Beiträge von Burchardt

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    Hallo,

    bei Benzin getriebenen Fahrzeugen haben wir keine Betriebsanweisung.
    Das Tanken mit Erdgas soll auf Grund des Hochdrucks nur von speziell unterwiesenen MA durchgeführt werden.
    Da habe ich auch keine Probleme mit, alle anderen können, da es sich in der Tat um ein Poolkfz handelt normal tanken.
    Gruß Udo

    Hallo,

    wir wollen als allgemeines Dienstfahrzeug ein Erdgasfahrzeug anschaffen.
    Dazu suche ich zum einen eine BA, weiter frage ich mich, ob es von der BG Vorschriften zum Betrieb solcher KFZ gibt.
    Die BGV D29 Fahrzeuge ist natürlich bekannt.
    Es sollen Mitarbeiter zum Tanken benannt werden, die erhalten auch eine entsprechende Unterweisung.
    Gruß Udo

    Hallo zusammen,

    es ist vielleicht nicht das richtige Forum, aber ich versuchs trotzdem mal.

    Wir haben günstig ein HGT Funkrufsystem anzubieten.
    Das System wird zur Alarmierung von Hörgeschädigten eingesetzt.
    Es besteht aus
    2 Mobilteilen
    1 Basisstation
    Ladegerät

    Infos zu diesem Gerät können gerne bei mir per email oder so abgefordert werden.

    PS: Die Anlage funktioniert super, nur ist der betroffene MA in Ruhestand gegangen. :)

    Gruß Udo


    \\ Edit 15.09.2006 ich hab es hierhin verschoben, passt hie besser rein.
    gruß toni \\

    Hallo Gerald,

    vielen Dank für die Tipps.

    An unsere Aufsichtsperson habe ich noch nicht gedacht.
    Ist aber alles zu kurzfristig.

    Die Betriebskrankenkasse hat sich vornehm zurückgezogen.

    Eine Ausbildung als Moderator habe ich, naja zumindest mal ein Wochenendseminar besucht, aber damit ist das Thema Gesundheitszirkel immer noch neu.

    Naja, und das mit der Fusion, wollen wir doch erstmal die mit der TextilBG hinteruns bringen.

    Ich seh schon: ab ins kalte Wasser, der Rest ergibt sich dann schon.

    Gruß Udo

    Hallo,

    unsere Betriebsleitung hat beschlossen, dass wir mal einen Gesundheitszirkel durchführen sollen, da es einen erhöhten Krankheitsstand gibt.
    Da ist es dann ja auch kein weiter Weg, sich die Fachkraft als Moderator auszusuchen.
    Aber was tun, wenn man so etwas noch nie moderiert hat?
    Hat vielleicht jemand ein paar Tipps oder sonstige Infos?

    Gruß Udo

    Hallo HEB,

    versuch es doch mal mit der BGV A1 §25 Abs.2.

    Vielleicht hilft auch ein Bullauge in der Tür.
    In Labors ist so etwas oft Vorschrift.

    Gruß Udo

    Hallo,

    ich kenn mich zwar mit Feuerwehrschläuchen nicht aus, aber ich kann mir kaum vorstellen das so etwas geht.
    Schau doch mal in der TRG 280 Umgang mit Druckgasen nach.
    Druckschläuche unterliegen einer regelmäßigen Prüfung.

    Gruß Udo

    Hallo,

    eine gute Hilfe findest du in dem Dokument aus Sachsen:

    Mitteilung Nr. 1/2003 LAA Sachsen Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz und Explosionsschutzdokument

    findest du im Internet z.B. mit Google.

    Ansonsten ist in Schleswig Holstein eine zweifache Lüftung erforderlich.
    Das mit der Grenze von 5 t Lösemittel um unter VOC Verordnung zu bleiben sehe ich auch so.
    Wie sieht es mit Auffangwannen aus?
    Thema Erdung?
    Hast du mal die Zusammenlagerung geprüft?
    Brennbare Flüssigkeiten dürfen ja nicht mit allen Stoffen zusammengelagert werden.
    Vielleicht hilft dir auch meine Praktikumsarbeit weiter. Ich schicke sie dir mal per mail.

    Gruß Udo

    Hallo,

    das Thema sollte man wirklich sehr ernst nehmen. Das kann nämlich auch teuer werden. Ein MA unserer Fa. wurde zu einem Ordnungsgeld von 900 € verdonnert. Die Polizei hat einen Sprinter auf einem Autobahnrastplatz kontrolliert und dann gleich ca. 30 km zurück auf unseren Hof eskortiert. Die Ladung war nicht ordnungsgemäß gesichert, es fehlten Papiere. Als Versender hat man da auch einen Batzen Pflichten. Und dafür sind Schulungen dann ganz gut. Wir machen das extern, aber auch weil die Ware mit dem Flugzeug weitertransportiert wird. Die IATA hat neben dem Gesetzgeber auch noch einige Forderungen.

    Gruß
    Udo

    hallo,

    das kann ich nur bestätigen. Unser Laserbeauftragter hat dieses Jahr seine Kenntnisse in Dresden aufgefrischt.
    Die BGFE hat dieses Jahr auch eine CD dazu aktualisiert.
    Es ist die CD 05 Lasersicherheit 2.0 mit einem Folienvortrag, Videosequenzen, der BGV B2 und einer weiterführenden Linksammlung
    Mitgliedsbetriebe der BGFE und TBBG zahlen 5 €, für andere Betriebe ist es etwas teurer.

    Gruß Udo

    Hallo, Danke für die Info.
    Das Thema Haftpflichtversicherung wurde geklärt.

    An den geldwerten Vorteil hat aber wohl noch niemand gedacht.
    Mal sehen wie da die Reaktion ist.

    Gruß Udo