Ich sehe hier verhärtete Fronten und jeder hat seine Sicht der Dinge. Da drehen wir uns im Kreis.
Ich betreu(t)e einige Großkonzerne, die genau dies so handhaben.
- Staplerfahrer -Eignungsdefinition
- Eignungsuntersuchung in Anlehnung an die G25
- Anstellung
- weiterführende Kontrolle in Abstand von 3 Jahren in Form der Vorsorgeuntersuchung, wobei der oder die Beschäftigte diese Untersuchung ablehnen können
Da es, wie von dir benannt, eine Eignungsuntersuchung nur zulässig ist, wenn ihre Durchführung in einer speziellen Rechtsvorschrift auf gesetzlicher Grundlange vorgeschrieben ist, und dies für "G25" nicht gilt, sind dennoch betriebsinterne Festlegungen möglich. Diese müssen, sofern vorhanden, vorab mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Und letztendlich habe ich festgestellt, dass die BGs und co. solche Regelungen ebenfalls begrüßen, sofern alles sauber strukturiert ist. Der AG zeigt hiermit, dass er aktiv Unfällen vorbeugen, also Eigen- und Fremdgefährdung ausschließen will, durch MA die "fit" sind.
Und es ist auch keine Diskriminierung - wird festgestellt:
- MA sieht schlecht gibt es eine Brille,
- hat er Diabetes kann das bei Arbeits- und Pausenzeit berücksichtigt werden,
- ist er hörgeschädigt - Einsatzmöglichkeiten in bestimmten Bereichen usw.
Von meiner Seite her war dies nun das letzte Wort zum Thema. Handhaben kann es jeder wie er möchte.