Beiträge von toni

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo zusammen,

    ich habe für mich und meine Admin Kollegin/en eine Cloud installiert (Nextcloud) die auch soweit wunderbar funktioniert. Jetzt wollte ich aber Onlyoffice in der cloud installieren, hab es auch gemacht nur laufen tut es nicht.

    Habe in den Logdateien folgende Meldung:

    Error onlyoffice CommandRequest on check error: Bad Request oder Timeout Fehlermeldung2018-06-11T22:59:40+0200ErrorPHPfile_get_contents(xxxxxxxxx.xx/coauthoring/CommandService.ashx):

    failed to open stream: HTTP request failed! HTTP/1.1 404 Not Found
    Kann jemand etwas damit was anfangen?

    Gruß
    toni

    Hallo Axel,


    ich gebe Dir Recht, viele haben es auf die lange Bank geschoben, auch wir, aber von Panik ist/war bei uns nie die Rede.
    Das schlimme ist ja, das es gemacht werden muss... ob man nun will oder nicht. Die letzten beiden Jahren hat uns bisher gezeigt, das wir bisher alles Regelkonform eingerichtet haben.
    Das wurde sogar vom Landgericht Bochum bestätigt ;) näher will ich aber auf das Thema nicht eingehen.


    Toni

    Hallo zusammen,

    Es geht natürlich auch an uns nicht spurlos vorbei den ab den 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Durch das neue EU-Recht werden unmittelbar das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a.F.) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), auf der das BDSG basiert, abgelöst. Zeitgleich tritt ein dazu gehöriges BDSG neuer Fassung (BDSG n.F.) in Kraft, das die DSGVO zum Teil modifiziert und konkretisiert. Die DSGVO wird außerdem ergänzt werden durch die noch in Abstimmung befindliche EU-e-Privacy-Verordnung, die voraussichtlich 2019 in Kraft treten soll und Internet- und Telemediendienste betrifft.
    Ziel der DSGVO ist zunächst ein weitestgehend einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU. Darin sollen vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt werden, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (Betroffene). Personenbezogene Daten sollen dadurch stärker geschützt werden, gleichzeitig soll aber auch ihr freier Verkehr besser gewährleistet werden.
    Wesentliche Elemente des bisherigen BDSG werden zwar erhalten bleiben. So gleichen die in Art. 5 DSGVO festgelegten Grundsätze der Datenverarbeitung, an denen sich die Verordnung orientiert, im Kern denen des BDSG a.F.: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung (Datensparsamkeit), Richtigkeit, Zeitliche Beschränkung (Speicherbegrenzung), Integrität und Vertraulichkeit sowie eine Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen für die Einhaltung dieser Grundsätze.
    Dennoch wird es zukünftig einige Änderungen geben, die es zu beachten gilt – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Gerade für Unternehmen ist es wichtig, sich bereits jetzt in der Übergangsphase um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kümmern und neue datenschutzrechtliche Prozesse zu etablieren. Im Extremfall drohen immense Bußgelder für die verspätete Einführung der neuen Vorgaben, und genau das wollen wir verhindern!

    Wie gesagt, es kann sich zwischendurch immer wieder etwas verändern und dann müssen wir ggf. erneut reagieren.
    Ich möchte mich im Namen des Teams an dieser Stelle schon mal für die Umstände entschuldigen!

    Toni

    Hallo,

    wir haben ca. 80% unserer MA als Erst-Helfer ausgebildet, somit ist die wahrscheinlichkeit das irgend jemand da ist der vor kurzem an der Erst-Helfer Schulung teilgenomen hat groß. Ein Vorteil dieser Vollautomaten ist, das man alles vom AED vorgesagt bekommt und die Geräte eigentlich selbsterklärend sind.

    Ich kann die Geräte auch nur empfehlen!

    Hallo zusammen,

    in zwei Tagen gilt ja die Neue PSA-V, wer hat sich bereits damit intensiv beschäftigt und kann die veänderungen genau bennen.

    Mitbekommen habe ich das es in verschiedenen KAT. aufgeteilt wird, die Baumusterprüfung nur noch 5 Jahre gültig ist, für PSA Kat.III gilt eine praktischen Unterweisung der Beschäftigten usw....


    Toni

    Unfallzahlen gehen seit Jahren zurück

    18.04.2018

    Mehr als 1,3 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland im freiwilligen Feuerwehrdienst. Sie alle stehen dabei unter dem Schutz der Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen der Bundesländer. 2016 verzeichneten diese 5458 meldepflichtige Arbeitsunfälle von freiwilligen Feuerwehrleuten, das sind 346 weniger als im Vorjahr. Die Unfallzahlen gehen mit einzelnen Schwankungen seit Jahren zurück. Deutlich angestiegen - um 77 Fälle - ist hingegen 2016 die Zahl der Wegeunfälle: 368 Feuerwehrleute verunglückten auf dem Weg zum Einsatz oder vom Einsatzort nach Hause. Das ist der höchste Stand seit 2010. Für fünf Menschen endete 2016 ein Unfall im Feuerwehrdienst oder auf dem Weg dorthin tödlich. 2110 freiwillige Feuerwehrleute erhielten 2016 erstmals eine Verletztenrente. Das bedeutet: Fast 40 Prozent aller meldepflichtigen Unfälle waren so schwer, dass eine Rentenzahlung notwendig wurde. Renten werden in der gesetzlichen Unfallversicherung ab einer Erwerbsminderung von 20 Prozent gezahlt.

    "Diese Zahlen zeigen, wie wichtig eine gute Absicherung ist", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. "Wer sich im Dienst der Allgemeinheit in Gefahr begibt, muss die Sicherheit haben, dass er sich im Fall des Falles auf die Unterstützung der Allgemeinheit verlassen kann. Die Absicherung für die ehrenamtlich Tätigen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes geht deshalb sogar über die Absicherung bei Arbeitsunfällen von Beschäftigten hinaus."

    Abgesehen von den Leistungen, die regulär Beschäftigte aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, sehen die Satzungen der Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen individuelle Mehrleistungen für freiwillige Feuerwehrleute vor. Grund dafür ist eine besondere Anerkennung für Personen, die ehrenamtlich im Interesse der Allgemeinheit tätig werden. Wie genau die Mehrleistungen geregelt sind, legen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung der einzelnen Kassen fest.

    Dieser umfassende Schutz greift aber nur dann, wenn ein Gesundheitsschaden tatsächlich auf einen Unfall im Dienst zurückgeht und nicht die Folge beispielsweise natürlicher Alterungsprozesse ist. Dr. Joachim Breuer: "Diese Fälle sind selten, sie kommen jedoch vor. Die meisten Bundesländer haben daher inzwischen Härtefallfonds geschaffen, die da helfen können, wo das Gesetz der Unfallversicherung eine klare Grenze setzt. Wir begrüßen diese Fonds, denn sie erbringen Leistungen in einem Bereich, den die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdecken kann."
    Wie die Auszahlungen aus diesem Fonds organisiert werden, liegt in der Verantwortung der Bundesländer. In einzelnen Ländern kommen die Mittel für diese Unterstützungsleistungen aus dem Landeshaushalt und beziehen alle Feuerwehren ein. In anderen Ländern müssen die Kommunen diese Mittel aufbringen. Im letztgenannten Fall gibt es teilweise Regelungen, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie sich an den Fonds beteiligen oder nicht.

    die Gefahrstoffverordnung schreibt explizit vor, dass der Arbeitgeber die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen hat. Im Hinblick auf das Gefahrenpotential bei unsachgemäßem Umgang mit kontaminierter Kleidung sehe ich den Arbeitgeber auch beim Umgang mit Biostoffen und radioaktiven Stoffen in der Pflicht, die Reinigung der Arbeitskleidung als Pflichtaufgabe aus dem Arbeitsschutz zu organisieren und zu übernehmen.

    Hallo MrH,

    das hab ich auch gar nicht bestritten, mir ging es um diese pauschale Aussage...
    "Wobei die Reinigung von PSA Sache des Arbeitgebers ist"
    Bei spezieller Kleidung die für den Umgang mit Gefahrstoffen, Biostoffen oder sonstiges zu benutzen sind ist das klar, die Kleidung kann dann durch den AG gereinigt oder entsorgt werden.

    Ansonsten muss nicht immer der AG die Kleidung reinigen.

    Im Hinblick auf die Folgen falscher Pflege halte ich eine professionelle Reinigung von Warnkleidung für weitaus sinnvoller, als jedem Beschäftigten die Warnkleidung zum Waschen mitzugeben.

    Ich gebe Dir auch hier recht aber letztendlich entscheidet das der Betrieb und deren MA/MA Vertretung

    und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden

    Das bedeutet doch nur das der AG die PSA nicht in einem Rattenloch lagern darf, die PSA ist sauber aufzubewahren.

    VG Toni

    Wobei die Reinigung von PSA Sache des Arbeitgebers ist.

    Hmmm, wo soll das bitte stehen?
    Würde bedeuten das der AG meine Kleidung, Schuhe, Helm, Gehörschützer usw. regelmäßig reinigen muss...

    Ich kenne das nur so:
    Jeder PSA muss eine Gebrauchsanleitung des Herstellers beigefügt sein, aus der neben dem Namen und der Anschrift des Herstellers folgende wichtige Informationen hervorgehen:

    • Hinweise zur Lagerung, dem Gebrauch, Reinigung und Wartung der Ausrüstung
    • Hinweise zur Überprüfung der Verwendbarkeit, Desinfizierung, Reinigung, zum Transport
    • Zulässiges Zubehör oder Ersatzteile
    • Schutzklassen und Verwendungsgrenzen
    • ggf. Verfallsdatum , Haltbarkeitskriterien
    • ggf. Tragzeitangaben, Durchbruchszeiten
    • Bedeutung von Kennzeichnungen auf den Ausrüstungen

    Die Beschäftigten (ggf. auch externe Kunden) haben nach der Bereitstellung, an der sie sinnvollerweise aktiv beteiligt sein sollten, die Verpflichtung zur

    • bestimmungsgemäßen Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung,
    • der regelmäßigen Reinigung und Pflege ihrer persönlichen Schutzausrüstung
    • der Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Benutzung sowie
    • der unverzüglichen Meldung festgestellter Mängel.

    VG
    toni

    Ich sage mal so, wenn ich derjenige wäre, der die Jacken kauft und die an die Mitarbeiter weitergeben muss, sollte es normal sein solche Infos zu komunizieren. Die Jacke die ich weiter oben fotografiert habe kostet so um die 90€... und das ist nur die Jacke!

    Da will ich als Unternehemer, das meine MA mit Ihrer Schutzkleidung richtig und pfleglich umgehen. Natürlich muss man die Pflegeanleitung zur verfügung stellen wenn nicht schon geschehen.


    toni

    Ich denke auch nicht, dass das ein Thema für den Arbeitsschutz ist

    Hallo Mick,
    da hast Du recht, deshalb ist es auch hier im Off Topic Bereich beschrieben.


    Ich bin ja selbst "Ausländer" und verstehe nicht warum in Deutschland immer so ein Riesen Fass aufgemacht wird, wenn man solche Themen anspricht. Das kann doch nicht nur daran liegen das solche Themen "unangenehm" sind, oder?
    Wir versuchen hier eine sachliche Diskussion zu führen, nicht mehr und nicht weniger. Hier kann jeder gerne seine Meinung kundtun (wenn es sachlich ist) oder einfach diesen Beitrag ignorieren und gut ist, es hat ja jeder die Wahl.

    Toni