Hallo "realquality",
nach der DGUV §11 Beladung
(1) Flurförderzeuge und ihre Anhänger dürfen nicht überlastet werden.
(2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nichtherabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.
(3)Flurförderzeuge dürfen für den Transport von Kleinteilen, die auf den Fahrerherabfallen können, nur benutzt werden, wenn sie mit einem Lastschutzgitterausgerüstet sind.
Da sich der Schwerpunkt bei höherer Last nach oben ändert und dadurch eine erhöhte Kippgefahr der Last besteht, denke ich, dass du mit den zwei Lagen schon gut liegts. Bei uns erlauben wir nicht mehr als 2 Boxen über einander zu transportieren, da sonst eine erhöhte Gefahr des Kippens der Last bei Kurvenfahrten gegeben ist. Da die Sicht nach vorne nicht gegeben ist, muss hier natürlich rückwärts gefahren werden.
Gruß
Hilko