Beiträge von r.simon

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    Hallo,
    wir wollten die uralten Monitore in unserem hauseigenen Schulungsraum (13 Plätze) durch ergonomische (höhenverstellbar und neigbar) ersetzen. Die Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Monitoren würden 13,00 € pro Stück betragen. Dies wurde uns verweigert. Daraufhin haben wir vorgeschlagen, den Schulungsraum durch unseren Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst begutachten zu lassen. Aber auch das wurde von verweigert mit dem Argument, da es hier an der Dauerhaftigkeit der Tätigkeit der einzelnen Nutzer mangelt und es sich damit nicht um eine Arbeitsstätte handelt. Auch sei die erforderliche 1,5 m2 Mindestbodenfläche pro Arbeitsplatz nicht gegeben. Somit handele es sich bei einem Schulungsraum nicht um eine Arbeitsstätte i.S. der Arbeitsstättenverordnung. Teilt das Forum diese Meinung?
    Danke für eine Einschätzung.