Beiträge von Kai W.

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    Hallo MST
    Ich kann mich nur der Meinung von Hektor anschließen.
    Eine genaue Definition des Aufgabengebietes eine Umweltschutzbeauftragten ist mir von der Gesetzgebenden Seite nicht bekannt. Letztendlich ist es nur eine Zusammenfassung mehrerer einzelgebiete ( Abfall, Immesionsschutz, Brandschutz usw.) zu einem Oberbegriff. Beim Umweltmanagmet ist es genauer definiert und führt zu einer Zertifizierung des Unternehmens.
    Leider mußte ich auch feststellen, wenn du bei einem großen Unternehmen das anerkannt und Zertifiziert ist (hat sogar in jedem größeren Ort eine Niederlassung) es zu Problemen bei der Anerkennung der Seminare führen. In meinem Fall habe ich den Betriebsbeauftragten für Abfall gemacht und es gab Probleme beim GAA mit der Anerkennung. Nach längerem Telefonieren mit dem Veranstalter der Seminare und den GAA hat es aber doch noch geklappt.

    Hallo tommygm
    Solange du noch nicht als Abfallbeauftragter bestellt bir´st rate ich dir nicht Tätig zu werden.
    Es gibt den sckönen § 50 im Krw/AfG der aussagt das du richtig geld los wirst sobald du für Dritte ( In diesem Fall ist das deine Firma ) entsorgst.
    § 50 Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte und in sonstigen Fällen

    (1) Wer, ohne im Besitz der Abfälle zu sein, für Dritte Verbringungen gewerbsmäßig vermitteln will, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn nicht Tatsachen die Annahme der Unzuverlässigkeit des Antragsteilers oder einer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes (oder einer Zweigniederlassung) beauftragten Person rechtfertigen. Die Genehmigung kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Umwelt erforderlich ist; unter den selben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen zulässig. Sind der Genehmigungsbehörde entsprechende Tatsachen bekannt, obliegt es dem Antragsteller, diese zu widerlegen. Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn entsprechende Tatsachen nachträglich bekannt werden. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

    (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, daß derjenige,

    der bestimmte gefährliche Abfälle zur Verwertung einsammelt oder befördert, in entsprechender Anwendung von § 49 Abs. 1 bis 5 hierzu einer Genehmigung bedarf,
    der bestimmte nicht gefährliche oder bestimmte gefährliche Abfälle, an deren schadlose Verwertung nach Maßgabe der §§ 4 bis 7 zum Schutze der Belange des Wohles der Allgemeinheit besondere Anforderungen zu stellen sind, in den Verkehr bringt oder verwertet, dazu einer Erlaubnis bedarf oder seine Zuverlässigkeit oder Sachkunde in einem näher festzulegenden Verfahren nachzuweisen hat.
    (3) Wenn eine Genehmigung nach Absatz 1 oder 2 nicht erforderlich ist, haben beauftragte Dritte im Sinne des § 16 Abs. 1 ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Sobald Du die Bestellungsurkunde in der Hand hast brauchst du nur die von mir erwähnte Tabelle.
    Viel Spass
    Kai

    Hallo tommygm
    Ist bei Dir schon eine Bestellung beim Gewerbeaufsichtsamt erfolgt?
    Wenn Du noch keine Schulung und Bestellung hast warte noch mit dem Arbeitseifer. Nach KrW- AbfG § 50 übst Du sonst die Tätigkeit eines Abfallmaklers aus.
    Unsere Tätigkeitsfelder sind im Grunde genomen Identisch.
    Als erste mache Dir einfach mit einer Liste der anfallenden Abfälle und Mengen sowie der bis Dato tätigen Entsorger Fertig.
    Wenn du mir deine Mailadresse schickst kann ich Dir einmal ein Muster zusenden.

    Viel vergnügen.
    Kai

    Hallo
    Ich benötige eine Allgemeine Betriebsanweisung für Labore.
    In unserem Fall handelt es sich um 3 kleine Labore die nur für Trinkwasser und Abwasseranalysen benutzt werden.
    Da nur Laborchemikalien (die auch öffter gewechselt werden) für diese Bereiche benutzt werden hoffe ich das jemand weiterhelfen kann.

    Kai