Beiträge von ubwoch

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    Man darf hier zwei Sachen nicht durcheinander bringen.

    Das eine ist der Regress nach 110 SGB VII (grobe Fahrlässigkeit notwendig) und 117 SGB X (einfache Fahrlässigkeit reicht). Den macht aber der Unfallversicherungsträger gegenüber dem Betrieb geltend. Sollte die Haftpflicht des Betriebes nicht ausreichen, so wäre dann theoretisch der Mitarbeiter dran. In den Rechtskommentaren ist zu lesen, dass ein Regress nicht ruinös sein darf. Da ist dann der normale Mitarbeiter (sofern er nicht reich ist) schnell aus dem Regress raus.
    Regress es durch aus häufig ( zum Beispiel bei Wegeunfällen, wo der Regress einfach gegen die Haftpflicht Versicherung des Unfallverursachenden Verkehrsteilnehmers läuft) . Gegen Mitarbeiter in einem Betrieb wird dieser in der Regel aber nicht verfolgt. Mir ist kein Fall bekannt, wo das Regressverfahren gegen Mitarbeiter persönlich später auch durchgesetzt wurde.

    Was anderes ist das Bußgeldverfahren, was bei Verstoß gegen bussgeldbewehrte Paragraphen einer UVV möglich ist. Zum Beispiel Paragraph 12 Abs. 1 der UVV Bauarbeiten. Das Bußgeld läuft hier gegen den Beschäftigten persönlich. Das kann auch durch aus ein Vorarbeiter, Bauleiter oder Geschäftsführer persönlich sein. Hier muss man aber sagen, dass nicht alle Berufsgenossenschaften mit Bußgeldern agieren.

    Die BG Bau wird z.B. das AMS BAU absehbar auf die DIN ISO 45001 anpassen. Das wurde dort schon intern kommuniziert. Die zur Verfügung gestellten Dokumente werden sowieso regelmäßig überarbeitet. Für die Begutachtung muss dann der Kriterienkatalog auf die DIN ISO 45001 angepasst werden.
    Die OHSAS 18001 fällt ja absehbar weg, Da kommt die BG gar nicht darum herum, sich dort auf den aktuellen Stand zu bringen.
    Einfach mal bei der BGHW nachfragen. Dort gibt es ja auch eine Stelle, die sich damit schwerpunktmäßig befasst. Außerdem sind alle BGen über die DGUV Beim Thema AMS An einen gemeinsamen Leitfaden gebunden. Da wird es wenig Spielraum für Alleingänge geben. Wieder in Richtung 45001 oder in Richtung 18001. Ich vermute stark, dass absehbar alle BGen und Unfallkassen ihr AMS Richtung 45001 entwickeln.

    Die meisten Fragen der LEK 1 sind multiple Choice. Nur ein Teil ist freitext. Wichtig ist, sich die Fragen genau durch zu lesen. Nicht hetzen. Und was einmal beantwortet wurde später nicht noch 1000 mal korrigieren. Teilweise sind die Fragestellung ziemlich knifflig und die antworten dann entsprechend zu geben. Insbesondere auf Verneinungen muss man achten.
    Mit dem oben beschriebenen aufwand, sollte es wirklich klappen. Ich kann mich erinnern, dass damals (das ist aber inzwischen 15 Jahre her) auf meinem beruflichen Rechner die CD für die LEK1 nicht funktionierte. Ich konnte das Ding also nur in der Freizeit sporadisch anschauen, habe gefühlt nur die Hälfte überhaupt lernen können und habe trotzdem mit 85 % bestanden. Ich drücke trotzdem die Daumen, bin aber sehr zuversichtlich, dass es klappt.

    Das findet man unter
    https://sifaboard.de/www.oeffentlicher-Dienst.info

    Dort in die Tabelle TVÖD (zb Bund) gehen und je nach Tarifgruppe, Steuerklasse etc ausrechnen.
    Meister/Techniker fangen meist mit 8 oder 9 an. FH Ingenieure und Bachelor mit 10 oder 11, Uni-Ingenieure und Master mit 12-13.
    Jeweils Stufe 1, wenn man bei der Bundeswehr war oder vorher schon im öffentlichen Dienst, dann ggfls Stufe 2 oder auch 3.

    Wer was taugt, bewirbt sich vielleicht besser als AUfsichtsperson bei einer BG. Stellenmarkt bei https://sifaboard.de/www.dguv.de. Die AP-Ausbildung läuft bei vollen Bezügen (kein Anwärter-Gehalt), etliche BGen verbeamten schon in der Laufbahnausbildung.

    Nachdem der Thread schon ein bisschen alt ist Und die Frage auch unter Fachleuten relativ lange nicht eindeutig geklärt war, hat das BMAS inzwischen aber auch reagiert. Im Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 3.2.1 steht inzwischen drin, dass Stelzen als Arbeitsmittel grundsätzlich als ungeeignet anzusehen sind. D.h. im Klartext, dass sie auf Baustelle im gewerblichen Einsatz verboten sind und auch eine Gefährdungsbeurteilung oder CE Kennzeichnung daran nichts ändert. Bei schweren Verletzungen nach einem Unfall mit den Stelzen könnte die BG nach Par.110 SGB VII in Regress gehen.