Hallo Ewald,
vielen Dank für den Beitrag. In meinem Fall liegt ein Brandschutzkonzept von einem Sacherverständigen vor.
Daraus geht nicht hervor, dass ein Brandschutzbeauftragter gefordert wird. Was versteht man unter Sonderbau? Bei dem Gebäude hantelt es ich um ein Gebäude das für ein Wohnheim genutzt wird.
Bezüglich des Bauordnungsamt hätte ich noch eine Frage: Kommt das Bauordnungsamt von sich aus auf uns zu und stellt die Forderung nach einem Brandschutzbeauftragten oder....
Vielen Dank schon im Voraus.