Beiträge von Siba123

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    Hallo Ewald,

    vielen Dank für den Beitrag. In meinem Fall liegt ein Brandschutzkonzept von einem Sacherverständigen vor.
    Daraus geht nicht hervor, dass ein Brandschutzbeauftragter gefordert wird. Was versteht man unter Sonderbau? Bei dem Gebäude hantelt es ich um ein Gebäude das für ein Wohnheim genutzt wird.
    Bezüglich des Bauordnungsamt hätte ich noch eine Frage: Kommt das Bauordnungsamt von sich aus auf uns zu und stellt die Forderung nach einem Brandschutzbeauftragten oder....


    Vielen Dank schon im Voraus.

    Hallo AL_MTSA,

    ich habe mich mittlerweile etwas schlau gemacht. Es liegt ein Brandschutzkonzept vor, und es wurde eine Begehung von der Feuerwehr durchgeführt. In beiden Berichten wird nur auf die baulichen Belange eingegangen. In beiden Berichten findet sich kein Hinweis, dass ein Brandschutzbeautragter zwingend notwendig ist. Kann man dann davon ausgehen, dass kein Brandschutzbeauftragter notwendig ist, oder gibt es da noch andere Fallstricke

    Vielen Dank schon im Voraus.

    Hallo de Uil, Hallo Mick,

    vielen Dank für eure Infos.
    Die Frage wär benötigt ein Beherbergungsbetrieb mit mehr als 20 Zimmern, in dem Auszubildende wohnen, die an einem überbetrieblichem Ausbildungslehrgang mitmachen, einen Brandschutzbeauftragten. Das Bundesland ist BW.
    Meine Frage dazu wäre, ob es hierfür Vorschriften, Gesetze, Vorgaben oder Verordnungen gibt, die eindeutig vorgeben ab wann man einen Brandschutzbeauftragen benötigt, oder ob es nicht ausreichend ist, die nötige Anzahl an Brandschutzhelfern vorzuhalten.