Die TRGS 555 ist hier ziemlich eindeutig: "Die äußere Form der Betriebsanweisung ist nicht festgelegt. Allerdings fördertdie einheitliche Gestaltung von Betriebsanweisungen innerhalb einer Betriebsstätteden Wiedererkennungseffekt für die Beschäftigten."
so wie Mattes14 es beschrieben hat, sieht es die BAuA genauso. Dieser Punkt taucht immer wieder als Frage auf. So auch auf dem letzten EMKG-Workshop der BAuA in Dortmund.