Beiträge von RKKV

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    Guten Morgen,

    ist es richtig, dass Beschäftigte nach mehr als 5 Tagen Arbeitsbefreiung dem Arbeitgeber keinen Impf-/Genesungs- oder Testnachweis mehr vorlegen müssen?

    Wie ist zudem die beaufsichtigte Beschäftigtentestung durch den Arbeitgeber definiert?

    Wir haben die Maskenpflicht nur noch außerhalb der Büros und Besprechungsräume.

    Innerhalb kann auf die Maske verzichtet werden, wenn diejenigen im Raum sicherstellen, dass jeder nachweisbar und vollständig immunisiert ist.

    Also dürfen demnach immunisierte Personen in beliebiger Zahl an Besprechungen/Schulungen etc. teilnehmen und Büroräume dürfen mit dieser Personengruppe wieder voll besetzt werden. BEIDES ohne AHA+L

    Endlich mal eine ausführliche Antwort und nicht dieses "im Rahmen des betrieblichen Hygienekonzeptes".

    Während der Arbeitszeit => bezahlte Freistellung

    "Gendern" hat doch nichts mit Sex zu tun, sondern mit dem Geschlecht, dem sich eine Person zugehörig fühlt. Jemanden "richtig" anzusprechen hat für mich etwas mit Höflichkeit und Wertschätzung zu tun.

    Falsch angesprochen und bezeichnet werden, kennen wir doch alle.

    "Ah, da kommt der Sicherheitsfutzi/Arbeitsschutzbeauftragte"...nein...ich bin Sicherheitsingenieur!
    Die ersten Male nimmt man es mit Humor, danach verzweifelt man einfach an der Intelligenz der Personen und ist genervt.

    Vergesst nicht eure Ersthelfer, ähhh.... Ersthelfenden

    Ansonsten Beschäftigte, Führungskräfte, Unternehmens-/Verwaltungsleitung (Dienstherr widerstrebt mir, Dienstherrin klingt nach einem ganz anderen Milieu).

    Ihr habt doch sicher auch diejenigen kontrolliert, die nach 5 Werktagen Arbeitsbefreiung zurückgekommen sind.
    Spätestens durch diese Kontrolle kennt mein Chef den Impfstatus von jedem aus der Abteilung. Er hätte also alle Informationen um diese für ("geringere") Corona-Maßnahmen zu nutzen.

    ich habe gerade 8 Jahre Bildungsurlaub für ein Medizinstudium beantragt, um den Beschäftigten fachgerechte Unterweisungen zum Thema " Virus und Impfung" geben zu können :doppelthumbsup:

    Ist doch eh nur noch für die ungeimpften Mitarbeiter interessant. Die paar wenigen, die wir haben, sollen sich beim BA melden.

    Hallo Roland,

    das sehe ich anders. Wenn ein Betrieb eine betriebliche Veranstaltung (!) plant und diese nur für Mitarbeiter gedacht ist, dann ist das beides, eine Veranstaltung und ein betrieblicher Anlass.

    Also führen wir keine Arbeitschutzausschusssitzungen mehr durch, sondern Arbeitsschutzausschussveranstaltungen, dann können wir wenigstens Eintritt nehmen.

    Und wenn zu einer Besprechung mit 5 Personen eingeladen wird, muss derjenige, der sich nicht impfen lassen kann, einen Testnachweis erbringen?

    Zusätzlich wird in Abs. 9 die Veranstaltung definiert:

    "(9) Veranstaltung im Sinne der nachfolgenden Regelungen ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt, gegebenenfalls auch aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Veranlassung, als Mitwirkende oder Besuchende teilnimmt."

    Meine Auslegung:

    Veranstalter ungleich Arbeitgeber.

    Demnach sind betriebliche, interne Zusammenkünfte keine Veranstaltungen im Sinne der Verordnung.

    Moin,

    ich habe mal wieder eine "Schlauchfrage", komme hier gerade nicht weiter.

    Laut Coronaschutzverordnung NRW gilt die s.g. 3G-Regel für Veranstaltungen in Innenräumen. Sind damit innerbetriebliche Veranstaltungen, z.B. Inhouseschulungen gemeint?

    Hat schon jemand die 2G-Regel für Büro- und Arbeitsräume als betrieblichen Infektionsschutz umgesetzt? Also Büro-/Arbeitsraum der ausschließlich mit vollständig immunisierten besetzt ist und von Abstand, Maske, Personenbegrenzung befreit ist?

    Und wie halte ich jetzt fest, wer immunisiert ist und wer nicht, wenn ich nicht fragen darf bzw. die Auskunft nicht dokumentieren darf?

    "Liebe Kollegen, wenn ihr im Büro alle immunisiert seit, könnt ihr auf die Maske verzichten".

    Es erfolgen keine Kontrollen.

    Jetzt war ich wirklich auf die Umfrage gespannt...dann hab ich gemerkt, dass die Umfrage schon vorbei war. :-O

    Ist für die geplante STIHLwatch ein Schnittschutzarmband geplant?


    Meine Idee "STIHLpods Pro" mit active noice cancelling.

    Schützt das Gehör, misst die Lärm- und UV-Exposition, eingebauter Totmannmelder mit Sturzsensor, spielt Radio und Apple Music, wehrt Zecken ab und schmeckt nach Vanille.

    Zitat

    Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

    Wenn du 5 Werktage im Homeoffice bist und dann ins Büro fährst, brauchst du keinen Test.

    Bist du 5 Werktage im Urlaub (auch ohne wegzufahren) brauchst du am ersten Tag, an dem du im Büro auftauchst einen Negativtestnachweis.

    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet? Wenn keine Rechtsgrundlage vorhanden ist, stellt dies einen Verstoß gegen die DSGVO dar, das kann teuer werden.

    Der Arbeitgeber darf fragen "Bist du geimpft? Ich möchte weniger Tests kaufen".

    Darf aber nicht fragen "Bist du geimpft, würde ich gerne für die Gefährdungsbeurteilung wissen".

    Die Testangebotspflicht kann aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise entfallen bei Beschäftigten, bei denen ein Nachweis der vollständigen Impfung vorliegt oder über eine vorangegangene Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

    Nein, die 10m² standen unter dem Kapitel "Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb". Wobei man ja die 10m² unterschreiten konnte, wenn dann eben weitergehende Maßnahmen, die beispielhaft gelistet waren, durchgeführt wurden. Man konnte z.B. Tragen von Mund-Nasen-Schutz anordnen.

    10 m² durften mit Maske unterschritten werden. Jetzt ist ein Großteil bei uns bald vollständig geimpft. Daher können die 10 m² doch auch ohne Maske unterschritten werden (wenn Impfstatus bekannt).

    Die meisten Büros sind bei uns 18-20 m².

    Doppelbelegung, wenn "betriebsnotwendig", wieder erlaubt. Wenn kein Impfstatus vorgelegt werden möchte -> Maske.

    Wird der vollständige Impfschutz nachgewiesen -> keine Maske. Ich gehe davon aus, dass die meisten lieber den Impfnachweis erbringen als den ganzen Tag mit MNS im Büro zu sitzen.