Beiträge von Botulin1980

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Hallo Botulin,


    zu Punkt zwei ein Beispiel wenn die Summer aller Datenleitungsschirme im Netzwerkschrank größer ist als der 10² PEN oder PE,TN-C /TN C-S Systen wo fliest dann der Fehlerstrom,
    auch vagabundierende Ströme genannt. ( nicht DGUV sondern Stand der Technik VDE) auch Datenschränke und Ihre Komponenten sind zu prüfen und zu bewerten.

    Datenschrank-->Ortsfest-->nicht teil des Problems.

    Wir sind bei ortsveränderlichen Geräten.

    Hallo zusammen.

    Die Suchfunktion hat nicht geholfen also ein neues Thema.

    Wir alle kennen die Fluchttürwächter.
    Wenn man sie auslöst gibt es einen Schrillen Alarmton.
    Wie verhalte ich mich als Mitarbeiter richtig wenn ich höre wie jemand diesen Alarm auslöst?
    Wir reden hier über ein Logistiklager. Kein Verkaufsgeschäft mit vielen ortfremden Kunden sondern 300-400 eigene Mitarbeiter plus ein paar LKW Fahrer die auf ihre Abfertigung warten.

    Wir haben das in einer kleinen Arbeitsgruppe ausdiskutiert und sind zu 2 Möglichkeiten gekommen:
    1. Ich flüchte ebenfalls und gehe zum Sammelplatz mit dem Argument dass ja Alarm ausgelöst wurde. Da man nicht weiß was den Mitarbeiter dazu bewegt haben kann das Gebäude fluchtartig zu verlassen muss erst sichergestellt werden dass tatsächlich keine Gefahr (mehr) besteht. Ähnlich wie beim Feueralarm.

    2. Ich melde meinem Vorgesetzten dass jemand unbefugt das Gebäude über den Notausgang verlassen hat und arbeite weiter. Dieser Alarm soll nur dazu dienen auf eine evtl. noch offene Tür hinzuweisen. Da wir eine EMA im Haus haben die eh alle Türen überwacht könnte man die Türwächter auch quasi abhängen.

    Wir haben stundenlang nach Informationen gegoogelt und irgendwann sind uns die möglichen Begriffe ausgegangen ?(

    Bin gespannt auf eure Beiträge.

    Hallo Kurt,

    du schießt über das Ziel hinaus.
    Zum ersten:
    Die Preispolitik diverser Elektrofirmen ist hier nicht Bestandteil der Diskussion.
    Pauschal zu sagen das es nicht zu verantworten ist kann auch nicht zielführend sein. Vielmehr kommt es auf den Prüfling und das Messgerät an.

    Zum Zweiten:
    ich bin selbst vEFK in unserem Unternehmen und mit stellt sich die frage welche Relevanz die Netzform für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte haben soll.

    Zum Dritten:
    Die Prüfung als Nachweis der Qualifikation durch den Netzbetreiber ist oft nicht notwendig. Beim Meister (und wahrscheinlich auch der Techniker) ist es ein Teil der Prüfung die Fachtheorie nachzuweisen. Mit dem Bestehen der Theorie mit mindestens 50% kann man beim Energieversorger einen Antrag stellen und wird aufgenommen.
    Was das Ganze mit unserem Problem zu tun hat weiß ich allerdings immer noch nicht.

    Gruß

    @Schmandhoff hat insofern recht das eine EFKfft ohne EFK und VEFK auskommt wenn sie nur prüft, aber dabei bleibt es wohl kaum

    Wer stellt einen "Prüfer" ein der nichts weiter darf.
    Der IT´ler wechselt i.d.r mal div Bauteile am PC, und wenn es nur hochrüsten ist oder ihn mal von innen entstaubt. Schon habe ich ein kleines Problem mit dem prüfen
    Ist es einer in der Werkstatt, ich glaube nicht das er prüft und man alles was durchgefallen ist an 3te zur rep und Prüfung gibt oder neu kauft

    Das ist nicht ganz richtig.
    Richtig ist:
    -Einer der nur prüft ist eine EuP (Elektrisch unterwiesene Person)
    -EuP werden unterwiesen durch EFK.
    -Wo es eine EFK gibt muss einer die Mütze aufhaben. Das ist die vEFK.

    Da wir im Bereich der Elektrotechnik über besondere Gefahren reden darf eine EFK niemals ohne fachliche Führung arbeiten. Ob die intern oder extern bestellt wird ist an der Stelle nicht relevant.
    Der einzige Weg keine vEFK zu bestellen ist wenn der Unternehmer selbst die Verantwortung tragen möchte. Da aber die wenisten Unternehmer in der Lage sind elektrische Gefahren zu beurteilen muss eine vEFK bestellt werden.
    VDE 1000-10

    Sobald im Betrieb Elektroarbeiten durchgeführt werden, und das ist bei euch zumindest das Prüfen, muss nach VDE 1000 einer die Verantwortung tragen der auch in der Lage ist die Gefahren zu erkennen.

    Da man früher oft damit gekommen ist dass die VDE keine Gesetzestexte verfasst sondern lediglich Normen schreibt, hat der Gesetzgeber über die Nennung im §49 EnWG einen rechtsverbindlichen Charakter den VDE-Werken zugesprochen.
    Die VDE Normen sind also der Stand der Technik auf den sich das Gesetz immer wieder bezieht wenn die Kompetenz zu speziell wird.

    Und nochmal zurück zum Problem.
    Der Unternehmer hat gemäß §3 ArbSchG unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten für "eine geeignete Organisation zu sorgen" und gemäß §7 ArbSchG "zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten"
    Wird keine vEFK bestellt, droht nach §823 BGB in Verbindung mit §26 ArbSchG ein Organisationverschulden. Im Falle eines Unfalls hat der Unternehmer AUCH mit zivilrechtlichen folgen zu rechnen.

    Sorry wenn es kompliziert geschrieben ist. es ist noch sehr früh. *Kaef*

    Hallo,

    die Lehrgänge gibt es Wirklich und die sind auch gut und sinnvoll. ABER!
    Zur Prüfung nach VDE 0701-0702 bzw. DGUV V3 braucht es aber einen Verantwortlichen.

    In Sachen Elektrogefahren muss immer einer die Mütze an haben.

    nach mienem Wissensstand wäre es folgendermaßen richtig:
    Die vEFK (Also meister, Techniker oder Ing.) hat EFK´s unter sich, die nach regelmäßiger Unterweisung die meisten Elektroarbeiten durchführen können.
    Sollte das von den Personakapazitäten nicht ausreichen besteht noch die Möglichkeit dass die vEFK sich die sogenannten EuP´s ausbildet.
    Das sind elektrisch unterwiesene Personen für bestimmte Tätigkeiten. Diese dürfen dann die Prüfung durchführen und die Ergebnisse der EFK/vEFK zur interpretation vorlegen.
    Die EFK/vEFK unterschreibt den Prüfbericht und übernimmt auch die Verantwortung für dessen Richtigkeit.
    Grundsätzlich gilt: EuP´s tragen KEINE VERANTWORTUNG!


    kann mir jemand einen Kurs empfehlen nachdem ein nicht-Elektriker, bei uns aus IT´ler, die DGUV3 Prüfungen mit entsprechendem Gerät

    selber durchführen darf ?
    Ich finde leider nur Kurse die auf einer bereist vorhandenen Elektrikerausbildung o.ä aufbauen

    So ein Kurs demnach gar nicht notwendig.
    Ihr braucht dafür als erstes eine vEFK. Die vEFK dann das dafür benötigte Wissen selbst an euren IT´ler kommunizieren.

    Habt ihr keine vEFK dann sind jegliche weitere Überlegungen sinnlos.

    Gruß!

    VERORDNUNG (EU) 2016/679

    Artikel 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
    (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.

    Das heißt, das Erheben/Speichern usw. der gesundheitlichen Eignung ist verboten (sofern es nicht durch eine andere Rechtsgrundlage ausdrücklich erlaubt ist). Diese andere Rechtsgrundlage fehlt für allgemeine Eignungsuntersuchungen. (Ärzte dürfen das nach §22(1)1.b BDSG, Arbeitgeber nicht.

    Es ist in meinem Fall keine allgemeine Eignungsuntersuchung. Die durchlaufen nur Mitarbeiter die mit Unserer Scherenbühne arbeiten. Damit haben wir ja auch schon den Anlass.
    Außerdem lese ich nicht daraus dass ich die Eignung für eine bestimmte Tätigkeit nicht speichern kann. Ich lese Daraus dass ich, um es für unseren Fall abzukürzen, die genauen Ergebnisse nicht erheben und schon gar nicht speichern darf.


    Der Kollege sagte in der ASA:
    Hätte ich gewusst welche Folgen die Äußerung mit der Höhenangst für mich hat , hätte ich gar nix gesagt.
    Außerdem brachte er mehrere Atteste die ihm sehr wohl bescheinigten das er auf eine Leiter darf

    Frag mal einen 65 Jährigen Dachdecker ob er noch genauso fit ist wie vor 40 Jahren.
    Danach stellst du die gleiche Frage aber mit dem Zusatz dass er eventuell durch jüngere Ersetzt wird und evtl finanzielle Einbußen hat.
    Sehr wahrscheinlich wirst du nicht die gleichen Antworten bekommen.
    Geld verändert viel.

    Dauerhaft nicht geeignet halte ich allerdings auch für Quatsch.


    Hier übrigens mal eine meines erachtens ganz gute Zusammenfassung dieser Thematik. Klick

    Dieser Artikel beschreibt das tatsächlich ganz gut.
    "Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen sind ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und bedürfen daher einer Rechtsgrundlage...
    ...oder durch individual- oder kollektivrechtliche Vereinbarung."

    "Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber nur einen Eignungsnachweis verlangen, wenn die Gesundheit eine wesentliche Anforderung an die ausgeübte Tätigkeit darstellt bzw. der Bewerber aufgrund einer Beeinträchtigung seines Gesundheitszustandes die Tätigkeit nur eingeschränkt ausüben kann. Allerdings muss stets für eine solche Untersuchung ein konkreter Anlass bestehen. Anlasslose oder pauschale Erkundigungen nach Erkrankungen des Bewerbers sind unzulässig. Auch müssen die Untersuchung und die Mitteilungen des Ergebnisses an den Arbeitgeber mit Einwilligung des Arbeitnehmers erfolgen. Wird die Eignungsuntersuchung erst nach Abschluss des Arbeitsvertrages durchgeführt, kann die gesundheitliche Nichteignung des Arbeitnehmers als auflösende Bedingung im Arbeitsverhältnis vereinbart werden."
    Nichts anderes hab ich geschrieben... Zwar nicht so schön aber inhaltlich deckt sich das mit der Praxis in meinem Bertrieb.


    Dann noch ein Einwand von Mick1204 aus dem anderen Thread:

    "Das ist die Frage, wer hier welches Vertrauensverhältnis zerstört?"
    Für mich immer der der lügt.

    Ich finde es schon relevant, darauf hinzuweisen, dass es für eine pauschale G41-Untersuchung keine Rechtsgrundlage gibt. Wie gesagt: Vor Aufnahme der Tätigkeit kannst Du das arbeitsrechtlich machen. Damit stellst Du aber die Eignung nicht dauerhaft sicher.

    Aber einmal reicht.


    An den Punkt kommst Du aber irgendwann, wenn Du die Eignung im bestehenden Geschäftsverhältnis überprüfen möchtest. Ansonsten würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass die Eignung einmal überprüft wird und danach nie mehr. Nach Deiner Aussage werden Eure Mitarbeiter nach 1-2 Wochen zur G41 geschickt. Stehen sie da in keinem Beschäftigungsverhältnis?

    Wie du selbst ja geschrieben hast ist es im laufenden Beschäftigungsverhältnis eh nicht zulässig. Also muss man später andere Mittel und Wege finden um die Eignung einzuschätzen.
    Und Natürlich stehen die MA dann seit 2-3 Wochen im Beschäftigungsverhältnis... jetzt kommt aber das Argument mit der Theorie und der Praxis. Welcher AN widersetzt sich den Anweisungen des AG in der Probezeit? Zumal das ja vorher so abgesprochen war.


    Wer das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit wahrnimmt, ist kein Lügner. Warum jemand sich nicht vom Betriebsarzt untersuchen lassen möchte, geht den Arbeitgeber nichts an.

    Grundsätzlich hast du recht. Wenn es aber so abgesprochen wurde und sich beide Seiten einig waren...
    Es ist nicht gut seine Vorgesetzten im Vorstellungsgespräch schon anzulügen. Wenn das mein Mitarbeiter sein sollte dann hat er in meiner Abteilung nichts verloren.

    Ich hätte damit kein Problem wenn er nach der Untersuchung als nicht geeignet eingestuft wird. Dann wird er halt woanders eingesetzt.
    oder wenn er von vorherein sagt er hat Höhenangst oä. Das wäre alles kein Problem. Wenn er aber Lügt nur um die Stelle zu bekommen dann kann ich mich nicht auf so jemanden verlassen.

    Sowas ist mit verschweigen einer Schwangerschaft nicht zu vergleichen. Das ist eine grundsätzliche Vertrauensfrage.
    Stell Dir vor du hast ein Elektrobetrieb und stellt dir einen Monteur ein. Leider ist ihm entfallen dass er angst vor Strom hat... Ist zwar jetzt ein wenig aus der Luft gegriffen aber im Kern ist es das Gleiche.

    Hinweisen kann man so viel man möchte. Dürfte vor Gericht ähnlichen Bestand haben wie die Frage an eine Bewerberin, ob sie schwanger ist.Wenn mir weiterhin bei nicht absolvieren der G41, obwohl es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, die Kündigung droht, sehe ich das schon als empfindliches Übel an und schon greifen die beiden erwähnten Paragraphen.
    Viele potentiellen Arbeitnehmer werden das über sich ergehen lassen, ohne sich zu wehren. Aber es kommt bestimmt der Tag an dem ein potentieller Arbeitnehmer dies über seinen Anwalt abklären lässt und dann könnte es die erwähnten strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu dann noch eine Abfindung, da das Arbeitsverhältnis als unzumutbar eingestuft wird mit möglichen zusätzlichen Folgen des Schadensersatzes. Vom Imageverlust des Unternehmens rede ich da noch nicht einmal.

    Wie gesagt, noch hat sich keiner dagegen gewehrt. Sollte es mal vorkommen denke ich mal dass die Tage des Mitarbeiters im Betrieb gezählt sind. Zumal das Ganze noch in der Probezeit passiert.
    Wenn der Mitarbeiter das Vertrauensverhältnis in der Anfangszeit schon schafft so zu zerstören... wer will so einen Mitarbeiter?
    Eine Abfindung wird es eher auch nicht geben. Wie gesagt, wir reden hier von einem Zeitraum von max. 3 Wochen.

    Ja... man kann sagen das darfst du nicht sonst drohen dem Betrieb strafrechtliche Konsequenzen.
    aber wir reden hier über die Praxis und nicht über Theorie.


    Moin,
    Wie lautete nochmal die Eingangsfrage des Themenerstellers? ?( Was hatte Guudsje in seinem Beitrag Nr.19 geschrieben? :whistling:

    Gruß
    Dirk

    eigentlich ein Sehr guter Einwand!

    Die Frage von bolle 1602 war:
    "Wie wird das bei euch gehandhabt?"

    und nicht:
    "wieso hat Adam recht oder unrecht."

    Da dürfen sich einige angesprochen fühlen.
    Ich leider zum Teil auch. :/

    Das mit der Schweigepflicht war mir durchaus bewusst. ich wollte nur mal provokant nachfragen, was Ihr mit den Ergebnissen macht.Ihr stellt jemanden auf Grund einer Stellenausschreibung ein, macht eine Eignungsuntersuchung, stellt u. U. fest, dass derjenige nicht geeignet ist und sucht dann eine andere Beschäftigung für den nicht geeigneten Bewerber?....

    Und beim nächsten Mal wünsche ich mir ein klein wenig mehr Sachlichkeit und keine Begriffe wie "affig".

    Ach, wenn du versuchst mich dumm darzustellen und provokante Fragen stellst ist das sachlich in Ordnung?
    Wenn ich aber in einer ernsten Diskussion solch provokante Fragen im Gegenzug als affig bezeichne ist es plötzlich nicht mehr sachlich...? ?(


    Moin Adam,
    ich sage es jetzt mal deutlich: Du solltest an Deinem Umgangston im Forum arbeiten. Anhand der Antworten, die Du Du auf Deine Beiträge bekommen hast und anhand des Umfangs der Antworten sollte erkennbar sein, dass sich die Personen, die Dir geantwortet haben, mit Deinen Beiträgen kritisch auseinandergesetzt haben. Leider akzeptierst Du das nicht. Es geht hier nicht darum, wer Recht hat und wer nicht, sondern jeder der Diskutanten legt seine Sicht der Dinge dar.

    ja, mag sein dass der letzte Post von mir sich ein wenig genervt lesen lässt... ich habe aber irgendwie das Gefühl dass ich in jedem Beitrag das gleiche schreibe und keiner liest es sich durch.
    Vielmehr wird mit immer gleichen Argumenten draufgehauen die noch nicht mal was mit meiner Darstellung zu tun haben.

    Als kleines Beispiel die Sache mit der Untersuchung im bestehendem Arbeitsverhältnis... Das stand von meiner Seite nie zur Debatte. Trotzdem kam das Argument 2-3 mal.


    Die G41 umfasst in der Regel ja auch eine Blutuntersuchung. Ohne Rechtsgrundlage und ausdrückliche Zustimmung der untersuchten Person begeht der Arzt eine Körperverletzung nach §223 StGB. Das kann für ihn sowohl strafrechtliche, als auch standesrechtliche Konsequenzen haben.Dem Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter nur beschäftigt, wenn er die G41 über sich ergehen lässt, obwohl hier die Rechtsgrundlage fehlt, droht §253 StGB Erpressung bzw. §240 Nötigung.

    Also grundsätzlich werden die Mitarbeiter in der Bewerbungsphase darauf hingewiesen und das nicht nur einmal. Ich Persönlich wurde mindestens 3 mal darauf angesprochen dass es in dem Betrieb so gehandhabt wird und mir war klar worauf ich mich einlasse.

    Im §240 StGB steht:
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder2.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


    Im §253 StGB steht:
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

    Ich bin juristisch nicht so auf der höhe aber ich lese nicht daraus dass der AG sich nicht die Eignung des AN von einem Arzt bestätigen lassen darf.
    Der Arzt wird sich auch die nötige Unterschrift vom Patienten holen bevor er ihm Blut abnimmt.
    Sollte es nicht so sein ist es eher ein Problem des Arztes und nicht unsere Diskussionsgrundlage. Der AG weiß weder ob eine richtige Untersuchnug durchgeführt wurde noch die genauen Ergebnisse.


    Und nochmal grundsätzliches,
    Mir ist es egal ob ich recht hab oder nicht. Wenn ich Unrecht habe dann lasse ich mich gerne mit guten Argumenten belehren.
    Ich habe mich hier angemeldet weil ich von den Erfahrungen der anderen profitieren möchte und meine gerne weitergebe.
    Wenn ich aber das Gefühl habe dass ich mich dauernd wiederholen muss weil man meint sich nur den letzten Post durchlesen zu müssen dann hab ich da ein Problem mit.
    Sicherlich kann es vorkommen dass ein und das gleiche öfter geschrieben werden muss... In unterschiedlichen Threads ist es auch nicht tragisch.

    Gruß.

    Anlasslose Eignungsuntersuchungen Eine Eignungsuntersuchung „ins Blaue hinein“ und ohne mögliche Drittgefährdung durch die konkrete Tätigkeit, birgt die Möglichkeit einer Ausforschung und damit einer jederzeitigen Selektion in dem Sinne, dass der Arbeitgeber sich von mit
    Gesundheitsrisiken behafteten, potenziell weniger produktiven Mitarbeitern versucht zu trennen, auch wenn diese bisher nicht durch überdurchschnittliche Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder die Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert in Erscheinung getreten sind. Eine solche Vorgehensweise widerspräche in eklatanter Weise dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip (Art. 20 I GG)
    und wäre daher unzulässig.

    Eigentlich kann ich mir das weitere Schreiben sparen denn anscheinend liest sich eh keiner durch was ich geschrieben hab.
    Nochmal für dich.
    Neue Mitarbeiter gehen innerhalb der ersten 1-2 Wochen zur G41.
    Ich weiß nicht was ihr mit euren Mitarbeitern in den ersten Wochen anstellt aber unsere werden erstmal eingearbeitet, lernen alle Abteilungen und Schnittstellen kennen mit den sie später zu tun haben etc.
    Anhand welcher Kriterien willst du da eine Selektion durchführen? Ob der Mitarbeiter gut Hände schütteln kann?


    Was passiert denn, wenn der Mitarbeiter die "Eignungsuntersuchung" nicht macht? Schickt ihr diesen wieder Heim?Was passiert denn mit dem Untersuchungsergebnis? Gibt der Betriebsmediziner das Ergebnis an den Unternehmer weiter, oder etwa der Mitarbeiter?

    Jetzt wird´s affig. Schon mal was von ärztlicher Schweigepflicht gehört?
    Den Untersuchungsbericht sieht der AG nicht. Er bekommt quasi nur eine Meldung: geeignet/bedingt geeignet/nicht geeignet

    Sollte der Mitarbeiter sich als nicht geeignet erweisen muss man halt eine Lösung finden. Anderer Aufgabenbereich oä.

    Bisher gab es noch keinen Mitarbeiter der sich geweigert hat diese Untersuchung zu machen. wie Schon 1000 mal geschrieben, der Mitarbeiter wird in der Vorstellungsphase darauf hingewiesen.
    Wenn er aber während der Vorstellungsgespräche sagt dass er kein Problem damit hat und er sobald der Vertrag unterschrieben ist seine Meinung Ändert... Was will man dann mit so einem Lügner.
    Wer weiß wo er noch seine Meinung ändert...

    Für Stecker gibt es abschließbare Boxen. Die Ummanteln das Steckerteil, so daß man es nicht mehr einstecken kann.

    Hab ich schon vor Wochen geschrieben.
    Aber anscheinend will man lieber den kompletten Versuchsaufbau in Einzelteile zerlegen damit jaaaa keine Einzellteile Irgendwelche Gefahren darstellen.
    Übrigens wurde mir noch nicht erklärt wie dieses Gerät eine weitere Gefahr darstellen soll wenn der Stecker abgeschlossen ist.

    Moin,


    ich weiß, aber wenn man es einfach so hinnimmt, wird sich nie etwas ändern.

    Gruß Frank

    so, bin jetzt wieder da.
    was ist falsch daran wenn ein AG seine Mitarbeiter vor der Einstellung darauf hinweist und während der ersten 1-2 Wochen zur Eignungsuntersuchung schickt?

    Oder anders, welches Gesetz verbietet das?
    Nochmal zur Erinnerung,
    ich habe nirgends geschrieben dass Mitarbeiter zur Eignungsuntersuchung geschickt werden die schon fest eingestellt sind.

    "Wenn Du von dem Arzt ein "geeignet" erhältst, bedeutet dies nicht, dass er den Probanden untersucht hat, sondern nur, dass er ihn für geeignet hält. Abrechnen wird er Dir aber eine komplette G41. "
    Immerhin hast du Als AG mehr zum schutz des AN getan als ohne Untersuchung. und wenn es nur eine Zweitmeinung ist.

    "Abrechnen wird er Dir aber eine komplette G41. "
    In Sachen der Arbeitssicherheit mit Kosten zu argumentieren ist eigentlich AG Sache. soll er abrechnen was er will. Ich will möglichst viel für den AN rausholen.

    "Das kommt darauf an. Ich habe zwei Bühnenmeister, die in der Höhe "turnen" und auch auf Bühnen arbeiten. Beide sind nebenberuflich noch als Rigger regelmäßig tätig. Einer von beiden ist Trainer für Bergklettern. So lange ich keine Zweifel habe, dass beide ihren job machen können, bekommen die auch keine Eignungsuntersuchung."
    Und das ist auch normal so bei euch? Als LKW-Fahrer werden nur professionelle Rennfahrer eingestellt, als Kommissionierer Olympische Gewichtheber... die Praxis ist doch eine andere auch wenn es bei euch eine Ausnahme sein mag.

    "Euch ist es nach Deinen Angaben sehr wichtig, nur geeignete Menschen mit diesen Tätigkeiten zu betrauen. Meinst Du, jemand, der die G41 "besteht", aber aus anderen Gründen nicht geeignet ist, diese Tätigkeiten auszuüben, würde sich dem Arzt öffnen, wenn er Eure betriebliche Praxis kennt?"
    Meinst du ohne Untersuchung wird es besser?

    "Sorry, aber das ist für mich keine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sondern der Versuch, einen Zettel in die Hand zu bekommen, auf dem steht "Du kommst aus dem Gefängnis frei."
    Ich verstehe dich echt nicht mehr. Wir schicken einen AN zum Arzt, was laut der Gesetzeslage nicht notwendig wäre, um seine Körperliche Eignung festzustellen und du schreibst der AG denkt nur an seinen eigenen A....?
    Normalerweise müsste der AG nur eine ausführliche Unterweisung durchführen, meinetwegen mit Prüfung. Fahrauftrag und damit hätten wir schon alle Zettel um auf der sicheren Seite zu sein.
    Spätestens beim Thema körperliche Eignung hat der Gesetzgeber dich wieder in der Haftung. im Falle eines Unfalls ist es egal was der AN nebenberuflich macht. Der kann professioneller Kletterer sein. Stürzt er ab, hast du als AG ein Problem. Und dann möchte ich schon sehen wie du vor Gericht erzählst "die Eignungsuntersuchung haben wir uns gespart".

    Wie schon geschrieben, was der Arzt untersucht und ob es sinn macht szeht auf einem Anderen Blatt. Aber irgendwann musst du dich auch mal auf die Meinung eines Facharztes verlassen.

    Ohne Quellenangabe. Muss zwischendurch auch arbeiten.

    -Der AG ist verpflichtet die arbeit so zu gestalten dass keiner zu Schaden kommt.
    -Der AG ist verpflichtet Maschinen nur geeignetes Personal bedienen zu lassen.
    -Im Punkt körperliche Eignung wird wird gerne auf die G41 verwiesen.

    Oder wie würdest du als AG die Körperliche Eignung deiner Mitarbeiter feststellen lassen?

    Und wie schon 1000 mal Geschrieben. Bei uns wird keiner zu G41 gezwungen.

    Und das bedeutet für dich dass sie automatisch verboten ist? Da hätte ich gerne eine Rechtsquelle zu.

    Mein AG verlangt und bezahlt zum AN-Schutz eine G41.
    Wer nicht mitmacht der muss sich halt einen anderen Job suchen.

    Wie ich bereits geschrieben habe geht es um die G41 als Eignungsuntersuchung für Hubarbeitsbühnen.
    Die Frage wie spannend das im laufenden Beschäftigungsverhältnis sein kann stellt sich nicht.
    Die Mitarbeiter wissen aus dem Bewerbungsgesprächen worauf sie sich einlassen. Tätigkeiten und bevorstehende Untersuchungen.
    Außerdem finden alle Eignungsuntersuchungen relativ zügig nach der Einstellung statt.

    Richtig ist, der AN muss sich nicht untersuchen lassen... Bedeutet aber dass der AG einen Mitarbeiter hat, bei dem die körperliche Eignung nicht klar ist.
    Richtig ist aber auch, der AN ist in der Probezeit und will wahrscheinlich ein Vertrauensverhältnis zum AG aufbauen.
    Davon mal abgesehen dass in der Probezeit eine Kündigung jederzeit ohne angaben von Gründen möglich ist...

    Jetzt rechne dir mal aus was zu 100% immer passiert.
    Im übrigen bin ich auch Befürworter dieser Praktiken.
    Vor allem zum Schutz der AN.

    Die Fursprüngliche Frage war ja wie das jeweils in anderen firmen gehandhabt wird. Ich wusste nicht dass es gleich versucht wird zu zerlegen.
    Dann nehme ich mir mal die Zeit und versuche auf alle Einwände einzugehen.

    Wie hier schon ein paar Mal geschrieben wurde gibt es für Hubarbeitsbühnen keinen richtigen "Führerschein".
    Der Unternehmer hat vielmehr eine Nachweispflicht dass der Bediener anständig unterwiesen wurde und dass er das verstanden hat.

    Bei uns bekommen alle neuen Mitarbeiter als erstes eine Staplerschulung. (Die führe ich selbst durch)
    Wenn ich während der Schulung feststelle dass es sich um Mitarbeiter handelt die auch unsere Scherenbühne bedienen sollen, dann erzähle ich auch direkt was zu diesen Maschinen.
    Sicher sind die Themen nicht 100% verwand, aber das ein oder andere Thema kann man schon auf die Bühnen ausweiten.
    Im übrigen dauer der Ausbildung mittlerweile 2 Tage Theorie und je nach Teilnehmeranzahl 1-2 Tage Praxis.

    Danach kommt die Unterweisung am Gerät. Die findet bei uns ohne Prüfung statt. Jeder Mitarbeiter muss jedoch unterschreiben dass er es verstanden hat.

    Als Letztes muss noch der Fahrauftrag für dieses Gerät ausgestellt werden und alle sind zufrieden...


    Flotte Aussage, ich dachte das Zeitalter der Sklaverei sei vorbei.


    Ja sicher ist die Sklaverei abgeschafft. Muss ich aber als Unternehmer jeden Mitarbeiter mit jedem Gerät fahren lassen?
    Der Unternehmer hat eine Fürsorgepflicht dem AN gegenüber. Also wird der AN vom Arzt durchgecheckt ob er geeignet ist für die jeweiligen Tätigkeiten.
    Was dabei untersucht wird und ob es sinn macht steht auf einem anderen Blatt. Schadet es? Bestimmt nicht.
    Vielmehr hat der AN das Gefühl dass dem AG was an seiner Gesundheit liegt.

    Wie wird den bei euch in den Betrieben die körperliche Eignung nachweisbar festgestellt?
    Und ja, nochmal zum mitmeißeln, G41 ist keine Pflicht.- bzw Vorsorgeuntersuchung.
    Ist sie aber deshalb verboten?
    Selbst die DGUV verweist gerne in der GUV-G 966 (DGUV Grundsatz 308-008) auf die G41 wenn es darum geht die körperliche Eignung festzustellen.

    "• Körperliche Eignung.
    Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen,Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gute Reaktionsfähigkeit.Zur Beurteilung der körperlichen Eignung geben die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“sowie G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ wichtige Anhaltspunkte."

    ich wüsste nicht was es da zu kritisieren gibt.