung ist es die Erforderlichen Maßnahmen und Abläufe als Betriebsanweisung zu verfassen, um dadurch Handlungssicherheit zu verschaffen und Verletzungen und psychische Belastungen bei den Unterrichtenden(Lehrern) zu vermeiden.

    Wäre dann halt: Anwendungsbereich (Hauerei unter Teilnehmern), Schutzmaßnahmen (Polizei rufen, die Raufenden trennen, etc.) Verhaltensweisen (Türen schließen und verbarrikadieren, Gruppe zum Sammelpunkt bringen, etc.)

    Jetzt meine Frage, macht das Sinn? Oder mache ich das anders? Und als Was? Nur als Anleitung?

    Würde das Ganze schon gerne in einem passenden Farblichen Rahmen schreiben und auch für die Unterweisung nutzen.

    Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder hat sich damit schon mal Beschäftigt?

    Mit besten Dank für Antworten

    Thomas