Beiträge von bolle1602

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    Diese Dokument kann ich auch gut gebrauchen, vielen Dank.....

    Bei meiner Anfrage geht es aber eher um ein Mannlochgitter in einem Mischkessel, der ein Hineinstürzen/Hineinbeugen in den Kessel verhindern soll.

    Normalerweise gehe ich von einen Abstand zwischen den Gitterstäben aus, der weniger als die Tiefe eines Körpers beträgt. Kann ja sein, dass

    es da aber auch ein Normmaß gibt.

    Guten Morgen,

    gibt es für die Abstände von Stäben in einem Fallschutzgitter/Eingriffschutz für Mannlöcher in Mischkessel eine Mindestmaß, bzw. wo finde ich etwas

    dazu? In den DGUV Schriften für Kessel, Silo und beengte Räume bin ich irgendwie nicht fündig geworden.

    Hat jemand einen Tipp oder die Vorgabe?

    Vielen Dank ut den Norden und en goden dag.

    Hilko

    Hallo zusammen,

    bei uns in der Produktion werden Krananlagen (Stahlträger mit Laufkatze) genutzt um Big Bag in Vorlagebehälter

    zu entleeren.

    Nun meine Frage:

    Wie müssen die Mitarbeiter unterwiesen werden? Benötigen sie einen "Kran-Führerschein" oder reicht eine Unterweisung

    per BA. Müssen die MA auch schriftlich Beauftragt werden.

    Hallo zusammen,

    im Betrieb soll eine Mitarbeiter als vEFK benannt werden. Dazu habe ich eine Bennungsurkunde erstellt (nach Vorlage aus dem Internet)

    In dieser wird auf die Rechtsfolge hingewiesen, allerdings keine weiteren Informationen dazu.

    Wie ist die Rechtsfolge und welche Hinweise dazu können in die Benennungsurkunde aufgenommen werden?

    Hat da jemand eventuell einen Tipp oder eine Vorlage, aus der die Rechtsfolge hervor geht?

    Vielen Dank und sonnige Grüße

    Hiklo

    Hallo zusammen,

    im letzten Prüfbericht des VdS zu unserer CO2 Löschanlage wird Bezug auf die BGR 134 genommen, ohne genauer zu werden.

    Nun habe ich bei der Suche gesehen, dass die BGR 134 durch die DGUV Regel 105-001 abgelöst wurde, diese aber zurück gezogen

    wurde.

    Wonach muss ich nun gehen? Ist die BGR 134 dadurch gültig oder welches Regelwerk ist nun ausschlaggebend?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Hilko

    Hallo zusammen,

    wie melde ich eine Selbstständigkeit an? Es handelt sich ja nicht um ein Gewerbe, für das ich ein gleichnamiges anmelden muss.

    Kann mir jemand einmal genau den Ablauf erklären, wir ich mich als FASI nebenerwerblich Selbstständig mache? Ich möchte mich neben meiner regulären Tätigkeit als EHS Koordinator und FASI noch gerne als freie FASI tätig werden, bzw. wurde von einem Bekannten, der ein Unternehmen hat gefragt, ob ich bei ihm im Unternehmen als FASI tätig werden könnte. Die beiden Unternehmen sind nicht artverwandt (chemische Industrie und Baugewerbe), es gibt keinerlei Berührungspunkte.

    Wo muss und kann ich melden um meine Nebentätigkeit anzumelden?


    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten...

    Hilko

    Das sind die Arbeitsanweisungen.... allerdings sollte erst einmal eine Verfahrensanweisung geschrieben werden um das WIE zu fixieren. Das hilft im Anschluss die Arbeitsanweisungen zu erstellen. Diese sind dann Fleißarbeit und sollten, wie beschrieben mit jemanden aus dem Bereich Technik/Instandhaltung erstellt werden.

    Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten....

    Sie arbeiten eigenständig an den Maschinen. Die einzige Weisung die von uns kommt, kommt in Form von Aufträgen (Reparatur oder Wartungsaufträge).

    Sie ordern auch selbst Firmen für speziellere Aufgaben (Packroboter und andere Anlagen...).

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema "GB" und die dazu gehörigen Verantwortungen.

    Wir haben bei uns auf dem Werksgelände eine externe Firma, die bei uns die Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Anlagen durchführt.

    Wer muss für die Tätigkeit der beauftragten Firma die GB zu den Tätigkeiten an unseren Maschinen durchführen?

    VG

    Hilko

    Wir haben gute Erfahrung mit Kühl-Funktionskleidung von E.COOLINE gemacht.

    Sowohl die Weste, als auch die Pulskühler funktionieren gut und ich bekam
    positive Rückmeldungen.

    Da es bei uns nicht nur bei diesen Temperaturen sehr warm ist wurde diese Teile angeschafft.

    Ist sicherlich keine schnelle, aber eine gute Lösung.

    Hallo "realquality",

    nach der DGUV §11 Beladung

    (1) Flurförderzeuge und ihre Anhänger dürfen nicht überlastet werden.
    (2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nichtherabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.
    (3)Flurförderzeuge dürfen für den Transport von Kleinteilen, die auf den Fahrerherabfallen können, nur benutzt werden, wenn sie mit einem Lastschutzgitterausgerüstet sind.

    Da sich der Schwerpunkt bei höherer Last nach oben ändert und dadurch eine erhöhte Kippgefahr der Last besteht, denke ich, dass du mit den zwei Lagen schon gut liegts. Bei uns erlauben wir nicht mehr als 2 Boxen über einander zu transportieren, da sonst eine erhöhte Gefahr des Kippens der Last bei Kurvenfahrten gegeben ist. Da die Sicht nach vorne nicht gegeben ist, muss hier natürlich rückwärts gefahren werden.

    Gruß

    Hilko