Beiträge von Exschuetzer

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    hallo in die Runde, eine Frage: Was muss man sich denn unter diesem Schutzstreifen bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten im Freien (TRGS 510 Anlage 5 Nr. 4) vorstellen? Den gibt es ja unabhängig vom Abstand zu anderen Anlagen. Verwirrend ist ja vor allem, dass nach (11) dort entzündbare Flüssigkeiten stehen dürfen und sonst nix. Bei meinem fraglichen Lager wären das 30m, ist ja fast nicht zu schaffen. Wie muss man diesen Absatz interpretieren?