Beiträge von Katscho

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    1) Muss spätestens mit der Ware ein Sicherheitsdatenblatt in Landessprache deutsch beiligen?

    Ja, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

    Und was ist wenn wir nur ein Sicherheitsdatenblatt in englisch bekommen?

    in deutsch anfordern, Artikel 31 Abs. 5 REACH


    2) Benötige ich für die geringe Menge an "Gefahrenstoff" und die geringe Einsatzzeit eine Betriebsanweisung oder reicht hier ein Sicherheitsdatenblatt aus? (Gibt es hier auch eine Rechtsquelle)

    Anhängig vom Gefährdungs-Potential des Gefahrstoffes (KMR?) und den Schutzmaßnahmen.

    Keine Schutzmaßnahmen bedeutet keine BA --> GBU & BA erstellen --> Unterweisung gem. TRGS 555

    3) Sind diese geringe Mengen auch Kennzeichnungspflichtig?

    TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, 4.3 Kennzeichnung

    4) Macht es sinn diesen Stoff wieder zum Kunde zurückzusenden?

    Sinnvoll wäre die GBU anhand des SDB und des künftigen Arbeitsplatzes vor dem Einkauf und der Einführung in den Betrieb

    Nützliche Hinweise findest du hier....

    https://www.dguv.de/de/praevention…ilfen/index.jsp

    Beste Grüße aus der Hauptstadt

    Tom