Hallo Tree 723 , ja in den Tabellen muss man die Zeilen nehmen.In Tabelle 3 bedeutet Zeile 3 das der Inhalt kleiner oder gleich 1Liter ist und der Druck größer 200 aber kleiner oder gleich 1000 bar ist, somit ergibt sich die Prüfung nach 4 ( Prüfung vor Iinbetriebnahme ) hat durch die ZüS zu erfolgen und die Prüfungen nach 5 ( wiederkehrende Prüfungen ) durch die befähigte Person. In der dritten Spalte steht hier nichts weil das Ergebniss aus Spalte 1 und 2 nicht mehr als 1000 ergeben kann. Die Tabelle 3 ist aber für Fluidgruppe 1, wenn Du Fluidgruppe 2 hast ist Tabelle 4 zuständig, und dort wirst Du deine Behälter nicht finden, weil dort in Spalte 4 bei einem Volumen von weniger als 1 Liter die Prüfpflicht erst über 1000 bar beginnt.
Gruß ognimann