Hallo,
Das soll jetzt was beweisen? Maßgeblich bei der Frage ob eine
Sifa-Tätigkeit sowohl im steuerrechtlichen, als auch im
gewerberechtlichen Sinne eine freiberufliche Tätigkeit ist oder
nicht, hängt nicht alleine von der Tätigkeit ab. Sondern hier vor
allem auch am Vorhandensein einer entsprechenden -passenden-
Ingenieursausbildung. Beides muss vorhanden sein, ebenso
muss die Ingenieursausbildung zwingend für die Tätigkeit
notwendig sein.
Weil nochmals: Der Status Freiberuflich wird von den Behörden
unterschiedlich ausgelegt. So kann eine Tätigkeit beim Finanz-
amt durchaus als freiberuflich gelten, nicht aber im gewerberechtlichen
Sinne beim Gewerbeamt. Dementsprechend wäre man dann auch nicht
von der Anmeldepflicht (Gewerbeschein) befreit. Das hat aber letztlich dann
keine Auswirkungen auf die steuerrechtliche Einschätzung. Das hat den
einfachen Hintergrund, da hier der Gesetzgeber unterschiedliche Zielrichtungen
verfolgt. Das Gewerberecht ist ein Ordnungsrecht und soll unter anderem
der Überwachung der Wirtschaft dienen. Dementsprechend ist eine
gewerberechtliche Freiberuflichkeit nur in solche Fälle zu bejahen, in
dem auch eine entsprechende Kammerzugehörigkeit besteht, die ggfs.
regulierend eingreift (vergleichbar Ärzte =Ärztekammer usw.).
In allen anderen Fällen besteht die Eingreifsmöglichkeit über die Gewerbe-
behörden mit dem Gewerberecht. Eine solche Überwachung kann aber nur
erfolgen, wenn die Behörden die Unternehmen auch erfasst haben. Und dazu
dient der Gewerbeschein. Es gibt nur wenige Berufe, wo von diesem Gebot
eine Abweichung erfolgt, z.B. bei Journalisten, hier vor allem aus historischen Gründen (u.a. 3.Reich/ Grundgesetz). Wo eine Freiberuflichkeit immer besteht,
unabhängig von Ausbildung etc.
Ob man jetzt Steuerrechtlich und Gewerberechtlich Freiberuflich ist
oder nicht, muss man SELBSTSTÄNDIG mit dem Gewerbeamt und dem
Finanzamt klären. Eine ausschließliche Einstufung vom Finanzamt ist
hier keinesfalls ausreichend. Da hier dann trotzdem ein Verstoß
gegen das Gewerberecht vorliegen kann.
Und gerade im Hinblick da dieses Thema durchaus sehr unterschiedlich
im Einzelfall betrachtet werden muss, habe ich Sie in der Vergangenheit
schon um eines gebeten: Nämlich nicht über eine pauschale Freiberuflichkeit
der Sifa-Tätigkeit zu reden. Da dieses eine vom Einzelfall abhängige
Frage ist.
Und da geht es auch um die Verantwortung die man hier als User
gegenüber Fragende hat, wenn man hier "Ratschläge" erteilt. Ein solcher
Verstoß gegen Anmeldepflichten kann nämlich schnell auch teuer
werden. Wenn Sie dieses als persönlichen Angriff werten, zumindest
nach Ihrer ersten PM kann man das vermuten, so ist das höchst
bedauerlich.
Gruß
Simon Schmeisser