Vielen Dank für den Lehrreichen Tipp.
Köntest du mir sagen wo?
Für mich erschliesst es sich nicht ganz da eine Betriebsanweisung erst über Gefährdungsstufe A verlangt wird.
Für einen Gefahrstoffschrank würde es dann natürlich Sinn machen wenn die WGK höher als 1 und das Volumen über 0,2t beträgt , aber was ist mit einer ganz normalen Auffangwanne? Muss für diese dann also erst eine erstellt werden wenn die Gegebenheiten <1t + WGK2 sind damit die Auffangwanne selbst eine Anlage der Gefährdungsstufe B ist?