Beiträge von USI

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    Gutes Thema womit ich mich auch gerade befassen darf da ein GF Zeit hatte die Neuauflage des "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung..." zu überfliegen.

    Bzgl. §5 (2) interpretiert er hier eine Verantwortung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung eine Informationspflicht seitens seiner Arbeitnehmer zu definieren, welche sich in ihrem Urlaub in gelisteten Risikogebieten aufgehalten haben.

    Gleich vorweg: einen Betriebsrat gibt es nicht.

    Hallo in die Runde, ich hatte eigentlich folgendes auf dem Schirm:

    Eine Wiederverwendung von MNS / Masken (Stand 14.04.2020) ist vom RKI ausschließlich in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der Pflege und Behandlung bis (derzeit) 31.08.2020 vorgesehen.

    Daher gibt es für die Verwaltungsleutchen und Bauleitung MNS als Einmalartikel und fertig. Für die Bauarbeiter finde ich MNS recht sinnfrei. Hier dann FFP - auch wenn die Tragezeiten nicht die tollsten sind und das Desinfizieren max. 3 mal möglich ist. Ergo pro Woche pro MA 2 Masken. Aber halt nur in den Bereichen in denen bei Ausführung der Tätigkeit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann bzw. mit Fremdgewerken zusammen agiert werden muss.

    Mir war es da im Rahmen der Schutzmaßnahmen schon wichtiger die Handwaschgelegenheiten in Arbeitsbereichsnähe umzusetzen, als diesem ganzen Maskenwahn zu folgen.

    Naja den Tankstellenräuber freut es - muss sich nicht so viele Gedanken machen, dass er auffallen würde.:Lach:

    Hallo,

    hat jemand eine Aussage darüber, ob ein Plastikvisier als Mund-Nasen-Schutz akzeptiert wird?

    Gibt es dazu schon irgendwo Informationen?

    Gruß Andy

    Das kannst Du max. als "Spuckschutz" einstufen. Als MNS geht das nicht durch. Habe ich aber auch schon in einigen Supermärkten gesehen, als die MA die Regale bestückt haben. Ok es gibt auch Discounter in denen die MA mit Muttis Schal an der Kasse sitzen...

    Kenne ich eigentlich nur in Verbindung mit Waffengesetz "so können Teppichmesser unters Waffengesetz fallen, wenn deren Klingen länger als 12 cm sind."

    Wobei beim Cutter eine Länge von 12cm schon allein von den Blättern her nicht gegeben ist.

    Klingt eher nach Gefährdungsbeurteilung - Einsatz von Cutter notwendig - Welche Gefahr bei Abbrechen Klinge - herumfliegende Teile, scharfe Kanten etc. Hierzu findest du dann nützliches bei der BGHW - Sucbegriff "Kartonmesser"

    Also hier wurde das 4 Augenprinzip generiert. Vor der 7/7 Rotation (Büro/Homeoffice) haben die Teams sich ausgetauscht und alles relevante kommuniziert um auf einem Stand zu sein. Der Beschäftigte in HO hat Rufbereitschaft per Email und Telefon sicherzustellen. Falls man mehr machen möchte, läuft das auf Eigeninitiative am heimischen PC oder sonstiges.

    Ich finde es irgendwie befremdlich, dass hier so eine Abwehrhaltung kommt. Das einzige Argument was ich aktuell kaufe ist der hohe zeitliche Aufwand und die Willensbereitschaft dazu.

    Umfragestudien via App sind stink normale Sache und an die Personen mit Verfolgungswahn - du hast z.B. ein Gmail Konto, nutzt WhatsApp oder FB oder YouTube?! - welcome, we follow you (und das ist nicht neu).

    de Uil: schon mal an GFA "psychische Belastung" gedacht - Könnte als Grundlage für zukünftige Pandemieplanungen schon sinnvoll sein. Im einzelnen Einrichtungen des öffentlichen Strafvollzuges gibt es übrigens die Vorgabe bei positiven Befund eines Insassen wird der gesamte Vollzug für mindestens zwei Wochen abgeriegelt, d.h. die Angestellten haben immer in Hinterkopf "wenn was ist, komme ich zwei Wochen nicht nach Hause" - definitiv "psychische Belastung". Zum Thema Alltag - da zähle ich meinen Arbeits-Alltag mit dazu.

    @Vorstellaktion - mein Gott, für eine Konversation muss ich nicht gleich den Lebenslauf des Anderen kennen - ich nenne ihn einfach "Dieter", anhand des Nick

    interessantes Produkt, da ich aktuell vor dem gleichen Problem stehe.

    Ich bin auf das DIY-Rezept des WHO ausgewichen. Wobei die Beschaffung der Bestandteile auch nicht gerade einfach ist. Für die freie Wirtschaft ist die Anwendung nicht gedacht.

    DIY Rezept WHO für Desinfektionsmittel

    Hunger-Tobias : vielleicht kannst Du mir in einer PN den Kontakt deines Lieferanten zukommen lassen. Es gibt doch einzelne Unternehmen die Bedarf anmelden und das WHO Rezept auch schon gefunden haben.

    So um nun der ganzen Thematik eins aufzusetzen, sind ab morgen in Halle (Saale) vorsorglich für die kommenden 14 Tage alle Schulen und Kitas geschlossen. Nun kommt es zu Betreuungsengpässen und den Anspruch der Arbeitnehmer, welche aus dieser Region kommen, ihre Kinder zum Arbeitsplatz mitnehmen zu dürfen/können. Über die UKS habe ich eine Anfrage zum Unfallversicherungsschutz gestellt. Nun stellt sich aber parallel die Frage des Infektionsschutzes unserer Beschäftigen. Das Teammeeting gerade war sehr unterhaltsam...

    Hallo Martin,


    eine kleine „Checkkarte“ mit einigen wichtigen Fragen reicht. Ein Dokument entspricht nach meiner Meinung nicht dem Inhalt und dem Zweck einer LMRA. Ich betreue einige Unternehmen die gemäß SCC zertifiziert sind. Dort wird überall die Karte akzeptiert und verwendet. Schließlich soll nur kurz vor der Arbeit geprüft werden ob alle verstanden haben was sie tun und wie sie sich schützen sollen.


    Gruß Stephan

    Hallo Stephan,

    bei mir sind/waren es auch nur SCC zertifizierte Unternehmen und die LMRA als Checkkarte reicht nicht - so das Ergebnis eines externen Audit nach Ereignisfall, da keine Nachweisbarkeit möglich ist. Projekte bei einem sehr großen Chemiekonzern laufen mit täglicher LMRA, ohne wenn und aber. Die "Checkkarten" sind nur als Gedankenstütze gedacht.

    @Mike144: Beiträge, wie "Die Kassierer" empfinde ich als Schande für diese Seite.

    Bitte vermeide solch einen ........ hier. Danke.

    Bring das vielleicht unter "Musik zum Staunen" (jou, ich staune wirklich, welch meiner Meinung nach schlechte Musik es gibt) - oder mach einen eigenen Pfad auf.

    Bub - Du hast doch musikalisch wirklich besseres drauf ... lass mal hören ... ;)

    Bisher habe ich diesen Thread still begleitet. Vielleicht weil mich einige Songs selber tangieren, andere ich wohl nicht als "zum Abrocken" tauglich sah, aber ich finde es ungeeignet bzgl. "Die Kassierer" oder irgendeiner anderen Band, welche einem nicht zusagt, eine Wertung "Schande für diese Seite" vorzunehmen. Die musikalische Vielfalt basiert auf unterschiedlichen Geschmäckern. Das eine findet man toll, das andere widerum nicht. So ist es und so wird es bei solchen "offenen Threads" auch immer sein. Also zitiere ich dich nochmal: "Bitte vermeide solch einen ..... hier. Danke"

    Als kleiner "Denkzettel" sehr schön. Für die Dokumentation der Durchführung einer LMRA geht ihr dann wie vor? Wie handhabt ihr es, wenn an einem Platz ein Unfall erfolgt und sich herausstellt, dass z.B. der Arbeitsplatz nicht ordnungsgemäß gesichert war? Heißt dass dann, der Mitarbeiter hat sein Kärtchen nicht richtig verstanden?

    Dieses Gerichtsurteil bringe ich seit längerem in meiner Jahresunterweisung mit ein. Dies kann man auf jegliche Form von Handynutzung im Arbeitsalltag ausweiten - Bauleiter auf Baustellen, Kaufleute in Büroräumen oder die Sekretärin auf dem Weg zum Mittagsimbiss. Kommt immer wieder gut an und man sieht in den Blicken wie die Leute sich selbst ertappen und erst einmal realisieren wie dies im Schadensfall nach hinten los gehen kann.

    Für Raucher gibt es dann das Urteil mit der Dame, welche durch die Werkshalle auf dem Weg zum ausgeschilderten Rauchplatz Bekanntschaft mit einem Gabelstapler gemacht hat.

    usw.

    Ja, leider ist das Thema "Sichtverbindung nach außen" sehr allgemein formuliert.

    Die Sicht nach außen hast du, da ein Fenster eingebaut ist.

    Tageslichtquotient könnte ein Argument sein, ich muss aber anhand der Bilder sagen, dass Du wohl im unteren Wertebereich dennoch eine Erfüllung erzielst.

    Vielleicht solltest Du den konstruktiven Vorschlag von transparenten Elementen kommunizieren. Der Schutz gegen Übersteigen wäre dennoch gegeben und der Lichteintrag ggf. höher um es den Büronutzern angenehmer zu gestalten.

    Die Aussicht wird dadurch aber auch nicht besser werden.

    Hallo,

    das kann man der DIN 4102-5 entnehmen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Ist diese denn noch aktuell? Aussage unseres BSB: die DIN EN 16034 wäre zu berücksichtigen, nicht mehr die DIN 4102. Aber BS tangiere ich nur bei Notwendigkeit, daher bin ich mir nicht so sicher ob ich das richtig verstanden habe.

    Habe ich ähnlich gehandhabt - Einweghandschuhe.

    Nicht in Bezug auf Desinfektion, weil wie schon erwähnt "Wischtücher enthalten in der Regel Ethanol, also ein Mittel, das auch zur Haut- und Händedesinfektion eingesetzt wird." sondern zwecks Infektionsschutz - Umgang mit Urin und Fäkalien.

    @ KomNet-Dialog 42548

    " Das gleiche gilt bei Unternehmerwechseln: jeder Arbeitgeber entscheidet für sich, wie er die Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Verordnungen wahrnehmen und organisieren will. Danach kann die Beauftragung geeigneter Personen erfolgen. So bleibt es ihm auch freigestellt, die bestehende Organisation erst einmal zu übernehmen, aber auch dies muss schriftlich mitgeteilt werden. "

    das ist doch mal ein relevanter Aspekt. Wurde schriftlich beim Unternehmerwechsel die Übernahme der bestehenden Organisation schriftlich festgehalten, ist das Thema abgehakt. Übernehme ich so. Thx

    Ehm, ich muss da mal kurz einhaken.

    Das Thema kam bei mir auch auf zwecks GF-Wechsel in den Tochtergesellschaften eines Unternehmens in Bezug auf die Bestellung von Sifa oder SiB, Benennung von EH und BSH usw. Hatte die selbe Einstellung dazu wie ihr. Wurde dann entsprechend belehrt.

    Muss dazu nochmal kramen, aber das Ergebnis war, dass diese gesamten Dokumente personenbezogen sind. Wenn es also einen personellen Wechsel gibt, sind diese anzupassen.

    Hallo OSH,

    bzgl. deiner Frage: "Was passiert wenn der Mensch in der Trage in 40m Höhe fixiert ist und aufwacht"...dieses Problem stellt sich ebenfalls bei mir in einem BV.

    Rücksprachen mit der BG, dem Amt und dem Rettungsdienst führten im Endergebnis dazu, dass der Verletzte nicht allein "abgekrant" werden darf. Damit blieb uns die Hürde im Fall der Fälle gewährleisten zu müssen, dass ein Rettungssanitäter mit der Zusatzqualifikation Höhenretter eingesetzt wird, der dann neben der Trage mit am Kran hängt. Bisher steht das alles nur auf dem Papier.

    Gruß

    Herr Schmeisser,

    danke dass Sie sich erneut soviel Zeit nehmen und Mühe investierene sehr umfangreich und ausführlich und verständlich zu erläutern, was keiner in Frage stellt.

    Wie Sie selbst anmerkten, muss dies selbstständig mit GA und FA geklärt werden. Sofern komme ich zum gleichen Schluss - meine Feststellung des Freelancer-Status war pauschalisiert sowie ebenfalls ihre pauschalisierte Feststellung, dass meine Aussage falsch ist. Außer Sie wissen mehr über den Beitragsersteller in Bezug auf seine gewerbliche Tätigkeit als ich.

    Und ich fühle mich nicht persönlich angegriffen, eher belästigt von einer Person, welche sehr oft sehr viel Wind macht und zum eigentlichen Thread nichts beisteuert. Damit dürfen Sie sich angesprochen fühlen.

    Gruß

    Da der Beitragsposter die Anfrage auf eine Berufshaftpflicht stellt und von Umsätzen sprach, ging ich von selbstständiger Tätigkeit aus. Da er ebenfalls von sich in einzelner Person sprach, stellte sich mir bzgl. des Freiberuflerstatus keine Frage. In Bezug auf ihren Hinweis an einer anderen Stelle, sehe ich mich und mein Umfeld, die alle als externe Sifa selbständig unterwegs sind und unter der Anerkennung als Katalogberuf im Bereich Ingenieursdienstleistung als Freiberufler gelten. Beim Beitragsverfasser ist mir natürlich nicht bekannt ob er die Grundlagen der Anerkennung erfüllt. Ebenfalls bin ich der Ansicht, dass Sie nicht pauschal bewerten können, ob die Aussage für den Beitragsverfasser NICHT zutrifft und somit steht Ihnen gleichfalls nicht zu die fachliche Korrektheit meiner Einschätzung in Frage zu stellen.

    Schlussendlich haben wir beide eine Vermutungsaussage getätigt und sollten es dabei belassen, da es keine Relevanz für die Anfrage des Posters hat.