Beiträge von bolle1602

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    Hallo zusammen.

    Eine Frage in die Runde...

    WIe haben auf dem Werksgelände eine beauftragte Firma für die Instandhaltung. Diese haben einen Auftrag, unsere Leitern
    zu prüfen. Nun ist vermehrt aufgefallen, dass eben diese Türen teilweise nicht geprüft sind.
    Auf Nachfrage warum und ob sie ein Türenkataster haben, nach dem sie prüfen würden, um alle Türen auch zu erfassen, kam
    die Aussage, dass wir seitens Auftraggeber ein Kataster zu erstellen haben.
    Ich denke einmal, dass es nicht so ist da wir ja diese Tätigkeit an die Firma beauftragt haben.

    Gibt es dazu irgendetwas geregeltes?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Hilko

    Ich würde das ganze etwas anders aufziehen.

    Schau dir mal den Unterschied zwischen "Mobilem Arbeitsplatz" und "Telearbeitsplatz" an.
    Oftmals geht man davon aus, dass ein HomeOffice ein Telearbeitsplatz ist. Hier gelten die ASR usw.
    Bei "mobilen Arbeitsplätzen" entfällt ein Teil der ASR.

    Ist ne Sache der Definition, wer wann wie wo arbeitet.

    Dazu gibts nen Thread.
    Betreuung Home Office und Aussenstellen

    Nein, es handelt sich um Heim-Büro Arbeitsplätze - Schreibtisch, Telefon, Computer/Laptop....

    Hallo zusammen.

    Ich wende mich mit ein paar Fragen an euch.

    1. Wie kann man eine GB des Arbeitsplatzes durchführen, wenn es sich um einen home office Platz handelt? Arbeitgeber im norden Deutschlands - Mitarbeiter
    im süden.

    2. Unterweisung von BA: Reicht eine schriftliche Bestätigung per Email als Unterweisungsnachweis, wenn die BA/JSA zugeschickt wird und selbst durchgelesen wird?

    Vielen Dank für eure Antworten....

    Gruß

    Hilko

    Hallo werte Kollegen.

    Ich habe eine Frage.

    Wenn ich als Produzent ein Produkt herstellen, von dem eine Gefahr ausgeht (z.B. Augen reizend) und dieses ins Ausland (und nur dahin) verkaufe,
    welche Informationen müssen auf das Etikett und in welcher Sprache?

    Müssen Gefahrenhinweise in der Sprache des produzierenden oder des empfangenden Landes enthalten sein?
    Reicht das SDB in der Sprache des Empfängers?
    In welcher Sprache müssen das Schlagwort GHS unter dem Piktogram und die H - und S - Sätze sein?

    Gibt es dafür eine Vorgabe (für was gibt es keine?) und welche ist das?

    Viele Grüße

    Hilko

    Vielen Dank erst einmal.

    Das Problem ist hier der Betriebsrat der eine "Leistungs- und Verhaltenskontrolle" sieht, auch wenn nur Nummern hinterlegt werden (Nummern werden auch Personen zu geordnet). Daher möchte der BR eine BV dazu abschließen.

    Anhand der Nummer auf dem Chip kann erkannt werden welche Nummer wann am Schrank war und aus welchem Fach etwas heraus genommen hat oder zurück gelegt hat (es soll auch Werkzeug im Schrank bereitgestellt werden).

    Dies soll auch helfen, wenn Werkzeug eben nicht zurück gelegt wird. Daher benötigen wir auch die Nummer zum Namen....

    Hallo zusammen.

    Wir wollen bei uns einen Materialausgabeschrank aufstellen lassen, bei dem die Mitarbeiter mit einer Chipkarte Material wie Werkzeug und pSA
    heraus holen können.
    Nun beinhaltet diese Karte ja irgendwie Personaldaten und daher muss der BR mit einbezogen werden (ist generell dafür), allerdings müssen
    wir dazu eine BV erstellen.

    Hat jemand dazu Erfahrung oder kann mir eine BV als Muster senden (gerne auch mit geschwärzeten Firmendaten)?

    Vielen Dank und sonnige Grüße aus dem Norden.

    Hilko :thumbup:

    IMG_20190122_085326618.jpg


    Hallo in die Runde.

    Ich habe eine Frage zur oben gezeigten TKW Podestleiter.

    Mit Hilfe dieser Leiter soll Eis und Schnee von LKW Planen entfernt werden, in dem ein Mitarbeiter der Logistik diese Leiter betritt und mit Hilfe
    eines Besens/Abzieher besagtes Eis und Schnee entfernt. Nun kam die Anmerkung wegen der Gefahr des Stürzens während der Tätigkeit und
    Besteigens der Leiter.

    Ergibt es SInn und ist es Notwendig auf dieser Leiter anzuschlagen und den Mitarbeiter mit einem Gurt auszurüsten, wobei beim Betreten
    ein Anschlagen meiner Meinung nach eh nicht möglich ist.

    Vielen Dank für euer Feedback.

    Gruß

    Hilko

    Moin.

    Bei uns ist die Vorgabe, dass sich bei jeder Bewegung des Hubsteigers/Scherenhubtisch mit der pSAgA entsprechend am
    Gerät anzuschlagen ist. Da gibt es keine Diskussionen.

    Jede Bewegung der Fahrzeuge birkt eine Gefahr für die Person im Korb, die durch das Anlegen der pSAgA und dem
    Anschlagen entgegen Gewirkt werden soll (wie oben schon beschrieben).

    Halllo zusammen.

    Nach dem ich schon ein paar Fragen gestellt haben und auch wirklich gute und nützliche Antworten bekommen habe, will ich mich
    nun vorstellen.

    Mein Name ist Hilko Michel und ich komme aus dem schönen Lüneburg. Ich arbeite dort in einer Firma der chemischen Industrie.
    Angefangen als Facharbeiter habe ich in meiner Freizeit, neben der 4 Schichtarbeit meinen Industriemeister per Fernstudium
    absolviert und bin nun seit 4 Jahren, nach 3 jahren Schichtleiter EHS Koordinator, der die Fachkraft für Arbeitssicherheit
    beinhaltet. Den Lehrgang dazu habe ich letztes Jahr bei der BG RCI abgeschlossen.

    Ein großes Lob an diese Board und den ganzen kompetenten Antwortgebern.
    Vielen Dank.

    Freundliche Grüße
    Hilko *flagge4*

    Hallo zusammen.

    Eine Frage.

    Momentan läuft hier eine hitzige Diskussion.

    Laut der Leitung unserer Instandhaltung reicht es, wenn Mitarbeiter, die eine Hubarbeitsbühne bedienen sollen vom Verleiher unterwiesen werden um das Gerät zu
    benutzen.

    Nach Recherche DGUV 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" und der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" bin ich der festen Meinung, dass Bediener einer Hubarbeitsbühne einen "Führerschein" zum Bedienen der Bühne benötigen (theroretsiche und praktische Ausbildung mit Abschlußprüfung).

    Wie wird das bei euch gehandhabt?

    Gruß

    Hilko

    Hallo zusammen.

    Anbei eine Frage.

    Geh ich recht in der Annahme, das die von den einzelnen BG heraus gegebene Richtlinien, Verordnungen und
    Regelwerke, sowie Informationen/Grundsätze für alle Mitarbeiter von Betrieben, die egal auch welcher
    Berufsgenossenschaft angehören gelten?

    Gruß

    Bolle

    "ick mut gor nix!"

    Guten Morgen.

    Ein Frage in die Runde.

    Bei der unten gezeigten Leiter... ist dort ein Rückenfallschutz notwendig?

    Es handelt sich um eine Anlegeleiter, die oben eingeharkt ist.

    Meines Erachtens ist ein Rückenfallschutz nicht notwendig, da es sich nicht um einen senkrechten Abstieg/Aufstieg handelt.

    Wo kann ich den Vorschriften dazu etwas finden? In der BGV D36 finde ich nur senkrechten Aufstiege, die einen Rückenfallschutz haben.

    Freundliche Grüße

    Hilko
    Leiter.JPG

    Hallo zusammen.

    Ich habe da mal eine Frage.

    Es soll ein Raum zu einem Büro umgebaut/genutzt werden.
    Dieser Raum hat keine Fenster, aber eine KLimaanlage. Ebenfalls steht hier noch ein Server.
    Die Fläche des Raumes ist großzügig.
    Nun kam die Frage auf, ob dieser Raum als genutzt werden soll.

    Wie sieht ihr es? Wo kann ich Informationen dazu finden (kein Fenster, Server).

    In der Arbeitsstättverord. habe ich keine passenden Information dazu gefunden.

    Vielen Dank. :thumbup:

    Hilko