Beiträge von Pepe F.

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    Hallo Liebes Sifaboard

    Ich bin neu hier, lese allerdings schon etwas länger auf dieser und ähnlichen seiten.

    Seit kurzem bin ich sicherheitsbeauftragter in einer mittelständischen Genossenschaft, welche Viehfutter produziert und liefert.

    Wir arbeiten im dreischichtbetrieb und haben seit 2 Wochen eine Totmanneinrichtung.

    Nun haben wir eine Arbeitsanweisung bekommen, die vorschreibt das jeder der die Produktion betritt einen totmannschalter und ein Firmentelefon bei sich tragen muss. Erstmal eine gute Sache, dazu muss man aber wissen das unsere Telefone nur bis in den zweiten Stock Empfang haben, wir aber 7 Stockwerke haben und meistens mehr als eine Person alleine unterwegs ist, wir aber nur einen Totmannschalter haben.
    Ich habe mich nun vorerst geweigert zu unterschreiben, da ich sorge habe das das alles nicht ganz korrekt abläuft. Auf Nachfrage zu den oben genannten Komplikationen habe ich vom Unternehmer und vom Werksleiter die Antwort bekommen das es zu unterschreiben ist, alles andere wäre weder ihre noch meine Baustelle. Das mit den Telefonen wird seit 5 Jahren besprochen, Anträge auf Änderung bisher immer abgewiesen und das mit der totmanneinrichtung wurde erst nach 2 Jahren vom Betriebsrat durch geboxt. Versteht mich nicht falsch, natürlich trage ich das Gerät aber rechtlich kann das alles doch eigentlich nicht in Ordnung sein oder?
    Entschuldigung für den sehr langen Text, ich hoffe mein Beitrag ist den Boardregeln entsprechend, in der SuFu habe ich nichts entsprechendes gefunden. Vielen Dank im vorraus