Beiträge von USI

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    Ich sehe hier verhärtete Fronten und jeder hat seine Sicht der Dinge. Da drehen wir uns im Kreis.

    Ich betreu(t)e einige Großkonzerne, die genau dies so handhaben.

    • Staplerfahrer -Eignungsdefinition
    • Eignungsuntersuchung in Anlehnung an die G25
    • Anstellung
    • weiterführende Kontrolle in Abstand von 3 Jahren in Form der Vorsorgeuntersuchung, wobei der oder die Beschäftigte diese Untersuchung ablehnen können

    Da es, wie von dir benannt, eine Eignungsuntersuchung nur zulässig ist, wenn ihre Durchführung in einer speziellen Rechtsvorschrift auf gesetzlicher Grundlange vorgeschrieben ist, und dies für "G25" nicht gilt, sind dennoch betriebsinterne Festlegungen möglich. Diese müssen, sofern vorhanden, vorab mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Und letztendlich habe ich festgestellt, dass die BGs und co. solche Regelungen ebenfalls begrüßen, sofern alles sauber strukturiert ist. Der AG zeigt hiermit, dass er aktiv Unfällen vorbeugen, also Eigen- und Fremdgefährdung ausschließen will, durch MA die "fit" sind.

    Und es ist auch keine Diskriminierung - wird festgestellt:

    • MA sieht schlecht gibt es eine Brille,
    • hat er Diabetes kann das bei Arbeits- und Pausenzeit berücksichtigt werden,
    • ist er hörgeschädigt - Einsatzmöglichkeiten in bestimmten Bereichen usw.

    Von meiner Seite her war dies nun das letzte Wort zum Thema. Handhaben kann es jeder wie er möchte.

    ich formuliere es anders:

    Als Geschäftsführer eines Unternehmens ist es mir überlassen welche Voraussetzungen ich an eine Position knüpfe. Habe ich Staplerfahrer und bin der Ansicht, dass die "G25" für mich ein Zeugnis einer Eignung eines Mitarbeits ist, dann kann ich (in Abstimmung mit dem BR) sagen, dass bei Arbeitsaufnahme durch Arbeitsvertrag entweder bereits die Tauglichkeit nachgewiesen ist oder nachgewiesen werden soll. Ist die Person dann angestellt wird diese Untersuchung als Vorsorgeuntersuchung weitergeführt um zu gewährleisten, dass die Eignung des MA für die Position weiterhin besteht. Wird ein MA blind wie ein Maulwurf kann ich es als AG nicht riskieren ihn weiter Stapler fahren zu lassen.

    und kommt bitte von dem Thema weg "welches Gesetz sagt das...." - in 90% der Fälle wird gefragt " Was steht in deiner GFA...".

    Genau in der ArbMedV steht nix, der GF will sich aber absichern "befähigte" Personen zu haben, also auch körperlich tauglich. Abstimmung mit BR und in der Stellenbeschreibung steht dann unter Voraussetzung "Höhentauglichkeit". Thema beendet.

    ach ja,die G41 oder wie man es nennen mag.

    Ich halte es da einfach mit der Gefährdungsbeurteilung:

    Industriekletterer "G41" - Eignungsuntersuchung und fortlaufend Pflichtvorsorge - muss wenn vorhanden mit Betriebsrat abgestimmt werden

    Gerüstbauer - abhängig davon wie die Arbeitsmethode ist oder Sydtemgerüst. Bei Schelle und Kupplung und co. wird es das gleiche wie beim Industriekletterer

    Hubsteiger etc. - ist Seitenschutz da und PSAgA halte ich nichts von G41. Nur PSAgA Schulung

    Man muss sich halt immer die Tätigkeit anschauen und eine Einschätzung treffen. Dann wird man auch kein Goldener Esel für die BA

    Obwohl die aktuell mehr mit Lärm und Staub versuchen die Leute aufzuscheuchen. Dann argumentiere ich mit Expositionzeiten etc. und das Thema ist durch...

    Hey, ich wollte mich auch mal vorstellen.

    Ich arbeite seit März 2018 in Berlin, bei einer Unternehmensgruppe als QMB und seit Mai 2018 auch als HSE Manager. Die Aufgaben im Bereich Arbeitsschutz und BGM sind mir quasi zusätzlich übertragen worden. Unterstützt werde ich von einem bestellten Sicherheitsingenieur.

    Ich bin noch kein ausgebildeter SiFa, strebe aber eine Ausbildung an, sobald sich die Möglichkeit ergibt. Zur Zeit scheitert es an der Unternehmensgröße und den unterscheidlichen Genossenschaften, denen die einzelnen Unternehmen der Gruppe zugeordnet sind. Das soll sich aber bald ändern. Ich finde das Arbeitsumfeld unglaublich spannend und interessant, vor allem ist es eine gute Ergänzung zum Aufbau, der Pflege und der Betreuung der Managementsysteme (ISO 9001/ IATF 16949/ OHSAS 18001)

    Ich freue mich, ein so gutes Fachforum gefunden zu haben, zu dem ich hoffentlich auch mal den ein oder anderen Beitrag leisten kann.

    Viele Grüße

    Welcome...möge die Macht mit Dir sein.

    Verstehe ich es richtig, dass du die Funktion des HSE Manager inne hast ohne HSE Qualifikationen?

    Unterschiedliche BGs halten dich nicht davon ab die SiFa Ausbildung zu beginnen. Die Spezifizierung kannst Du ja erst einmal auf eine BG setzen und holst dann weitere Spezifizierungen nach. Ich habe auch mit BG Bau angefangen, dann BG RCI, dann VBG und so weiter...

    das mit den Nettigkeiten haben wir in einzelnen Konzernen mit Lobkärtchen realisiert - wird gerade von den FK gut aufgenommen, da es so "professionell" ist

    die Abreißzettel haben etwas von "easy way" und das bringt irgendwie immer Sympathie mit sich, funktioniert super bei der Belegschaft...

    letztendlich ist das einfaches Priming...

    in den Verwaltungsbereichen wurden an Getränkespendern diese Plakate aufgehangen

    für Baustellen wurde es entsprechend angepasst und in den Pausencontainern platziert

    Denke bist auf einem guten Weg.

    Habe da einen Kollegen, der sich mit dem Thema hauptsächlich beschäftigt. Und der hat vor ca. einem Jahr einen sehr guten VDSI-Vortrag zur Notfallpsychologie (KIT) gehalten. Dabei ging es um die Erfahrungen (u.a. wie man als Führungskraft erkennt, ob jemand (selbst) damit zurecht kommt oder ob externe Hilfe sinnvoll ist) und 'Goldenen' Regeln bzw. den Einsatz eines Notfallkoffers (inkl. den Inhalt).

    Für jemanden der von Psychologie nicht viel Ahnung hat, war das sehr spannend und hilfreich, da praktische und umsetzbare Tipps vermittelt wurden.

    Der Kollege ist im ganzen DACH-Raum unterwegs. Wenn gewünscht, lasse ich gerne nähere Infos zukommen, bzw. stelle den Kontakt her.

    Würde mich über einen Kontakt zum Kollegen freuen, dann kann ich meine Strukturen zum Thema vielleicht noch verfeinern

    Hey Katharina,

    solche Firmen gibt es immer, besonders dann wenn sie wissen dass sie nichts wissen und diesbezüglich auch nichts haben. Ob nun GFA oder Prüfungen, Bestellungen, Beauftragungen etc.

    Ich war mir der Sache irgendwann leid und habe bei all meinen Kunden ein Kontraktorenmanagement durchgesetzt. Hier ist eine Präqualifizierung Grundlage um überhaupt einen Auftrag zu erhalten. Im Rahmen dieses CMS müssen sie genau die notwendigen Nachweise bringen (BG-Nummer, GFA, Orga, Nachweis Befähigungen etc.). Sie können das nur einfacher haben, wenn sie nachweislich ein zertifiziertes AMS haben. Dann nehme ich die Zertifizierung als Grundlage, dass alles im Reinen sein sollte. Unabhängig davon habe ich aber in die BO-Baustellenordnung stichprobenartige Kontrolle der Unterlagen eingebunden. Und die BO ist Teil der ZVB (zusätzlichen Vertragsbedingungen). Also wenn wer aktiv werden will, kommt er einfach nicht drum herum etwas vorzulegen.

    Damit habe ich auch all die Mauler erledigt. Am Ende wollen diese ja auch nur eins - Geld verdienen!

    Moin,

    da ich neu hier bin, hoffe ich, dass ich das Thema nicht überlesen habe. Bei gefühlten 500 Themen zum MuSchG mit x-Seiten an Kommentaren verliert man irgendwann den Überblick. Daher mache ich es kurz:

    Aufgrund des MuSchG wurden/werden im Unternehmen alle tätigkeitsbezogenen GFA in ihrer Maßnahmenanalyse zusätzlich unter dem Aspekt des Mutterschutzes erweitert. Bei einer gemeldeten Schwangerschaft anhand der üblichen Checklisten, die man bei jeder BG erhält, wird die vertiefende GFA für den individuellen Arbeitsplatz der betreffenden Mitarbeiterin durchgeführt.

    In den letzten Monaten hat die Praxis gezeigt, dass dies recht sinnfrei ist. Ich kann auch beim besten Willen nirgendswo herauslesen, dass dies explizit gefordert ist und bin der Ansicht, dass ich mit der Erweiterung der tätigkeitsbezogenen (anlassunabhängigen) GFA dem §10 MuSchG ausreichend Rechnung getragen habe.

    Wie steht ihr dazu?